Markt Roßtal

Landkreis Fürth

Mittelfranken

Bayern

Deutschland
Markt Roßtal
Marktplatz 1

90574 Roßtal
Deutschland

Informationen aus dem Rathaus

Bürgerversammlung für die Ortsteile Oedenreuth und Weitersdorf am 26.04.2010

Zur fünften und letzten Bürgerversammlung in den Außenorten zum Thema Einführung der getrennten Abwassergebühr konnte Bürgermeister Völkl rund 70 interessierte Bürgerinnen und Bürger aus den Ortsteilen Oedenreuth und Weitersdorf im Weitersdorfer Feuerwehr- und Gemeinschaftshaus begrüßen.

Eingangs informierte Bürgermeister Völkl über die Notwendigkeit der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ab einem Anteil von mehr als 12 % der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung an den gesamten Entwässerungskosten eine getrennte (gesplittete) Abwassergebühr (Schmutzwasser und Niederschlagswassergebühr) zwingend einzuführen.

Der Anteil der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung liegt in Roßtal zwischen 16 % und 17 %. Folgerichtig hat sich deswegen der Markt entschlossen, ab dem 01.01.2011 für den gesamten Markt die gesplittete Abwassergebühr einzuführen.

Grundsätzlich ist mit der Einführung der „Splittinggebühr“ keine Gebührenerhöhung verbunden. Die künftige Schmutzwassergebühr (berechnet wie bisher nach dem Frischwasserverbrauch nach Wasseruhranzeige) wird niedriger sein als die bisherige Abwassergebühr. Hinzu kommt dann jedoch noch die – neue – Niederschlagswassergebühr, welche anhand der versiegelten und an die Entwässerungseinrichtung des Marktes (Kanal, Muldenrigolen, Oberflächenkanäle usw.) angeschlossenen Flächen ermittelt wird. Bürgermeister Völkl betonte auch, dass gegenwärtig noch keine Angaben über die Höhe der Niederschlagswassergebühr gemacht werden könne, da erst alle versiegelten Flächen im gesamten Marktgebiet ermittelt werden müssen.

Ferner erläuterte Bürgermeister Völkl, dass sich der Markt für die Methode der Selbstauskunft entschieden habe, da sie unter allen Erfassungsmethoden die kostengünstigste ist. Dadurch werden letztlich alle Gebührenzahler finanziell nicht zusätzlich belastet. Auf die Frage, ob denn Straßen und Gehwege auch mit berücksichtigt werden, erklärte Völkl, dass der so genannte Straßenentwässerungsanteil bereits herausgerechnet ist und aus dem allgemeinen Steueraufkommen aller Bürgerinnen und Bürger des Marktes beglichen wird. Darüber hinaus müssen nur solche Flächen (Gehwege, Terrassen usw.) im Erhebungsbogen angegeben werden, welche auch tatsächlich an den Kanal angeschlossen sind. Wegeflächen, die indirekt über öffentlichen Verkehrsgrund in den Kanal entwässern, weil es an der notwendigen Entwässerungsrinne fehlt, müssen allerdings auf dem Erfassungsbogen mit ihrer jeweiligen Größe angegeben werden.

An den Kanal angeschlossene Dachflächen sind entsprechend der Grundflächen der Gebäude (Außenmaße der Umfassungsmauern) anzugeben. Unberücksichtigt bleiben dabei Dachüberstände. Ebenso spielen bei der Ermittlung der versiegelten Flächen die unterschiedlichen Dachneigungen der Gebäude keine Rolle.

Zisternen, deren Überlauf an den Kanal angeschlossen sind, werden mit einem Wert von 10 m² je 1.000 l (1 m³) von der ermittelten Fläche abgezogen und somit „gutgeschrieben“.

