Markt Roßtal

Landkreis Fürth

Mittelfranken

Bayern

Deutschland
Markt Roßtal
Marktplatz 1

90574 Roßtal
Deutschland

Informationen aus dem Rathaus

Bürgerversammlung für die Ortsteile Clarsbach und Raitersaich

73 interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Clarsbach und Raitersaich fanden sich am 22.02.2010 im Gasthaus Witt in Raitersaich ein und nutzten die Gelegenheit zur Information über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr im Markt Roßtal.

Eingangs wies Erster Bürgermeister Johann Völkl darauf hin, dass mit der Trennung der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr lediglich eine andere Kostenaufteilung erfolgt. Künftig wird also der Schmutzwasserverbrauch - nach wie vor - nach dem Frischwasserbezug berechnet, während die Niederschlagswassergebühr anhand der versiegelten und an den Kanal angeschlossenen Flächen je Grundstück ermittelt wird. Das bedeutet, dass die künftige Schmutzwassergebühr sinken und die Niederschlagswassergebühr in den Gebührenbescheiden für das Jahr 2011 erstmals neu ausgewiesen wird. Die Hintergründe für die Einführung dieser Splittinggebühr liegen darin, dass gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung bei einem Anteil der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung von mehr als 12 % (in Roßtal tatsächlich über 16 %) an den Gesamtkosten der Entwässerung eine Niederschlagswassergebühr einzuführen ist.

Aus der Bürgerschaft kamen diverse Anfragen, welche Erster Bürgermeister Johann Völkl wie folgt beantwortete:

Im Anschluss an den Vortrag des 1. Bürgermeisters erläuterte Dipl.-Ing. (FH) Robert Klose den Erfassungsbogen und erklärte, dass der Markt Roßtal deshalb die Methode der Selbstauskunft gewählt habe, da sie unter allen in Frage kommenden Erfassungsmethoden die kostengünstigste ist (keine teuren Befliegungen bzw. Ingenieurbüros). Zudem vertraut der Markt Roßtal auf die Ehrlichkeit seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger. Weiterhin erläuterte Dipl.-Ing. (FH) Klose, dass bei der Ermittlung der Dachfläche regelmäßig nur die Grundfläche des Hauses zum Ansatz gebracht wird; Dachüberstände und Dachneigung bleiben unberücksichtigt.

Auf Anfrage erklärte Herr Klose, dass nur die tatsächlich an den Kanal (direkt oder indirekt) angeschlossenen versiegelten Flächen abrechnungsrelevant seien. Niederschlagswässer, die von Dächern, Terrassen oder Gehwegen abgeleitet werden und im Garten versickern, bleiben bei der Ermittlung der relevanten Flächen unberücksichtigt.

Die Frage, ob bei entsprechend großen Zisternen mit daraus resultierenden hohen Abzugsflächen auch Rückzahlungen an die Bürger möglich seien, wurde mit einem Nein geantwortet. Ebenso wurde klargestellt, dass Regenfässer keine Zisternen sind und somit nicht als Abzugsposten berücksichtigt werden können. Hinsichtlich der Nutzung des Zisternenwassers als Grauwasser (für Toilettenspülung, Waschmaschine) erklärte der 1. Bürgermeister, dass hierzu bereits Regelungen in der Satzung vorhanden sind. Entweder ist ein Zwischenzähler zu installieren oder ist wird pro Bewohner und Jahr eine Abwassermenge von 18 m³ in Ansatz gebracht.

Auf die Anfrage, wie sich die neue Kläranlage auf die künftige Gebührensituation auswirken wird, antwortete BM Völkl, dass hierüber noch keine Aussagen getroffen werden können. Dies ist maßgeblich davon abhängig, für welche Finanzierungsform sich der Markt entscheiden werde (Finanzierung über Gebühren oder Einhebung von Herstellungsbeiträgen).

Abschließend versicherte Dipl.-Ing. (FH) Klose, dass der Markt Roßtal bei schwierigen Fällen gerne beratend zur Seite steht. Hierzu wird er auch zu festgesetzten Zeiten im Rathaus nach vorheriger Terminabsprache persönlich zur Verfügung stehen. In Zweifelsfällen ist auch die Vereinbarung eines Ortstermins möglich.

Gegen 20.30 Uhr schloss Bürgermeister Völkl die Versammlung und dankte den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Kommen sowie für ihre konstruktive Mitarbeit.

Aus dem Bau- und Umweltausschuss (BAU) vom 23.02.2010

Zur 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses konnte Erster Bürgermeister Völkl neben Zuhörerinnen und Zuhörern auch einen Vertreter der Fürther Nachrichten begrüßen.

Er informierte u. a., dass das Landratsamt Fürth (LRA) mit Bescheid vom 28.01.2010 die veränderte Ausführung des im März 2009 genehmigten DFB-Minispielfelds auf dem gemeindlichen Gelände Freizeit und Erholung genehmigt hat. Mit dem neuen Bescheid wurden die Betriebszeiten wie beantragt neu festgesetzt:

Weiter gab Bürgermeister Völkl bekannt, dass das LRA am 10.02.2010 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb einer mobilen Brech- und Klassieranlage sowie Lagerung von Recyclingbaustoffen auf dem Anwesen Stuttgarter Straße 37 im Gewebegebiet »Flugplatz« im Ortsteil (OT) Buchschwabach mit Auflagen genehmigt habe. Der Antragsteller hatte auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.01.2010 seinen Antrag gegenüber dem LRA entsprechend geändert. Die Forderungen des Gremiums konnten erfüllt werden.

