Informationen aus dem Rathaus
Bürgerversammlung für den Kernort Roßtal am 07.06.2010
Zur sechsten und letzten Bürgerversammlung in Roßtal zum Thema Einführung der getrennten Abwassergebühr konnte Bürgermeister Völkl rund 300 interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Kernort in der voll besetzten Aula der Hauptschule begrüßen.
Eingangs informierte Bürgermeister Völkl über die Notwendigkeit der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ab einem Anteil von mehr als 12 % der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung an den gesamten Entwässerungskosten eine getrennte (gesplittete) Abwassergebühr (Schmutzwasser und Niederschlagswassergebühr) zwingend einzuführen.
Der Anteil der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung liegt in Roßtal zwischen 16 % und 17 %. Folgerichtig hat sich deswegen der Markt entschlossen, ab dem 01.01.2011 für den gesamten Markt die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Irrelevant bei der Ermittlung der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung ist das tatsächliche Regenaufkommen, denn schon bei der Planung eines Kanals muss ein mindestens fünfjähriges Regenereignis bei der Dimensionierung des Rohrquerschnitts zugrunde gelegt werden. Diese anteiligen Kosten (Investition, Abschreibungen, Zinsen usw.) werden dann in die Gebührenbedarfsberechnung mit einbezogen, so Völkl.
Grundsätzlich ist mit der Einführung der „Splittinggebühr“ aber keine Gebührenerhöhung verbunden. Die künftige Schmutzwassergebühr (berechnet wie bisher nach dem Frischwasserverbrauch nach Wasseruhranzeige) wird niedriger sein als die bisherige Abwassergebühr. Hinzu kommt dann jedoch noch die – neue – Niederschlagswassergebühr, welche anhand der versiegelten und an die Entwässerungseinrichtung des Marktes (Kanal, Muldenrigolen, Oberflächenkanäle usw.) angeschlossenen Flächen ermittelt wird. Bürgermeister Völkl betonte auch, dass gegenwärtig noch keine Angaben über die Höhe der Niederschlagswassergebühr gemacht werden können, da erst alle versiegelten Flächen im gesamten Marktgebiet ermittelt werden müssen.
Auf die Frage aus der Bürgerschaft, ob künftig die Gebühren steigen werden, erklärte Bürgermeister Völkl, dass dies unter anderem auch vom tatsächlichen Verbrauch abhängt. Würde in den nächsten Jahren wiederum mehr Wasser (und damit auch Abwasser) gespart, müssten die überwiegend fixen Kosten der Wasserver- und Abwasserentsorgung auf weniger Verbrauch verteilt werden. Die zwangsläufige Folge wäre dann ein weiteres Ansteigen der Gebühren.
Die Frage nach dem Vergleich der Gebühren mit anderen Kommunen ist jedoch wenig zielführend. Nicht in jedem Fall sind die Gebühren der verschiedenen Kommunen miteinander vergleichbar. Neben der Frage nach der Höhe der dort getätigten Investitionen müsste in diesen Fällen dann auch die Frage nach der Finanzierung der Investitionen beantwortet werden. Bei einer Erhebung von Ergänzungs- bzw. Verbesserungsbeiträgen können deshalb auch die Wasser- bzw. Kanalgebühren entsprechend günstiger ausfallen.
Ferner erläuterte Dipl.-Ing. (FH) Klose, dass sich der Markt für die Methode der Selbstauskunft entschieden habe, da sie unter allen Erfassungsmethoden die kostengünstigste ist. Dadurch werden letztlich alle Gebührenzahler finanziell nicht zusätzlich belastet.
Auf die Frage, ob denn Straßen und Gehwege auch mit berücksichtigt werden, erklärte Herr Klose, dass der so genannte Straßenentwässerungsanteil bereits herausgerechnet ist und aus dem allgemeinen Steueraufkommen aller Bürgerinnen und Bürger des Marktes beglichen wird. Darüber hinaus müssen nur solche Flächen (Gehwege, Terrassen usw.) im Erhebungsbogen angegeben werden, welche auch tatsächlich an den Kanal angeschlossen sind. Wegeflächen, die indirekt über öffentlichen Verkehrsgrund in den Kanal entwässern, weil es an der notwendigen Entwässerungsrinne fehlt, müssen allerdings auf dem Erfassungsbogen mit ihrer jeweiligen Größe angegeben werden.
