Elektronische Kommunikation

Hinweise zur elektronischen Kommunikation

Der Markt Roßtal bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlage hierfür ist Art. 3a Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz (BayVwVfG).

Der Markt Roßtal hat den Zugang hierfür nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen eröffnet.

 

 

Formgebundene Schreiben

Schreiben und Anträge, für die von Gesetzes wegen die Schriftform erforderlich ist (z. B. Einsprüche, Widersprüche), können nicht durch einfache E-Mail übermittelt werden. Verschlüsselte E-Mails werden vom Markt Roßtal nicht verarbeitet. Für die Übermittlung von Dokumenten, für die eine Schrifterfordernis besteht, steht die Möglichkeit offen, ein elektronisches PDF-Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur an die in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebene E-Mail-Adresse zu senden.

 

Einfache formlose Schreiben

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten ist für den einfachen formlosen Schriftverkehr möglich.

 

Mailadressen

Für die elektronische Kommunikation hat der Markt Roßtal eine Vielzahl von E-Mail-Adressen in seinen Ämtern eingerichtet, an die Sie Ihre elektronische Post senden können. Rufen Sie hierzu bitte unsere Telefonliste/Ansprechpartner der Verwaltung (Link einfügen) auf. Dort finden Sie die jeweils einschlägigen E-Mail-Adressen der Ämter. Eine Kommunikation über DE-Mail ist nicht möglich.

 

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