Informationen aus dem Rathaus
Isabella Nowecki beginnt Ausbildung beim Markt Roßtal
Am 1. September 2009 hat Isabella Nowecki nach einem erfolgreichen qualifizierenden Hauptschulabschluss die 3-jährige Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung beim Markt Roßtal begonnen. Zunächst wird die Auszubildende in diesem dualen Ausbildungssystem eine 9-wöchige betriebliche Ausbildung im Rathaus absolvieren. Während der gesamten Ausbildungsdauer wird sich dann die praktische mit einer Ausbildung an der Berufs- und Verwaltungsschule abwechseln.
Einzelhandelskonzept
Im Amtsblatt Nr. 14 vom 01.08.2009 haben wir Sie darüber informiert, dass die beiden Nürnberger Büros Topos team und PLANWERK mit der Erstellung eines gesamtörtlichen Entwicklungskonzepts für den Einzelhandel in Roßtal beauftragt wurden.
Zu einem solchen Konzept gehört auch eine Haushaltsbefragung.
Mit diesem Amtsblatt werden die von beiden Planungsbüros erarbeiteten Fragebögen an 1000 repräsentativ ausgewählte Haushalte verteilt.
Wir bitten Sie, die Fragebögen auszufüllen und an das Büro PLANWERK zurückzusenden oder bei uns im Rathaus abzugeben.
Die Mühe wird sich lohnen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an der Haushaltsbefragung mitwirken. So kann die Einkaufssituation in Roßtal mittel- und langfristig verbessert werden.
Johann Völkl
Erster Bürgermeister
Aus dem Bau- und Umweltausschuss (BAU) vom 18.08.2009
Die Sitzung begann um 18.00 Uhr mit einer nichtöffentlichen Ortseinsicht des gemeindlichen Anwesens Schulweg 1 im Ortsteil (OT) Großweismannsdorf. Dabei ging es um die Frage einer energetischen Sanierung.
In der um 19.00 Uhr begonnenen öffentlichen Sitzung wurde nach ausführlicher Beratung und Abwägung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses entschieden, im Hauptgebäude die Decke des 1. Obergeschosses zum Dachgeschoss hin vorschriftsgemäß zu dämmen, ebenso die Außenwände. Das Erdgeschoss erhält eine Horizontalsperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Die Fenster im 1. OG werden nicht erneuert, da sie noch 10 bis 15 Jahre halten. Mit dieser energetischen Sanierung ist ein wirtschaftlicher Betrieb der zurzeit im Bau befindlichen Flüssiggasheizung mit Brennwerttechnik gewährleistet.
Erster Bürgermeister Völkl informierte zu Beginn der öffentlichen Sitzung u. a., dass das Landratsamt Fürth (LRA) auf erneute Rückfrage Vorwegweiser für die Höhenbegrenzung mit 3,5 m für die Eisenbahnunterführung im OT Clarsbach angeordnet hat, da es schon öfter zu gefährlichen Wendemanövern vor der Brücke gekommen ist.
Am 12. Mai 2009 behandelte der BAU eine Bauanfrage des Vereins für Deutsche Schäferhunde, Ortsgruppe Heilsbronn, zur Errichtung einer Schutzhütte und eines Büros, von Lagerräumen und einer Flutlichtanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 138 Gem. Buchschwabach, östlich der Rohrer Straße an der Gemarkungsgrenze zu Rohr.
Der Ausschuss konnte damals das gemeindliche Einvernehmen für das beantragte Bauvorhaben nicht in Aussicht stellen, höchstens für eine einzige Schutzhütte. Das LRA kommt nach Überprüfung zu demselben Ergebnis und teilte dies dem Verein offiziell mit. Wie sich der Verein entscheidet, ist noch nicht bekannt.