An den Kanal angeschlossene Dachflächen sind entsprechend der Grundflächen der Gebäude (Außenmaße der Umfassungsmauern) anzugeben. Unberücksichtigt bleiben dabei übliche Dachüberstände. Dachüberstände der Balkone (größer als 1 m) sind jedoch zu berücksichtigen. Ebenso spielen bei der Ermittlung der versiegelten Flächen die unterschiedlichen Dachneigungen der Gebäude keine Rolle.
Zisternen, deren Überlauf an den Kanal angeschlossen sind, werden mit einem Wert von 10 m² je volle 1.000 l (1 m³) von der ermittelten Fläche abgezogen und somit „gutgeschrieben“. Auf den Einwand, warum Regenfässer nicht als Zisternen anerkannt werden kam die Antwort aus der Bürgerschaft selbst. Regentonnen sind nicht frostsicher und scheiden daher auch in Wintermonaten als „Pufferspeicher“ aus und können daher nicht als Zisternen anerkannt werden. Zudem sind sie nicht fest verbaut und können daher ohne größeren Aufwand an andere Stellen verbracht werden, so dass sie für die Regenrückhaltung nicht mehr zur Verfügung stehen.
Wird allerdings Wasser aus den Zisternen (sog. Grauwasser) für die Toilettenspülung benutzt und gelangt auf diese Weise wiederum in den Kanal, so ist dies auf dem Erfassungsbogen ebenfalls anzugeben. Hier besteht dann die Möglichkeit des Einbaues eines Grauwasserzählers zur exakten Ermittlung des Verbrauchs. Fehlt es an einer solchen Messeinrichtung wird laut Satzung pro Einwohner 18 m³ pro Jahr als pauschaler Verbrauch angesetzt. Weiterhin führte Klose aus, dass Änderungen selbstverständlich auch im Nachhinein berücksichtigt werden. Sowohl Neubauten als auch weitere Flächenversiegelungen werden künftig von der Verwaltung erfasst und fließen in die Jahresrechnung mit ein.
Zum Schluss wies Dipl.-Ing. Klose daraufhin, dass jederzeit im Rathaus bei Frau Berghold (Tel. 9010-29) angerufen werden könne, um aufgetretene Fragen zu klären. In besonders schwierig gelagerten oder komplizierten Fällen wird er natürlich auch einen Ortstermin mit den betreffenden Grundstückseigentümern vereinbaren.
Gegen 20.30 Uhr schloss Bürgermeister Völkl die Bürgerversammlung und bedankte sich für das zahlreiche Erscheinen und für die konstruktive Mitarbeit.
Aus dem Bau- und Umweltausschuss (BAU) vom 08.06.2010
Erster Bürgermeister Völkl informierte über den angedachten Einsatz von „Kärwalotsen“ an der Raitersaicher Kirchweih zur Sicherung der Müncherlbacher Straße, die eine Kreisstraße ist. Kärwalotsen sind während der Ausübung ihres Dienstes unfall- und haftpflichtversichert. Allerdings haben Kärwalotsen nach übereinstimmenden Aussagen der Verkehrsbehörde beim Landratsamt (LRA) und der Verkehrspolizei keinerlei polizeilichen Befugnisse. Dieses Thema wird bei der anstehenden Besprechung mit den Verantwortlichen der Raitersaicher Kirchweih beraten.
Der Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 49 »Energiegewinnung Photovoltaik« in der Gemarkung Buchschwabach wurde zurückgenommen. Damit ist das Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingestellt. Der Bebauungsplan bleibt damit rechtskräftig.