Ausdrücklich wiesen 1. Bürgermeister Völkl und Dipl.-Ing. (FH) Klose darauf hin, dass Regentonnen keine Zisternen im Sinne der Satzung sind und daher auch nicht als „Abzugswert“ angesetzt werden können. Wird allerdings Wasser aus den Zisternen (sog. Grauwasser) für die Toilettenspülung benutzt und gelangt auf diese Weise wiederum in den Kanal, so ist dies auf dem Erfassungsbogen ebenfalls anzugeben. Hier besteht dann die Möglichkeit des Einbaues eines Grauwasserzählers zur exakten Ermittlung des Verbrauchs. Fehlt es an einer solchen Messeinrichtung, ist laut Satzung pro Einwohner 18 m³ pro Jahr als pauschaler Verbrauch anzusetzen. Weiterhin führte Klose aus, dass Änderungen selbstverständlich auch im Nachhinein berücksichtigt werden. Sowohl Neubauten als auch weitere Flächenversiegelungen werden künftig von der Verwaltung erfasst und fließen in die Jahresrechnung mit ein.

Zum Schluss wies Dipl.-Ing. Klose daraufhin, dass jederzeit im Rathaus bei Frau Berghold (9010-29) angerufen werde könne um nötige Fragen zu stellen. In besonders schwierig gelagerten oder komplizierten Fällen wird er natürlich auch einen Ortstermin mit den betreffenden Bürgerinnen und Bürgern vereinbaren.

Gegen 20.45 Uhr schloss Bürgermeister Völkl die Bürgerversammlung und bedankte sich für das zahlreiche Erscheinen.

Am 07.06.2010 findet in der Aula der Hauptschule Roßtal die abschließende Bürgerversammlung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr für den Kernort Roßtal statt.

An alle Haus- und Grundstücksbesitzer!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Haben Sie Ihre Erhebungsbögen schon abgegeben?

Wir weisen darauf hin, dass bislang noch nicht alle Erfassungsbögen für die Einführung der Niederschlagswassergebühr aus den Orteilen Großweismannsdorf, Defersdorf, Buchschwabach, Raitersaich, Clarsbach, Buttendorf, Neuses und Stöckach bei der Verwaltung eingegangen sind, obwohl die Abgabefrist bereits verstrichen ist.

Höchstvorsorglich machen wir deshalb auf § 10 a der BGS-EWS aufmerksam:
Kommt der Gebührenschuldner seinen Pflichten nach Abs. 6 der vorgenannten Satzung auch nach schriftlicher Erinnerung innerhalb der damit verbundenen Fristsetzung nicht oder nicht vollständig nach, wird, bis zur Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Daten, aufgrund derer die gebührenpflichtigen Flächen ermittelt werden können, die gesamte Grundstücksfläche (= 100 %) als Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr angesetzt“.

Bitte füllen Sie daher – auch in Ihrem eigenen Interesse – alsbald die erforderlichen Erfassungsbögen aus und senden Sie diese an uns zurück.

Sollten Sie Ihren Erfassungsbogen verlegt haben, können Sie einen weiteren Erfassungsbogen im Rathaus abholen oder telefonisch (Frau Berghold 9010-29), per E-Mail finanzverwaltung@rathaus.rosstal.de anfordern oder auch aus dem Internet (www.rosstal.de/Inhalt/Einführung der gesplitteten Abwassergebühr) herunterladen

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Aus dem Bau- und Umweltausschuss (BAU) vom 27.04.2010

Erster Bürgermeister Völkl informiert über die Abfallproblematik auf dem Anwesen Defersdorfer Weg 1. Nach Aussage des Landratsamtes, Abteilung Umweltschutz, liegen auf diesem Grundstück illegale und unkontrollierte oberirdische Ablagerungen von Abfall, die nach bisherigem Kenntnisstand keine Altlasten darstellen, da sie nicht in den Boden gelangt sind. Ein Gefährdungspotential ist weder für die Bevölkerung noch für die Trinkwasserversorgung vorhanden.

Beim Verwaltungsgericht Ansbach und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind insgesamt 13 Verfahren in dieser Angelegenheit anhängig.