Der Ausschuss beschäftigte sich mit einem Angebot der N-ERGIE AG Nürnberg auf Umrüstung der mit Quecksilberdampf-Hochdrucklampen bestückten Kofferleuchten (bläulich-weißes Licht 125 W) auf Natriumdampf-Hochdrucklampen (gelbes Licht 70 W). Von den insgesamt 1.256 Straßenleuchten sind bereits 309 mit Natriumdampf-Hochdrucklampen ausgestattet. 757 könnten umgerüstet werden, die restlichen 190 sind nicht umbaubar.
Aufgrund unklarer Ausführungen im Angebot wurde vereinbart, dass die N-ERGIE in der nächsten Sitzung am 15. September Gelegenheit erhalten soll, das Angebot näher zu erläutern.
Die im Haushalt 2009 veranschlagten 65.000,00 € für die Regenerierung des Brunnens 03 im Buttendorfer Wald sollen zunächst – im Zuge der Analyse der Wasserverluste – zur Beseitigung von Wasserleitungsschäden verwendet werden. So lange wird die Brunnenregenerierung zurückgestellt, die aber im nächsten Jahr durchgeführt werden soll.
Der Marktgemeinderat fasste am 21. Juli 2009 einen Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich um die beiden Windkraftanlagen zwischen Buchschwabach und Raitersaich. Der Änderungsbereich soll sich im Norden bis zur Gemeindeverbindungsstraße, im Osten bis zum Flugplatzweg und im Süden bis zur 220-KV-Freileitung erstrecken. Geplant ist eine großflächige Sonderbaufläche für erneuerbare Energiegewinnung. Innerhalb dieses Plangebiets ist bereits der FNP für einen Teilbereich geändert und der Bebauungsplan Nr. 49 »Energiegewinnung Photovoltaik« aufgestellt worden.
Gegen diesen Bebauungsplan wurde eine Normenkontrollklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit dem Antrag eingereicht, den Bebauungsplan für nichtig zu erklären. Da das Gericht dem Kläger antragsgemäß bis 15.09.2009 Gelegenheit zu einer ergänzenden Begründung gab, stellte das Gremium die Beauftragung der 7. FNP-Änderung zurück. Möglicherweise kommt bis zum BAU am 15.09.2009 noch eine gütliche Einigung zwischen dem Kläger und dem Investor der geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage zustande und die Normenkontrollklage wird zurückgezogen.
Für das 4,5 ha große Grundstück Fl.-Nr. 63/3 Gemarkung Großweismannsdorf wurde ein Antrag auf Bewilligung über eine Photovoltaikanlage gestellt. Dieses Grundstück liegt nördlich der Kläranlage Oedenreuth und grenzt teilweise an die Staatsstraße 2409 an. Baurechtlich zulässig kann eine Freiflächenphotovoltaikanlage nur werden, wenn ein Bebauungsplan – auf der Grundlage einer Änderung des FNP – ein entsprechendes Sondergebiet festsetzt.
Das Gremium befasste sich ausführlich mit der Frage, ob Photovoltaikanlagen an mehreren Standorten im Gemeindegebiet aus umweltpolitischen Gründen mit Mitteln der Bauleitplanung zugelassen und damit gefördert werden sollen.
Der Ausschuss knüpfte an einen Beschluss vom Juli 2007 an: Danach soll über die vorliegende Anfrage und über vergleichbare Fälle erst endgültig beraten werden, wenn eine naturschutzfachliche Bewertung durch einen Landschaftsarchitekten durchgeführt wurde. Darin muss nachgewiesen werden, dass die Auswirkungen auf schützenswerte Naturgüter – somit auch das Landschaftsbild – durch geeignete Maßnahmen in ihrer Wirksamkeit minimiert werden können. Die Untere Naturschutzbehörde beim LRA wird eingebunden. Der Bauherr hat alle Kosten dieser naturschutzfachlichen Bewertung und eines Bauleitplanverfahrens zu tragen.