Die Ingenieurgemeinschaft SAG/Gauff stellte die nun abschließend überarbeitete Entwurfs- und Genehmigungsplanung vor und erläuterte auf Wunsch von Bürgermeister Völkl die so genannte Mischwasserbehandlung, nämlich das Entwässerungssystem mit seinen Hauptsammlern und „Regenentlastungen“ durch

Die abschließende Kostenschätzung der Kläranlage und der Mischwasserbehandlung beläuft sich auf insgesamt 5.875.000,00 €.

Die vom Ausschuss angeregte Photovoltaikanlage auf dem Flachdach der Kläranlage wird von den planenden Ingenieuren in bautechnischer Hinsicht geprüft.

Um für das gesamte Vorhaben eine wasserrechtliche Genehmigung zu bekommen, wird ein Planfeststellungsverfahren beim LRA beantragt, in dessen Zuge die gesamten Planunterlagen einen Monat lang öffentlich ausgelegt werden. Die Auslegungsfrist wird rechtzeitig im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Ingenieurgemeinschaft wurde mit den weiteren Arbeiten beauftragt, so dass vorbehaltlich der wasserrechtlichen Genehmigung die Vergabe der ersten Bauarbeiten Ende August erfolgen kann. Der Ausschuss hat daher dem Haupt- und Finanzausschuss sowie Marktgemeinderat empfohlen, für das Haushaltsjahr 2010 1,6 Mio. € bereit zu stellen.

Da jetzt die abschließende Kostenschätzung vorliegt, kann der Bayerische Kommunale Prüfungsverband eingeschaltet werden, um eine politische Entscheidung über die Finanzierung (reine Gebührenfinanzierung oder gemischte Beitrags- und Gebührenfinanzierung) durch eine entsprechende Kalkulation vorbereiten zu können.

Die Herren Rosemann und Schramm von den Planungsbüros Topos team und Planwerk erläuterten den endgültigen Entwurf des Entwicklungskonzepts. Das Konzept enthält 21 Ziele und 7 Hinweise bzw. Empfehlungen, die durch Beschluss verbindlich für die weitere gesamtörtliche Entwicklung gebilligt werden sollen und damit Bindungswirkung für die Verwaltung haben.

Der Ausschuss war sich einig, die inhaltliche Beratung dem Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 16. März zu überlassen.

Dem Marktgemeinderat wurde empfohlen, einen Aufstellungsbeschluss für die Überarbeitung des Bebauungsplans Nr. 41 »Gewerbegebiet Buchschwabach« zu fassen.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde zu einem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Außenbereich östlich der Erlenstraße in Neuses verweigert. Begründet wurde dies u. a. damit, dass das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken am 09.09.2009 die Flurbereinigung in den Verfahren Buttendorf angeordnet hatte. Solche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur sind ein wesentlicher öffentlicher Belang, der bei der baurechtlichen Beurteilung für Bauvorhaben im Außenbereich zu beachten ist.

Zum Neubau eines Milchviehstalls mit Güllebehältern im Nordwesten des OT Großweismannsdorf wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Es handelt sich um 95 Mastplätze auf einer Grundfläche von ca. 1.500 m². Das LRA wird aber ausdrücklich auf seine Aussage vom April 2008 hingewiesen, den Stall aus immissionsschutzrechtlichen Gründen um 15 m nach Norden zu verschieben.

Das LRA genehmigte mit Bescheid vom 21.01.2010 einen Mastschweinestall östlich von Kastenreuth mit 864 Mastplätzen. Nun lag ein Deckblatt vor, in dem sich die Zahl der Mastplätze aus ökonomischen Gründen um 144 auf 1008 erhöht. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt, da das Vorhaben landwirtschaftlich privilegiert ist und die immissionsschutzrechtliche Prüfung ausschließlich beim LRA liegt.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde ebenfalls zum Neubau einer Kinderkrippe auf dem Gelände der katholischen Kirche an der Sichersdorfer Straße erteilt. Die Bruttogrundfläche beträgt 367 m² und bietet Platz für 25 Kinder.

Im Zuge der Rohrnetzüberprüfung 2009 wurden im Bereich der Wasserversorgungsanlage Roßtal-Buttendorf 22 Leckstellen gefunden, im Bereich der Wasserversorgungsanlage Buchschwabach drei. Die Leckstellen waren unterteilt in drei Kategorien: groß, mittel und klein. Drei große und eine mittlere wurden bereits im letzten Jahr repariert. Beschlossen wurde, die verbleibenden sechs Leckstellen der mittleren Kategorie sofort und die 15 kleineren Schäden in diesem Jahr zu reparieren. Mit dieser Maßnahme soll der Wasserverlust des Wasserwerkes deutlich minimiert werden.

Glückwunsch zum Hundertsten

Am 24.02.2010 konnten Landrat Matthias Dießl und Erster Bürgermeister Johann Völkl Frau Christine Wolf die herzlichsten Glückwünsche zum 100. Geburtstag überbringen.

Unsere damit älteste Roßtaler Mitbürgerin nahm die Wünsche bei guter Gesundheit im AWO-Pflegeheim entgegen, in dem sie erst seit Juni 2009 lebt. Bürgermeister Völkl überbrachte darüber hinaus auch noch die Glückwünsche und die Medaille »Patrona Bavariae« vom bayerischen Ministerpräsidenten. Bereits im Jahr 1974 zog die rüstige Jubilarin nach Roßtal, um ihre Tochter und deren Kinder zu unterstützen.

Bürgermeister Völkl sprach anlässlich des Jubiläums die Hoffnung aus, Frau Wolf noch einige Jahre zu ihren Geburtstagen gratulieren zu können.

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