Wappen und Fahne

Das Wappen des Marktes Roßtal

Das Wappen des Marktes Roßtal

Auf Anfrage der markgräflichen Regierung bezüglich der Farben im Roßtaler Wappen antwortete Richter Rötter am 31. Januar 1718:

 

„und berichte gehorsambst, daß von deßen Ursprung Metall oder Farben nicht gründliches zu erforschen geweßen, wiewohl Herr Pfarrer Schülin allhier, auf gepflogener Communication wißen will, daß es ein Weißes Roß im Blauen Feldt seye, ob aber durch dasjenige Hauß, worauß das Pferdt gehet die hießige Kirche, alß zu deren erbauung ein Pferdt, mittelst außgrabung einer glockhen, anlaß gegeben haben sollen, verstanden werden will, kan ich gründlich nicht melden, und in der Ambts Registratur ein mehreres nicht finden ...“

 

Im Schreiben des Bayerischen Hauptstaatsarchivs München vom 17. 2. 1955 wurde festgelegt:

 

„Die Farbengebung des Wappens ist: In Gold eine rote Kirche, aus deren Tor ein weißes Roß schreitet.“

 

Im Erlaß des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 6. April 1955 an die Regierung von Mittelfranken in Ansbach wird bestimmt:

 

„Dem Markt Roßtal wird auf Antrag gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 2 GO die Zustimmung zur Führung einer Fahne erteilt. Die Fahne zeigt drei Streifen in den Farben Weiß/Rot/Gelb; in den Oberteil – Kopf – der Fahne kann – nach Wahl – das Marktwappen aufgenommen werden.“

 

...Fahne ...Fahne

 

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