Markt Roßtal

Landkreis Fürth

Mittelfranken

Bayern

Deutschland
Markt Roßtal
Marktplatz 1

90574 Roßtal
Deutschland

Informationen aus dem Rathaus

Bericht aus der Marktgemeinderatssitzung vom 17.03.2009

Erster Bürgermeister Völkl informierte den Marktgemeinderat über das Schreiben der Deutschen Telekom, worin der Abbau der öffentlichen Telefonstellen in Roßtal, Fürther Straße 2, Großweismannsdorf, Buchschwabach und Raitersaich wegen extremer Unwirtschaftlichkeit angekündigt wird. Bürgermeister Völkl sprach sich gegen den Abbau aus, auch wenn diese Entscheidung der Telekom keiner Zustimmung des Marktes bedarf.

Im Weiteren gab er bekannt, dass die Firma Lidl sich entschlossen hat, ihre Filiale im Gewerbegebiet in Roßtal räumlich zu erweitern.

Den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, der in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 14.646.547 € und im Vermögenshaushalt mit 4.099.000 € abschließt, den Stellenplan 2009 und die Haushaltssatzung beschloss der Marktgemeinderat einstimmig.

Alle Vertreter der Fraktionen und der Marktgemeinderatsgruppe würdigten die wiederum über die Parteigrenzen hinweg geführte uneingeschränkt sachliche Diskussion und Auseinandersetzung bei der Aufstellung dieses Haushaltes. Außerdem hoben die Haushaltsredner insbesondere den nachhaltigen Abbau von Schulden und eine in diesen finanziell schwierigen Zeiten nicht selbstverständliche Zuführung der beachtlichen Summe von 2.260.000 € vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt besonders hervor.

Als Mitglieder des Preisgerichts zur Auswertung des Realisierungswettbewerbs, der im Zusammenhang mit der Erweiterung bzw. Neuerrichtung der Kläranlage Roßtal ausgeschrieben ist, benannte das Gremium die Marktgemeinderäte Hans-Jürgen Bauer, Dr. Peter Eschler, Jochen Adel und Michael Brak.

Obligatorisch beschlossen die Mitglieder des Marktgemeinderates die Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage im Markt Roßtal. Auch dieses Jahr besteht für die Geschäfte in den Ortsteilen Groß- und Kleinweismannsdorf und Roßtal die Möglichkeit, an den Kirchweihsonntagen sowie in Roßtal am Martinimarktsonntag von 13.00 bis 18.00 Uhr zu öffnen.

Ebenfalls beschlossen wurde die im Haupt- und Finanzausschuss bereits ausführlich diskutierte Gebührenerhöhung der Wasser- und der Abwassergebühr. Der Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr von 1,95 € auf 2,28 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers und der Einleitungsgebühr von Schmutz- und Niederschlagswasser von 2,67 € auf 3,28 € liegt die Kalkulation des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zu Grunde.

Hinsichtlich des Grundsatzbeschlusses zur Trennung der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr (gesplittete Abwassergebühr) tauschten die Marktgemeinderatsfraktionen und die Marktgemeinderatsgruppe, wie schon bereits in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geschehen, ihre Argumente Für und Wider der Einführung der sogenannten Splittinggebühr im Abwasserbereich aus.

Während sich die Befürworter von der Splittinggebühr eine größere Gebührengerechtigkeit erhoffen, sehen die Gegner dieser Trennung vor allem hohe Kosten mit der Einführung und dem Vollzug dieser Gebührenvariante verbunden.

Bürgermeister Völkl wies in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass die derzeitige Beitrags- und Gebührensatzung aufgrund des Anteils der tatsächlichen Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers an den Gesamtkosten aller Voraussicht einer rechtlichen Überprüfung durch ein Verwaltungsgericht nicht standhielte und der Gebührenteil der Satzung im Falle eines Rechtsstreites ziemlich wahrscheinlich nach der derzeitigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom zuständigen Verwaltungsgericht für nichtig erklärt werden würde.

Bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt votierte die Mehrheit der Mitglieder des Marktgemeinderates für die Einführung der Splittinggebühr ab 01.01.2011.

Hinsichtlich der Ausgestaltung der dann neuen Satzung war sich das Gremium einig darüber, dass die Belange der verschiedenen Interessengruppen unbedingt berücksichtigt und die Bürger/innen über das Verfahren und die Zwischenergebnisse ausführlich informiert werden müssen.

Nachdem von einem Investor geplant ist, den bestehenden Penny-Markt in ein neu zu errichtendes Gebäude nördlich der Mühlgasse umzusiedeln und das bestehende Pennymarkt-Gebäude für eine Vergrößerung des Metzgereibereiches, der Verlagerung des Bäckereibereiches mit zusätzlichem Café und der Einrichtung eines zusätzlichen Ladengeschäftes umzubauen bzw. umzunutzen, beschloss der Marktgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 51 »An der Unteren Bahnhofstraße«.