Weiter informiert Erster Bürgermeister Völkl über einen Ortstermin in Großweismannsdorf am 23.03.2010 mit Vertretern des Staatlichen Bauamts, des Landratsamtes Fürth, der Polizeiinspektion Zirndorf, des Investors und des Marktes. Dabei wurde festgestellt, dass eine mögliche Zu-/Ausfahrt zu einem geplanten Lebensmittelmarkt von der Zirndorfer Straße wegen des Rückstaubereiches zur Ampel nicht realisierbar ist. Für eine Linksabbiegespur – von der B14 kommend – reicht der vorhandene Platz nicht aus; eine Zufahrt von der B14 führt zu Behinderungen auf der Bundesstraße.

Die beste Lösung wäre eine Zu-/Ausfahrt zur Parkstraße. Details dazu müssen noch geklärt werden.

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Köble von der ST Gewerbebau GmbH, Weißenhorn. Herr Köble stellt das überarbeitete Konzept für die Erweiterung des Penny-Marktes in der Unteren Bahnhofstraße vor.

Der Penny-Markt soll am alten Standort auf maximal 750 m2 Verkaufsfläche erweitert werden, die Metzgerei verbleibt in der Vorkassenzone dieses Gebäudes. In einem Neubau soll ein Fachmarkt (wahrscheinlich Drogerie) auf ca. 750 m2 Verkaufsfläche eröffnen, der Neubau einer Bäckerei mit kleinem Café ist ebenfalls vorgesehen.

Das vorgestellte Konzept stellt einen Rohentwurf dar, in dem vor allem die Größe und die Lage der Gebäude festgelegt sind. Einzelheiten (z. B. Dachform des neuen Gebäudes, mögliche weitere Zufahrt, Grünflächen mit Bepflanzung) müssen noch im Detail geplant werden. Die Vorstellungen des Marktes Roßtal werden dabei berücksichtigt. Das Aufstellen eines Fahrgeschäftes auf dem Parkplatz während der Roßtaler Kirchweih wäre möglich.

Der Ausschuss stimmt der vorgelegten Planung im Grundsatz zu.

Die Genehmigung zur Errichtung einer Zufahrt von einem öffentlichen Feld- und Waldweg auf ein Grundstück in Raitersaich wird vom Ausschuss zunächst zurückgestellt. Es soll versucht werden, die bisher genutzte Zufahrt durch Ankauf oder grunddienstliche Sicherung aufrechtzuerhalten.

Das gemeindliche Einvernehmen konnte erteilt werden für einen Dachbodenausbau und der Errichtung von Dacherkern in Weitersdorf, für die Errichtung von Dachgauben und den Umbau von Balkonen in Defersdorf sowie den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport in Roßtal.

Anfragen und Anträge betrafen einen tief sitzenden Schachtdeckel im Bereich der Winkelbrücke, der Beseitigung von witterungsbedingten Straßenschäden, der Verschmutzung von Fahrbahnen durch Landwirte, einen eingegangenen Baum in der Pelzleinstraße und die Steigerung der Attraktivität der neuen Buslinie 714.

Zum Abschluss informiert Erster Bürgermeister Völkl noch über die Sanierung der Spitzweed. Hier soll nach dem Einbau einer Teichfolie die Wasserfläche bis Ende Mai 2010 wieder hergestellt sein.

Bericht aus der 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) vom 04.05.2010

Bürgermeister Völkl begrüßte am 04.05.2010 die Mitglieder des HFA zu ihrer 19. Sitzung in der Wahlperiode 2008/2014.

Im zweiten Tagesordnungspunkt informierte Bürgermeister Völkl darüber, dass derzeit die Aktualisierung der örtlichen Bedarfsplanung entsprechend dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz für Kinder bis zum 14. Lebensjahr vorbereitet wird.

Auf Anfrage des Landratsamtes teilte die Verwaltung mit, dass der Markt Roßtal sein Ausbauziel für die Betreuung von Kindern von 0 bis 3 Jahren auf 50 % festsetzt, was einem Anteil von ca. 100 Kindern entspricht. Damit werden die gesetzlichen Vorgaben, welche 35 % bis zum Jahr 2013 fordern, deutlich überschritten.