Bürgermeister Völkl sprach den 1995 wirksam gewordenen FNP mit seinen damaligen Zielsetzungen an. In der ersten Hälfte der 1990er Jahre ging man in Folge der Deutschen Einheit und der Öffnung nach Osteuropa von einem erheblichen Wachstum aus. Wegen der Bahnlinie waren für den Kernort Roßtal eine Baulandreserve von 43 ha und für den Ortsteil Raitersaich von 15 ha eingeplant. Bei der damals angedachten verdichteten Bauweise mit 90 Einwohnern pro ha gäbe dies allein für Roßtal einen rechnerischen Zuwachs von ca. 3.900 Einwohnern.
Grundlagen für den damaligen FNP waren das Landesentwicklungsprogramm 1984 und der Regionalplan für die Industrieregion Mittelfranken von 1988.
Aufgrund der demographischen Entwicklung wird nunmehr für den Landkreis Fürth bis 2020 ein Einwohnerzuwachs von 2 v. H. prognostiziert, was ca. 2.300 Einwohnern entspricht, die sich auf die 14 Kommunen des Landkreises verteilen, wenn auch unterschiedlich. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die politischen Gremien des Marktes die 1995 verfolgten Zielsetzungen kritisch hinterfragen sollten.
Völkl hält im Hinblick auf die in Planung befindliche Kläranlage Roßtal und auf den anstehenden S-Bahn-Ausbau eine grundsätzliche Überarbeitung des FNP für geboten. Dazu wären im Zuge der Haushaltsberatungen Mittel für eine Planung bereitzustellen, schließlich ist der FNP das ortsplanerische Grundgerüst und Leitbild für die Gemeindeentwicklung.
Die Fraktionen werden sich mit dieser Thematik zunächst intern beschäftigen, bevor wieder im BAU beraten wird.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde zu einer landwirtschaftlichen Halle im OT Defersdorf und zu einem Einfamilienwohnhaus am Holzgraben erteilt.
Der Markt Ammerndorf beteiligte den Markt Roßtal an einer Änderung des dortigen FNP mit paralleler Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Freiflächenphotovoltaikanlage in einer Größenordnung von 5,6 ha. Auch wenn die Photovoltaikanlage aufgrund der Hanglage vom Roßtaler Gemeindegebiet deutlich sichtbar sein wird, wurden Bedenken nicht erhoben.
Eine Anfrage beschäftigte sich mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Defersdorf. Nach Aussage von Ersten Bürgermeister Völkl ist der Antrag auf staatliche Zuwendung und den vorzeitigen Baubeginn bei der Regierung von Mittelfranken letzte Woche gestellt worden.
Zwei Anfragen beschäftigten sich mit den Starkregenereignissen der letzten Wochen. Im Friedhof Großweismannsdorf hat der starke Regen Sand aus den Wegen ausgeschwemmt.
Eine weitere Anfrage beschäftigte sich mit den Sand- und Humusmengen, die in den letzten Wochen von landwirtschaftlichen Flächen in die Kanalisation Buchschwabach eingetragen wurden. Diese Anfrage nahm Bezug auf eine Ortseinsicht zu Beginn der Sitzung, nämlich bei der landwirtschaftlichen mit Tabak angebauten Fläche an der Einmündung der Hohen Sandleite in den Brendlesberg im OT Buchschwabach. Die Verwaltung sagte eine Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zur Vermeidung des Sandeintrags zu.
Im abschließenden nichtöffentlichen Teil wurden für den Umbau/die Erweiterung der Kläranlage Roßtal die Bodenuntersuchungen an die wenigstnehmende Firma IFB Eigenschenk GmbH, Deggendorf, und die Tragwerksplanung an die Ingenieurgemeinschaft SAG/GAUFF vergeben.
Werbeanzeigen in Informationsblättern
In letzter Zeit drängen verschiedene Werbeverlage die Gewerbetreibenden im Markt Roßtal zu Werbeanzeigen in Informationsschriften, die demnächst herauskommen sollen. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass dies auch im Interesse des Marktes erfolgen wird.
Vom Markt Roßtal sind jedoch keine derartigen Schriften, die über Werbeanzeigen finanziert werden sollen, in Auftrag gegeben. Es bleibt daher den Gewerbetreibenden selbst überlassen, ob sie Anzeigen schalten wollen.