Zugestimmt hat der Marktgemeinderat dem Abschluss eines Vertrages über Leistungen der N-ERGIE im Rahmen der Vertriebsunterstützung durch den Markt Roßtal. Der Markt wird sich zeitlich begrenzt darin zur Werbung auf zum Beispiel Banden, auf den kommunalen Fahrzeugen und Briefumschlägen usw. verpflichten. Im Gegenzug erhält der Markt Roßtal dafür jährlich ca. 50.000 € von der N-ERGIE zur freien Verfügung.

Den Tagesordnungspunkt „Anfragen, Anträge“ nutzte Marktgemeinderätin und Jugendreferentin Sabine Krug, um ihre Kolleginnen und Kollegen des Gremiums zu der am Sonntag, 5. April 2009, ab 13.30 Uhr in der Hauptschulaula stattfindenden Jugendkonferenz persönlich einzuladen.

Die in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Roßtal am 06.02.2009 zum Kommandanten bzw. stellvertretenden Kommandanten gewählten Stefan Perzinger und Frank Stegmann bestätigte der Marktgemeinderat mit dem Einvernehmen des Kreisbrandrates ebenso einstimmig, wie die in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Neuses-Stöckach am 14.02.2009 wieder zum Kommandanten bzw. zum Kommandanten-Stellvertreter gewählten Karl-Heinz Pröger und Kurt Krause.

Flächennutzungsplan Roßtal 1995;
Änderung 6/2008 (nordöstlicher Ortsrand von Defersdorf)
hier: Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich Landschaftsplan (Stand 03.03.2009) in der Zeit vom

06.04. bis einschließlich 05.05.2009

öffentlich ausgelegt. Die nachfolgend bezeichneten Planunterlagen einschließlich der darin enthaltenen umweltbezogenen Informationen können während der Parteiverkehrszeiten

Montag bis Freitag 8.00–12.00 Uhr
Dienstag 15.00–16.00 Uhr
Donnerstag 15.00–19.00 Uhr

in der Halle des Rathauses im 2. Stock, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung erfolgt parallel zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 "Defersdorf" und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 a »Defersdorf-Nordost«.

Auslegung der Planunterlagen
Die ausgelegten Planunterlagen bestehen aus:

  1. Planblatt i.M. 1:5000
  2. Begründung
  3. Umweltprüfung mit umweltbezogenen Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind innerhalb der vorbezeichneten Planunterlagen verfügbar:

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung Nr. 6/2008 unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4 a Abs. 6 BauGB).

Auskünfte zum Planentwurf werden im Marktbauamt, Zimmer. 2.05, erteilt.

Markt Roßtal
- Bauamt -

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 »Defersdorf« und
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 a »Defersdorf-Nordost«
hier: Öffentliche Auslegung

Der Bau- und Umweltausschuss hat mit Beschluss vom 03.03.2009 die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 19.01. bis 13.02.2009 eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen und den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 und des Bebauungsplans Nr. 44 a der Arbeitsgemeinschaft Stadt und Land (Stand der Planung: 03.03.2009) zum Zweck der öffentlichen Auslegung gebilligt.

Öffentliche Auslegung
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 44 und des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 44 a (Stand 03.03.2009) in der Zeit vom

06.04. bis einschließlich 05.05.2009

öffentlich ausgelegt. Die nachfolgend bezeichneten Planunterlagen einschließlich der darin enthaltenen umweltbezogenen Informationen können während der Parteiverkehrszeiten

Montag bis Freitag 8.00–12.00 Uhr
Dienstag 15.00–16.00 Uhr
Donnerstag 15.00–19.00 Uhr

in der Halle des Rathauses im 2. Stock, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung erfolgt parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 6/2008.

Auslegung der Planunterlagen
Die Planunterlagen bestehen beim Bebauungsplan Nr. 44 aus:

  1. Deckblatt zum Planblatt i. M. 1:1000 mit geändertem Geltungsbereich
  2. Begründung zum Deckblatt

Die Planunterlagen bestehen beim Bebauungsplan Nr. 44 a aus:

  1. Planblatt i. M. 1:1000 mit Feststetzungen zum Städtebau und zur Grünordnung
  2. Begründung zum Bebauungsplan
  3. Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan einschließlich der naturschutzfachlichen Bewertung

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind innerhalb der vorbezeichneten Planunterlagen verfügbar:

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungspläne Nr. 44 und Nr. 44 a unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4 a Abs. 6 BauGB).

Ein Normenkontrollantrag zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Auskünfte zum Planentwurf werden im Marktbauamt, Zimmer. 2.05, erteilt.

Markt Roßtal
- Bauamt -

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