Erster Bürgermeister Völkl informierte über die Absicht der DB-Netz AG, die Weitersdorfer Brücke voraussichtlich 2014 komplett zu erneuern. Grundsätzlich befürwortet der Markt eine Verbesserung der lichten Abmessungen des Bauwerks. Der Markt wird sich jedoch erst dann äußern, wenn der für die Kreisstraße zuständige Landkreis Fürth Stellung genommen hat, ob er eine Verbreiterung der Fahrbahn und eine größere Durchfahrt wünscht.
Der Antrag auf Änderung der Flächendarstellung im Flächennutzungsplan für das Grundstück Fl.-Nr. 339 Gemarkung Roßtal von Grünfläche in Wohnbaufläche wurde abgelehnt. Dieses Grundstück befindet sich zwischen der Clarsbacher Straße und dem Matzenberg.
Dem Marktgemeinderat wurde ein Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 53 »Gründlesweg« mit dem Ziel empfohlen, die im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche dargestellten Flächen östlich des Anwesens Rohrer Straße 5 bis zu den Weiherflächen am Gründlesweg für eine ortsverträgliche Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen. Der Grundstückseigentümer muss sich vorher in einem Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller mit der Bauleitplanung zusammenhängenden Kosten verpflichten.
Über den Antrag auf Zulassung einer Zufahrt vom öffentlichen Feld- und Waldweg mit Fl.-Nr. 985 Gemarkung Buchschwabach, dem so genannten Kirchenweg, zum landwirtschaftlichen Grundstück Fl.-Nr. 987 wird erst dann entschieden, wenn von dem Nutznießer der bisherigen Zufahrt über das vorderliegende Anwesen Dorfstraße 5 geklärt ist, ob aus der jahrzehntelangen Duldung ein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden kann. Diese Rechtsfrage kann allerdings der Markt Roßtal nicht für die beteiligten Grundstückseigentümer klären.
Abgelehnt wurden eine Bauanfrage zur Errichtung einer Überdachung mit Wellplatten aus Plexiglas im Hasensprung, weil hierfür eine „isolierte“ Befreiung von der im Bebauungsplan geforderten Begrünung von Pultdächern bei Nebengebäuden erforderlich wäre.
Zur Bauanfrage zur Errichtung von 2 Carports auf bereits bestehenden Stellplätzen beim Betreuten Wohnen am Jakobsweg konnte das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden, allerdings mit der Forderung auf eine Begrünung des Pultdachs.
Die Bauanfrage zum Anbau eines Technikraumes mit Garage an ein bestehendes Mehrfamilienhaus in der Bibertstraße im OT Neuses wurde in eine Ortseinsicht verwiesen.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde zum Anbau an ein Einfamilienhaus mit Tierarztpraxis im Holzgraben in Aussicht gestellt. Hier wurden sogar mehr als die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde zum Bauantrag für den Aufbau einer Digitalfunkanlage für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben auf dem Wasserturm der Stadtwerke Zirndorf beim OT Weitersdorf und zum Bauantrag für den Anbau einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Nutzung auf einem Anwesen in der Brünster Straße im OT Clarsbach erteilt.
Die von der Freiwilligen Feuerwehr Buttendorf in Eigenleistung vorgesehene Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in der Gartenstraße 1 wurde begrüßt, insbesondere das Engagement der FFW. Das gemeindliche Einvernehmen wurde zum Bauantrag beschlossen Der Markt Roßtal muss lediglich die Materialkosten mit ca. 20.000 € tragen.
MR Östreicher sprach die derzeitige Beschränkung auf „80 km“ auf der Staatsstraße 2409 von Roßtal zur B 14 an. Er möchte dies zum Anlass nehmen, die von der Buttendorfer Bevölkerung für die Kreisstraße gewünschte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km in Fahrtrichtung Ammerndorf erneut beim LRA vorzubringen. Erster Bürgermeister Völkl berichtet dazu, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Staatsstraße nur vorübergehend wegen der neuen Oberdecke angeordnet wurde, bis eine Griffigkeitsmessung erfolgt ist. Daher lässt sich diese Begrenzung nicht auf die Verhältnisse in der Kreisstraße bei Buttendorf übertragen.
