Für einen Kubikmeter Abwasser fallen Gebühren in Höhe von 3,30 € an. Also konnten pro Kubikmeter Gartenwasser lediglich 3,30 € gespart werden. Allerdings stehen hier die Kosten für den alle 6 Jahre erforderlichen Austausch des Gartenwasserzählers durch einen Fachbetrieb entgegen.
Das über den Gartenwasserzähler verbrauchte Frischwasser durfte ausschließlich zur Gartenbewässerung verwendet werden.
Ausgeschlossen sind gemäß § 10 Abs. 4 BGS-EWS (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Roßtal) hauswirtschaftlich genutztes Wasser, Wasser zur Speisung von Heizungsanlagen oder Schwimmbecken sowie für Baumaßnahmen oder Reinigungszwecke genutztes Wasser.
Ein Gartenwasserzähler musste alle sechs Jahre ausgetauscht werden. Der Einbau bzw. Austausch des Zählers durfte dabei ausschließlich durch einen anerkannten Fachbetrieb des Gas, Wasser- und Installationshandwerks auf Kosten des Gebührenpflichtigen erfolgen und musste zudem beim Markt Roßtal schriftlich angezeigt werden.
Der Roßtaler Marktgemeinderat entschied sich in einer öffentlichen Sitzung am 13.10.2020 mit sehr deutlicher Mehrheit für eine Abschaffung der Gartenwasserzähler.
Dies hatte verschiedene Gründe. Zum einen sollte kostbares Trinkwasser aus ökologischer Sicht z.B. nicht zur Bewässerung des heimischen Rasens verwendet werden, wenn hierfür auch gesammeltes Regenwasser aus Zisternen oder Wassertonnen genutzt werden kann. Eine Abschaffung der Gartenwasserzähler kann hierbei ein Anreiz zum Umdenken sein.
Außerdem war bei ca. einem Drittel der installierten Gartenwasserzähler bereits die Eichfrist abgelaufen, wodurch eine sachgerechte und faire Abrechnung des Wasserverbrauchs und damit der Befreiung von den Abwassergebühren bei diesen nicht mehr möglich war.
Falls ihr Gartenwasserzähler noch geeicht ist, dürfen Sie diesen bis zum Ende der Eichfrist weiternutzen, etwaige Abzugsmengen werden berücksichtigt.
Falls ihr Gartenwasserzähler nicht mehr geeicht ist, also bereits vor 6 Jahren oder früher eingebaut wurde, wird dessen Verbrauch entsprechend der satzungsrechtlichen Regelungen hierzu bereits ab der kommenden Jahresabrechnung nicht mehr berücksichtigt, da er nicht mehr den eichrechtlichen Vorschriften entspricht.
Zukünftig plant der Markt Roßtal eine Förderung für den Bau von Zisternen anzubieten. Nähere Informationen erhalten Sie nach der Erstellung der Förderkriterien.