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Markt Roßtal

Landkreis Fürth

Mittelfranken

Bayern

Deutschland
Markt Roßtal
Marktplatz 1

90574 Roßtal
Deutschland

Kinderkrippe in der Kindertagesstätte »Sonnenblume«     Fotos

Anschrift:

Richtersgasse 35 und 33
90574 Roßtal

Öffnungszeit:

Montag–Freitag 7.00–17.00 Uhr

Telefon:

09127 953302 (»Eichhörnchen«)
09127 594224 (»Mäuse«)

E-Mail:

sonnenblume@ev-kirche-rosstal.de

Leitung:

Ingrid Erdmann

Team Eichhörnchen:

Ute Nyabally (Erzieherin)
Anna Spengler (Kinderpflegerin)
Angelika Wild (Kinderpflegerin)
1 Praktikantin SPS 1 oder 2

Team Mäuse:

Ingrid Erdmann (KiTa-Leitung)
Renate Gößwein (Erzieherin)
Olga Jung (Kinderpflegerin)
Ute Schemm (Kinderpflegerin)

Träger:

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Roßtal
Schulstraße 17
Ansprechpartnerin: Elisabeth Helmreich
Telefon: 09127 5709817

 

Wir sind eine zweigruppige Einrichtung mit einer Gruppe in der Kindertagesstätte »Sonnenblume«, der »Mäusegruppe«, und einer Gruppe im blauen Diakoniehaus, der »Eichhörnchen«. Wir haben eine gemeinsame Konzeption.

Das Kind soll in der Kinderkrippe ausreichend Gelegenheiten finden, seine Fähigkeiten und Leistungen positiv zu bewerten. Die individuelle Entwicklungsphase berücksichtigend möchten wir das Kind ermuntern, seine Fähigkeiten weiterzuentwickeln und alles, was es geschafft hat, mit Freude anzunehmen.

Wir legen sehr viel Wert auf schadstofffreie Ernährung unserer „Kleinen“. Deshalb beziehen wir unser Obst und Gemüse von »Bio-Lebensmittel Peipp«.

Besichtigung nach Vereinbarung.

 

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Monatlicher Elternbeitrag nach Betreuungsstunden (12 Monate jährlich) ab 01.09.2007:

Betreuungs-
stunden
GrundbeitragSpielgeld Investitions-
rücklage
GetränkegeldMonatlicher Gesamtbeitrag
EuroEuroEuroEuroEuro
>4–5173,004,004,002,50183,50
>5–6179,004,004,002,50189,50
>6–7189,004,004,002,50199,50
>7–8195,004,004,002,50205,50
>8–9200,004,004,002,50210,50
>9205,004,004,002,50215,50

Der Grundbeitrag gilt für alle Kinder (Regelkinder, Behinderte, Ausländische, Schulkinder, 0–3-Jährige) gleichermaßen.

Geschwisterkinder erhalten Ermäßigung wie folgt:

1. Geschwisterkind 30 % Ermäßigung auf den Grundbeitrag,
2. Geschwisterkind 50 % Ermäßigung auf den Grundbeitrag.

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