MRin Endres bittet die Parkplätze nahe des Kreuzes im Friedhof Großweismannsdorf nur für Friedhofsbenutzer zuzulassen.
MR Bauer fragt nach dem Sachstand hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 51 »An der Unteren Bahnhofstraße« zur Erweiterung des Pennymarktes mit einem weiteren Fachmarktgebäude. Erster Bürgermeister Völkl antwortet, dass der Investor den Städtebaulichen Vertrag unterzeichnen muss, bevor die Arbeiten am Bebauungsplan beginnen können.
MR Goroll fragt zum Sachstand des am 22.04.2010 beschlossenen Bebauungsplans Nr. 52 »Nahversorgungszentrum Großweismannsdorf«. Der Vorsitzende antwortet, dass aufgrund des Todes des Eigentümers des Grundstücks Fl.-Nr. 18 Gemarkung Großweismannsdorf erst die Erbfolge geklärt sein muss, damit überhaupt eine weitere Verfügung über das Grundstück möglich ist.
Weiterhin wurde die Vergabe der Tiefbauarbeiten für den Bauabschnitt 04 der Hochwasserfreilegung Buchschwabach (Klingenwasser und Schwallbächlein) beschlossen. Der Auftrag geht an die Walter Ammon Elektro-Fernmelde-Bau GmbH, Roßtal, mit einer geprüften Auftragssumme von rund 375.000 €. Von 14 Bietern war die Firma Ammon die deutlich wenigstnehmende.
Vorläufiger Bauablauf der Arbeiten im Bereich des Haltepunktes Wegbrücke:
- Im Juni finden tageweise im Bereich der Bahnsteige Voruntersuchungen statt.
- Im Juli werden vorbereitende Arbeiten durchgeführt. Dadurch entfallen Parkflächen und es entsteht eine eingeschränkte Wegeführung.
- Totalsperrung vom 30.07.2010 bis 14.09.2010: Abbruch und Neubau der Bahnsteige, Behinderungen durch Baufahrzeuge im Baustellenbereich durch An- und Abtransport. In diesem Zeitraum finden auch die Wochenend- und Nachtarbeiten an den Bahnanlagen der Deutschen Bahn AG statt.
- September und Oktober: Restarbeiten im Umfeld bzw. Übergänge zum Altbestand.
Die Spitzweed glänzt
Die Besucher des Oberen Marktes bekommen wieder eine glänzende Erscheinung zu Gesicht.
Nach der Sanierung zeigt sich die Spitzweed wieder in ihrer ursprünglichen und auch so gewollten Form, als Teich mit einer offenen Wasserfläche.
Mit der fachlichen Beratung durch den in Clarsbach lebenden Landschaftsarchitekten Edgar Tautorat und der handfesten Unterstützung durch die ehrenamtlichen Helfer – Gerhard Rupprecht, Hans Besendörfer, Karl Prenzel, Jakob Brendel, Michael Brak und der Familie Freund – konnten die Sanierungsarbeiten von den Mitarbeitern des Bauhofes rechtzeitig zur Eröffnung des Roschtler Kultursommers in der Spitzweed-Scheune abgeschlossen werden.
Der Bereich an der Spitzweed lädt jetzt wieder zu einer kleinen Pause am Wasser ein. Dafür bedankt sich der Markt Roßtal bei allen fleißigen Helfern.
Die Kommunale Allianz Biberttal-Dillenberg informiert:
Neuauflage der Freizeit- und Wanderkarte
Die Freizeit- und Wanderkarte der Kommunalen Allianz Biberttal-Dillenberg wurde neu aufgelegt. Die allseits beliebte und begehrte Karte wurde rundum überarbeitet und erneuert. Am Mittwoch, dem 9. Juni 2010, wurde sie im Rahmen einer Allianzratssitzung der Öffentlichkeit vorgestellt.
Sie erscheint in einer Auflage von 40.000 Stück und ist – wie bisher – kostenlos im Bürgerbüro im Rathaus erhältlich. Zudem liegt sie in den Rathäusern der Allianzkommunen sowie im Landratsamt aus.
