Nutzungskonzept Spitzweed-Scheune

Stand: 09.11.2009

1. Präambel

  1. Der Markt Roßtal beschließt auf Anregung des »Runden Tisch Kultur«, nachfolgend RTK genannt, das Konzept zur Nutzung der Spitzweed-Scheune in Roßtal, Schulstraße 25, als Kulturscheune im Sinne der Agenda 21.

    Der RTK besteht aus ehrenamtlichen Mitarbeitern, die, in enger Zusammenarbeit mit dem Kulturreferenten des Marktrates und dem Ersten Bürgermeister, die Kulturaktionen in der Scheune planen, koordinieren und vorantreiben, die Bausubstanz der Scheune, soweit ihnen möglich, erhalten und für kulturelle Veranstaltungen nutzbar machen.

  2. Vorrangige Ziele der Nutzung in diesem Sinne sind:
    • Das kulturelle Leben im Markt Roßtal zu fördern und durch eigene Aktionen – auch gemeinsam mit den Roßtaler Vereinen, Kirchen und Kultureinrichtungen sowie den Schulen – nachhaltig zu bereichern.
    • Roßtal als interessanten Ausstellungsort – auch für etablierte Künstler – in der Region bekannt zu machen.
    • Jungen Künstlern ein Podium für erste Auftritte zu bieten.
  3. In der Regel werden Veranstaltungen in der Kulturscheune vom Markt durch den RTK durchgeführt.

2. Ausbau der Scheune

2.1. Bauliche Voraussetzungen

Der RTK hat 2007 damit begonnen – im Wesentlichen durch Eigenleistung – die Bausubstanz der Scheune zu erhalten und die ersten mit dem Denkmalschutz abgestimmten Maßnahmen (Einbau Toiletten, Teeküche, Treppe, Fußboden) durchzuführen.

2.2. Zukunft der Scheune

Der Charakter der Scheune soll durch diese Aktivitäten nicht geändert werden.

Die Scheune soll in der warmen Jahreszeit – in der Regel ab der ersten Woche nach Ostern bis zum Martinimarkt – genutzt werden.

Der Markt und der RTK werden mit geeigneten Maßnahmen die Bausubstanz der Scheune erhalten und mittelfristig weitere Räume in den oberen Stockwerken nutzbar machen.

Die Maßnahmen werden nach einem machbaren und finanzierbaren Stufenkonzept durchgeführt, nach Genehmigung des Marktrates bzw. Haupt- und Finanzausschusses. Das Stufenkonzept wird vom RTK erarbeitet und dem Markt bzw. dem Haupt- und Finanzausschuss zur Genehmigung vorgelegt.

3. Allgemeine Regeln zur Nutzung der Scheune

  1. Der RTK wird zu Beginn eines jeden Jahres die Termine für die Premium-Veranstaltungen gem. Abschnitt 4 vorgeben. Danach richtet sich die weitere Nutzung der Scheune.
  2. Die Nutzung der Kulturscheune darf nicht gegen die Interessen des Marktes verstoßen und muss dem geltenden Recht entsprechen.
  3. Zusagen über verbindliche Nutzung der Scheune werden nur von einem Verantwortlichen des Marktes Roßtal in Abstimmung mit dem Verantwortlichen des RTK getroffen. Diese Veranstaltungen sind in der Regel vier Wochen vorher anzumelden.
  4. Der Terminplan für die Belegung der Scheune wird von der Verwaltung des Marktes und dem RTK gemeinsam erstellt.
  5. Während durchzuführender Bauarbeiten, Renovierungen, die vorrangig im Frühjahr und im Herbst geplant sind, sollen Veranstaltungen vermieden werden.
  6. Sämtliche öffentlichen Auflagen wie Verkehrssicherungspflicht, Haftungsregelungen, Versicherung, GEMA Meldung usw. sind durch den Veranstalter zu erfüllen.

4. Wer kann die Scheune nutzen

4.1. Der RTK im Rahmen seiner Aktivitäten

  1. Im Sinne einer niveauvollen Kulturarbeit hat der RTK ein Gremium gebildet, das sich aus Kunstverständigen zusammensetzt und die Aufgabe hat, die Veranstaltungen in der Kulturscheune auf künstlerische Qualität und Ausgewogenheit zu prüfen und zu beeinflussen.
  2. Der RTK wird jährlich etwa 5 Premium-Veranstaltungen durchführen. Dies sind vom RTK gezielt initiierte und beworbene Aktionen mit etablierten Künstlern, die dem geforderten kulturellen Anspruch gerecht werden.
  3. Darüber hinaus soll Roßtaler Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kreativität darzustellen.

