Rechtsvorschriften

Eine Rechtsvorschrift ist ein für alle verbindliches Gebot oder Verbot (vgl. Art. 70 Abs. 1 BV). Die wichtigsten Rechtsvorschriften sind Gesetze, Verordnungen und Satzungen.

Gesetze

werden von der gesetzgebenden Gewalt erlassen. Das sind im Bund der Bundestag und in den Ländern die Landtage.

 

Verordnungen

werden von der vollziehenden Gewalt erlassen. Das sind im Bund die Bundesbehörden und in den Ländern die Landesbehörden. Diese Behörden haben jedoch nur dann das Recht, Verordnungen zu erlassen, wenn sie hierzu in einem Gesetz ermächtigt worden sind. Es besteht also nicht die Gefahr, daß die vollziehende Gewalt losgelöst von der gesetzgebenden Gewalt Rechtsvorschriften erläßt.

 

Satzungen

werden hauptsächlich von Gemeinden, Landkreisen und Bezirken erlassen. Diese kommunalen Gebietskörperschaften haben eine eigene Rechtssetzungsgewalt (Autonomie). Sie sollen die Angelegenheiten, die sie selbst betreffen und die sie in ihrem Bereich am sachkundigsten beurteilen können, eigenverantwortlich regeln können.

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