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Markt Roßtal

Landkreis Fürth

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Letzte Änderung: 2003-11-06

In Roßtal wird zum ersten Male im Landkreis Fürth ein Bürgergutachten zum Verkehr erstellt.

Verkehrsberuhigung und Tempo-30-Zonen können nur aufgrund einer flächendeckenden Verkehrsplanung der Gemeinde eingerichtet werden. Eine solche Planung kann mit einem teuren Gutachten durch externe Planungsbüros erfolgen, oder – wie in Roßtal – durch die Mitarbeit motivierter Bürgerinnen und Bürger.

Bürgermeister Maximilian Gaul, der ein solches Bürgergutachten initiiert hat, war selbst sehr überrascht, dass sich 16 Bürgerinnen und Bürger für diese verantwortungsvolle Arbeit gemeldet haben. In einem Losverfahren, wie es die Gemeindeordnung für die Wahl des 2. Bürgermeisters vorsieht, wurden dann zehn Bürgerinnen und Bürger ausgelost. Sie waren zusammen mit den vom Bauausschuss bestimmten Mitgliedern des Marktgemeinderates alle erschienen, um den Unterausschuss „Tempo-30-Zonen“ zu konstituieren.

Unter Leitung des Bürgermeisters gehören dem Ausschuss folgende Bürgerinnen und Bürger an:

Volker Anderweit, Walter Ammon (MR), Roland Bauer (MR), Michael Brak (MR), Erwin Döllinger (MR), Jörg Franke, Walter Grill, Andrea Grillenberger, Renate Kleindl (MRin),  Monika Maag, Irene Nixdorf, Berthold Östreicher (MR), Jutta Ströbel, Johann Schmidt, Marco Schlump, Johann Völkl (MR), Friedrich Wagner (MR), Roland Winkler.

Als Experten waren geladen: Karl-Heinz Harlacher vom Sachgebiet Verkehr des Landratsamtes Fürth und Polizeihauptkommissar Rudolf Müller von der Polizeiinspektion Zirndorf sowie von der örtlichen Verkehrsbehörde Bauamtsleiter Herbert Kurtok und Richard Witt.

Bürgermeister Gaul bedankte sich zunächst bei den Bürgerinnen und Bürger für ihre Bereitschaft zur Mitarbeit.

Dann referierte PHK Rudolf Müller über die gesetzlichen Grundlagen:

Tempo-30-Zonen können nur innerhalb geschlossener Ortschaften errichtet werden. Hierzu ist ein Vorfahrtsstraßennetz erforderlich. Vorrangig ist die Verkehrssicherheit, d. h., dort, wo in Wohngebieten Unfallschwerpunkte sind (trifft für Roßtal nicht zu), können Tempo-30-Zonen in jedem Fall errichtet werden. Straßen, die Bedeutung für den ÖPNV, Wirtschaftsverkehr, Rettungsdienste und Feuerwehr haben, können in der Regel nicht als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie Sammelstraßen können ebenfalls keine Tempo-30-Zone werden. In diesen Zonen gilt grundsätzlich rechts vor links. Außerdem muss sich ein Zonenbewusstsein entwickeln können. Hierzu sind in der Regel bauliche Maßnahmen notwendig.


Der Unterausschuss wird sich auch mit der Finanzierung von solchen Zonen befassen.

Die Experten wurden dann von den Mitgliedern eingehend befragt. So stellte sich heraus, dass Kinder auch in den Tempo-30-Zonen nicht auf der Straße spielen dürfen. Dies wäre nur im „verkehrsberuhigten Bereich (sogenannte Spielstraßen)“ möglich. Dort wiederum darf aber nur auf eigenen Parkflächen geparkt werden, was in vielen Wohnquartieren zu einem unerträglichen Parkdruck führen würde, da dann in der Regel auf der Straße nicht oder kaum noch geparkt werden kann. Außerdem müssen verkehrsberuhigte Bereiche einen eigenen Ausbau erhalten (wie z. B. jetzt die Rathausgasse). Auf solchen Straßen findet eine „echte“ Mischnutzung statt. Verkehr und Fußgänger sind absolut gleichberechtigt und es gibt keine Gehwege.

Jeder Teilnehmer hat nun als „Hausaufgabe“ zusammen mit einem weiteren Kollegen zwei Quartiere zu begutachten, um das Vorfahrtsstraßennetz gutachterlich vorzubereiten.

Die nächste Ausschusssitzung findet am 21. März um 17.00 Uhr im Rathaus (Sitzungssaal) statt. Dort werden die ersten Arbeitsergebnisse gesichtet und gesammelt.

Maximilian Gaul, Erster Bürgermeister

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