Weiter gab 1. Bürgermeister Völkl einen Sachstandsbericht zur Einführung der getrennten Abwassergebühr. Während die Rücklaufquote der zugestellten Erfassungsbögen in den Ortsteilen Groß- und Kleinweismannsdorf zwischen 91 % und 96 % liegt, sind in den Ortsteilen Buttendorf, Neuses und Stöckach zwischen 33 % und 38 % immer noch nicht zurückgesandt.

Hier soll deshalb in den nächsten Tagen ein Erinnerungsschreiben an die Haus- und Grundstückseigentümer versandt werden. Als nächstes werden für die Ortsteile Weitersdorf und Oedenreuth die Erfassungsbögen zusammen mit dem Amtsblatt verteilt, bevor als letztes der Kernort Roßtal bearbeitet wird.

Bislang, so Bürgermeister Völkl, liegt die Verwaltung innerhalb des vorgesehenen Zeitplanes, so dass voraussichtlich zum 01.01.2011 die gesplittete Abwassergebühr auch tatsächlich eingeführt werden kann.

Bei der Vorstellung der vorläufigen Schülerzahlen für das kommende Schuljahr gab Bürgermeister Völkl bekannt, dass die demographische Entwicklung in Form rückläufiger Geburtenzahlen auch vor dem Markt Roßtal nicht Halt macht.

So ist die Grundschule mit 382 Schülerinnen und Schülern zwar immer noch gut ausgelastet, jedoch gegenüber dem laufenden Schuljahr wird die Schülerzahl wiederum um 18 Kinder sinken.

Die künftige Mittelschule Roßtal wird einen Zuwachs von vier Schülern im Schuljahr 2010/2011 verzeichnen können, so dass 148 Kinder und Jugendliche die Schule besuchen werden.

Dieses Plus ist jedoch einzig dem Umstand der Auflösung der Großhabersdorfer Hauptschule zuzuschreiben. Die voraussichtlich 22 verbleibenden Großhabersdorfer Schülerinnen und Schüler besuchen künftig, wie bereits schon berichtet, die Roßtaler Schule.

Hinsichtlich der Situation in den Kindergärten stellte der Erste Bürgermeister anhand der vorliegenden Bestands- und Anmeldezahlen für das kommende Kindergartenjahr fest, dass alle Kinder, die einen Kindergarten besuchen sollen, auch einen Platz zur Verfügung gestellt bekommen können. Wartelisten sind in keinem Kindergarten vorhanden.

Die Weichen für diese umfassende Sicherstellung der benötigten Plätze in den verschiedenen Einrichtungen stellte der Markt bereits weitsichtig in der Vergangenheit.

Des Weiteren informierte Bürgermeister Völkl die Ausschussmitglieder über die 42 vorliegenden Anmeldungen für den Besuch des Hortes an der Grundschule.

Nachdem nur maximal 35 Kinder in den vorhandenen Räumlichkeiten des Hortes betreut werden dürfen, soll mit den anderen Einrichtungsträgern nach einer Lösung für die verbleibenden sieben Kinder gesucht werden.

Mit 96 Anmeldungen für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule konnte der Erste Bürgermeister den bislang größten Bedarf nach dieser Betreuungsmöglichkeit vermelden. Hierzu stellte er fest, dass die Betreuung so vieler Kinder wegen fehlender Raumkapazität in der Grundschule und mit dem vorhandenen Mitarbeiterinnen nicht erfolgen kann. Gleichzeitig gab er jedoch bekannt, dass die Evangelische Kirchengemeinde Roßtal mit zwei Räumen im »Alten Mädchenschulhaus« aushilft, in dem sie dem Markt Roßtal diese benötigten Räume mietfrei zunächst für ein Jahr überlässt. Hierfür bedankte sich der Bürgermeister sehr herzlich bei Herrn Pfarrer Künne und den weiteren Verantwortlichen. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen hierzu einstimmig, den notwendigen Bedarf an Plätzen in der Mittagsbetreuung an der Grundschule nach Möglichkeit zunächst für das Schuljahr 2010/2011 sicherzustellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Verträge abzuschließen und zusätzlich notwendige Mitarbeiter/innen einzustellen.

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