Markt Roßtal

Landkreis Fürth

Mittelfranken

Bayern

Deutschland
Markt Roßtal
Marktplatz 1

90574 Roßtal
Deutschland

Informationen aus dem Rathaus

Bürgerversammlung in Buchschwabach

Über 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Buchschwabach fanden sich im Saal des Gasthauses »Rotes Roß« (Keller) in Buchschwabach ein und nutzten die Gelegenheit zur Information über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr im Markt Roßtal zum 01.01.2011.

Eingangs wies Erster Bürgermeister Völkl darauf hin, dass der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung an den Gesamtkosten über 16 % liegt. Deshalb muss damit gemäß höchstrichterlicher Rechtssprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zwingend die bisherige Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr getrennt werden. Auf die Frage, ob die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung von der jeweiligen Niederschlagsmenge abhängig sind, erläuterte Bürgermeister Völkl, dass bereits bei der Planung und dem Bau eines Mischwasserkanals die Dimensionierung des Kanals festgelegt werde. Danach entfallen 25 % der Baukosten auf die Straßenentwässerung und ebenfalls 25 % auf die Niederschlagswasserbeseitigung. Deshalb spielt auch die tatsächliche Regenmenge bei der Ermittlung der Niederschlagswassergebühr keine Rolle.

Im Anschluss erläuterte Dipl.-Ing. (FH) Robert Klose die weitere Vorgehensweise und stellte anhand einer Powerpoint-Präsentation den Fragebogen zur Selbstauskunft dar. Auf Anfrage erklärte Klose, dass nur die tatsächlich an den Kanal (direkt oder indirekt) angeschlossenen versiegelten Flächen abrechnungsrelevant seien. Niederschlagswässer, die von Dächern, Terrassen oder Gehwegen abgeleitet werden und im Garten versickern, bleiben bei der Ermittlung der Flächen unberücksichtigt.

Nicht unbedeutend war auch der Hinweis aus der Bürgerschaft, dass bei der Versickerung von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück darauf geachtet werden muss, dass schädliche Einwirkungen (Einschwemmungen, Mauerwerksdurchfeuchtungen) auf die Nachbargrundstücke ausgeschlossen sein müssen.

Herr Klose erläuterte, dass der Markt Roßtal deshalb die Methode der Selbstauskunft gewählt habe, da sie unter allen in Frage kommenden Methoden die kostengünstigste ist, da keine teuren Befliegungen notwendig werden oder Ingenieurbüros beauftragt werden müssen. Zudem vertraut der Markt Roßtal auf die Ehrlichkeit seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger. Gleichwohl werden die Angaben zur Selbstauskunft auf Plausibilität überprüft, um mögliche Fehlerquellen zu beheben bzw. auszuschließen.

Abschließend versicherte Herr Klose, dass der Markt Roßtal bei schwierigen Fällen gerne beratend zur Seite steht. Hierzu wird Herr Klose gegebenenfalls im Rathaus persönlich zur Verfügung stehen.

Gegen 20.45 Uhr schloss Bürgermeister Völkl die Versammlung und dankte den Anwesenden für ihr Kommen sowie für ihre konstruktive Mitarbeit.

Vollzug der Straßenreinigungsverordnung Regelung der Verkehrssicherungspflicht im Winter

Die Schneefälle der letzten Wochen nehmen wir zum Anlass, nochmals auf die Pflicht der Grundstückseigentümer die Gehbahnen von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, hinzuweisen.

Diese Verpflichtung der Grundstückseigentümer ist in der Straßenreinigungsverordnung des Marktes Roßtal (StrRVO) geregelt.

Danach haben die Grundstückseigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten, deren Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen oder über öffentliche Straßen mittelbar erschlossen werden, die Gehbahnen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Die Erfüllung der Streupflicht wird dadurch erleichtert, dass der Markt an besonders gefährlichen Stellen Streugut zur Verfügung stellt.

Als Gehbahn ist der für den Fußgängerverkehr bestimmte, befestigte und abgegrenzte Teil des öffentlichen Straßenraumes (Gehweg) oder in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung der dem Fußgängerverkehr dienende Teil am Rande der öffentlichen Straße in Breite von 0,50 m gemessen von der Straßengrundstücksgrenze aus, zu verstehen.

Bei einem Eckgrundstück erstreckt sich die Verkehrssicherungspflicht auf den ganzen, das Eckgrundstück umschließenden Teil der öffentlichen Straße.

Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Neue Büroräume für die Musikschule

Die Sing- und Musikschule Südlicher Landkreis Fürth hat im Alten Rathaus, in der Rathausgasse 2, eine neue Geschäftstelle bezogen.

Neben der Volkshochschule wird dieses schöne historische Gebäude, das ursprünglich als Schulhaus gebaut und genutzt wurde, jetzt auch noch durch unsere Musikschule, also einer noch verstärkten kulturellen Nutzung, mit Leben erfüllt werden.

Alle Kontaktdaten wie Postadresse, Telefonnummern, Internet, und E-Mail Adressen bleiben unverändert.

Wir wünschen der Sing- und Musikschule weitere fruchtbare Jahre, in denen sie ihrem wichtigen Bildungsauftrag, zum Wohle unserer Gesellschaft, in vollem Umfang gerecht werden kann.

Dank gebührt an dieser Stelle der jahrelangen Unterstützung umsichtiger Politiker, den Mitgliedern des Zweckverbandes und ihren Vorsitzenden.

So verbleibe ich mit den Worten Nietzsches „Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum“.

Ihr
Rainer Grasser
Schulleiter

Herzlichen Glückwunsch zum 1. Kammersieger als Steinmetz

Beim Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks 2009 hat Andreas Peipp, nach seiner erfolgreichen Ausbildung zum Steinmetz im Betrieb Victor Bulgariu, in diesem Wettbewerb den 1. Platz im Bezirk Mittelfranken erreicht. Er wurde außerdem Fünfter auf Landesebene.

Alle Teilnehmer dieses Wettbewerbes erhielten während eines Festabends in Fürth aus den Händen von Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer und dem Vizepräsidenten der Handwerkskammer, Thomas Pirner, ihre Siegerurkunden.

Zusammen mit seinem Ausbilder, Victor Bulgariu, freuten sich Altbürgermeister Max Gaul als Vertreter des Landrates und Zweiter Bürgermeister Anton Engelhard über die guten Leistungen von Andreas Peipp.

Der Markt Roßtal freut sich, dass ein junger Mitbürger solche Leistungen erreicht. Wir wünschen ihm eine weiterhin erfolgreiche Zukunft.

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