4.2. Vereine, Kirchen, Schulen sowie Organisationen

Roßtaler Vereine, Kirchengemeinden, Schulen sowie Organisationen können die Scheune für öffentliche Veranstaltungen im Sinne der Ziffer 1 Buchstabe b der Präambel nutzen.

4.3. Gewerbliche Nutzung

Eine gewerbliche Nutzung der Scheune ist nicht möglich.

4.4. Private Nutzung

Eine private Nutzung ist nur in Form von Stehempfängen zulässig. Die Empfänge können in Absprache mit dem Markt in der Scheune durchgeführt werden.

5. Nutzungsentgelt

5.1. Nutzung im Rahmen der RTK-Kulturaktivitäten

  1. Der RTK als Teil des Marktes im Sinne der Agenda 21 entrichtet für seine eigenen Aktivitäten kein Entgelt.
  2. Der RTK wird von Ausstellern im Rahmen des Premium-Programms bei etwaigen Verkäufen 10 v. H. des Verkaufserlöses für Kostendeckung und Werbung etc. erheben.

5.2. Vereine; Organisationen

Von Roßtaler Vereinen und Organisationen wird kein Entgelt erhoben, wenn es sich um kulturelle, nicht rein kommerziell orientierte Veranstaltungen handelt. Um Spenden für die kulturelle Arbeit des Marktes und des RTK wird gebeten.

5.3. Roßtaler Künstler

Von Roßtaler Künstlern wird ebenfalls kein Entgelt erhoben. Sollte es zum Verkauf von Exponaten kommen, wird ein Anteil von 10 v. H. des Verkaufserlöses fällig.

5.4. Externe Künstler

Externe Künstler, soweit sie nicht im Rahmen der Premium-Veranstaltungen ausstellen, entrichten je Ausstellungstag ein Entgelt von 50 € sowie einen Anteil von 30 v. H. des Verkaufserlöses.

5.5. Empfänge

Für die Nutzung zu Empfängen wird ein Entgelt von 50 € pro Tag erhoben.

6. Haftungsregelungen

6.1. Regelungen für den RTK

Für den RTK gelten die gesetzlichen Regelungen für ehrenamtliche Mitarbeiter des Marktes.

6.2. Allgemeine Haftungsregelungen

  1. Für Schäden, die durch ein dem Markt oder dem RTK zurechenbares Verhalten bei Veranstaltungen in der Scheune an Exponaten oder Personen entstehen, haften der Markt und der RTK nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Andere Veranstalter haften gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

6.3. Versicherung der Exponate durch den Aussteller

Für die ausgestellten Exponate in der Scheune wird vom Markt keine Versicherung abgeschlossen. Ein evtl. erforderlicher Versicherungsschutz für Ausstellungsgegenstände ist vom Aussteller zu treffen.

7. Regelungen für die Nutzung der Einrichtungen

7.1. Reinigung der Scheune

  1. Die Endreinigung der Scheune übernimmt der Markt.
  2. Nach Veranstaltungsende ist die Scheune vom Veranstalter besenrein zu übergeben.
  3. Die Pauschale für die Endreinigung der Scheune beträgt 30 € je Veranstaltung.

7.2. Teeküche, Geschirr

Vorhandene Einrichtungen und Geschirr können von den Veranstaltern unentgeltlich genutzt werden und sind in sauberem und geordnetem Zustand zurückzugeben. Etwaige Schäden sind zu ersetzen.

7.3. Beleuchtungsanlage

Der RTK richtet eine auf den jeweiligen Nutzungszweck hin optimal abstimmbare Beleuchtungsanlage ein. Deren Nutzung wird von Markt nur dann genehmigt, wenn zuvor eine entsprechende technische Einweisung durch den RTK erfolgt ist.

8. Sicherheitsvorschriften

Alle Veranstalter müssen die Sicherheitsvorschriften zum Brandschutz sowie zur Verkehrssicherung und zur Unfallverhütung einhalten.

Das vorstehende Nutzungskonzept für die Spitzweedscheune wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 09.11.2009 beschlossen.

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