Markt Roßtal

Landkreis Fürth

Mittelfranken

Bayern

Deutschland
Markt Roßtal
Marktplatz 1

90574 Roßtal
Deutschland

Betrachtungen und Absicht des Wandreliefs
am Rathaus zu Roßtal

Erläuterung von Bildhauer Werner Ramser
mit geschichtlichen Ergänzungen von Hans Kreutzer.


Auszug aus der Festschrift aus Anlaß der Einweihung des Rathauses am Freitag, 20. Oktober 1972

Bauliche und umgebungsbedingte Notwendigkeiten

Der Bau stellt in seiner Gesamtheit eine konsequente zeitgenössische Architektur dar, deren Hauptmerkmal es ist, neben neuen formalen Erkenntnissen auch neuzeitlichen Wohn- und Arbeitsbedingungen gerecht zu werden. Dies würde natürlich im krassen Gegensatz zu dem historischen Aussehen und der Bedeutung der Umgebung stehen, wenn nicht von vornherein bauseits an geeigneter Stelle eine künstlerische Arbeit eingeplant worden wäre, deren Hauptaufgabe es ist, als selbständiges Element eine Verbindung zwischen beiden Polen zu schaffen, ohne die Eigenständigkeit sowohl der historischen Umgebung als auch des zeitgenössischen Baues zu beeinträchtigen.

Das Terrakottarelief dürfte diese Forderung in optimaler Weise erfüllen: Durch die großzügige Hochreliefdarstellung zweier sich zu einem Winkel treffender Wände erscheint es als selbständige Einheit innerhalb des Baues und wird von diesem wie ein Schmuckstein umschlossen und eingefaßt. Dies verleiht dem Bau eine wohltuende Gliederung, die ihn gelöster und plastischer erscheinen läßt. Diesen Eindruck dürfte besonders der Besucher des Rathauses haben, der, von außen kommend, nach Betrachtung der Außenwand von der Seitenwanddarstellung quasi in die Intimsphäre des Innenraumes geführt wird. Dieser Gesichtspunkt wurde unterstreichend auch thematisch extra berücksichtigt. Doch davon später.

Geschichtliche Darstellung. Es wäre ein leichtes gewesen, einfach eine nette geschichtliche Erzählung mit vielen ausdrucksvollen Figürchen an die Wand zu schreiben. Dies wäre aber künstlerisch nicht einmal der Umgebung auch nur einigermaßen gerecht geworden, schon gar nicht aber den konsequenten Forderungen des Baues. Er verlangte nicht Geschichte, sondern Schmuck. Schmuck aber ist abstrakt, Geschichte ist real. Der Künstler hat es sich nicht leicht gemacht, beiden berechtigten Forderungen gerecht zu werden. Gefunden hat er eine Darstellung, die einerseits aus weiterer Distanz die figürliche Darstellung unterdrückt und die Wand in strukturellen Schwingungen erscheinen läßt, die in einem reizvollen Gegensatz zur strengen Gliederung des Baues steht, die aber andererseits durchaus aus der Nähe als geschichtliche Darstellung zu erkennen ist.

Das Thema des Wandbildes (geschichtliche Deutung)

Wandrelief

Die symbolische Zusammenschau der Geschichte von Roßtal beginnt mit einer Gruppe von stilisierten Pferden, die auf das Namenssymbol und Wappentier von Roßtal hinweisen.

Die sitzende Figur zeigt den sächsischen Mönch Widukind von Corvei, in dessen Sachsengeschichte die erste Erwähnung des Ortes Roßtal zu finden ist.

Das Kind daneben versinnbildlicht die späteren Generationen, an die Widukind die Kunde von der Schlacht um Roßtal weitergegeben hat. In dem Krieg Herzog Liudolfs von Schwaben, dem ältesten Sohn Kaiser Ottos I., gegen seinen Vater wurde Roßtal am 17. Juni 954 durch das Heer Ottos I. belagert. Widukind berichtet, daß einen härteren Kampf um die Mauern wohl keiner der Sterblichen gesehen hatte. Viele wurden auf beiden Seiten getötet, noch mehr verwundet, erst die Finsternis der Nacht trennte das Treffen. Die Festung Roßtal konnte jedoch nicht bezwungen werden.

Diese Schlacht wird symbolisiert durch die Figurengruppe von zwei sich bekriegenden Gestalten. Die linke Figur versinnbildlicht die Roßtaler Seite. Zur Symbolik der Schlacht gehört auch die Gestalt des sterbenden Kriegers, der aber gleichzeitig Sinnbild und Erinnerungsdenkmal für alle Roßtaler Bürger sein soll, die im Laufe der Geschichte das Opfer kriegerischer Zeitläufe wurden. Er mahnt an die hingemordeten Einwohner bei den Ungarneinfällen vor über 1000 Jahren, an die Opfer der Überfälle auf den Roßtaler Vogtsitz 1128, des Städtekrieges 1388, der Markgrafenkriege 1450 und 1554, dann an die vielen Toten des furchtbaren Dreißigjährigen Krieges 1618-48 —allein im Kriegsjahr 1632 verlor Roßtal 234 Personen. Aus dem verlustreichen russischen Feldzug Napoleons im Jahre 1813, an dem auch die Truppen des verbündeten Bayerns teilnehmen mußten, kehrte nur ein Roßtaler zurück.

Nicht zuletzt mahnt die Symbolfigur des sterbenden Kriegers an die Gefallenen und Vermißten der drei Kriege in den verflossenen hundert Jahren: Deutsch-Französischer Krieg 1870/71, erster Weltkrieg 1914-1918, zweiter Weltkrieg 1939-1945. Die Aufzählung der leidvollen Abschnitte unserer Geschichte, die bei weitem nicht vollzählig ist, soll nicht abgeschlossen werden, ohne noch der Kriegsfolgeopfer bei Epidemien, Hungersnöten und Vertreibungen zu gedenken.

Die nächste Bildgruppe, die eine Figur vor einem Auditorium zeigt, soll Symbol für wichtige kommunale Ereignisse sein. Der Künstler erwähnt hierzu die kaiserliche Stadtrechtsbestätigung vom Jahre 1328 und die Einführung der Gemeindeordnung im Jahre 1580.

Der Werdegang Roßtals von der Stadt zur Marktgemeinde sei nachstehend kurz skizziert:

Das ehemalige Kastell aus dem Jahre 954 wird von Widukind als Stadt bezeichnet. Roßtal war Gerichtssitz, Versammlungsort sowie Militärstützpunkt mit starken Befestigungswerken und Vorratslagern. Auf ein Gebot König Heinrichs I. waren solche festen Städte nach dem Waffenstillstand mit den Ungarn 926 überall im Land errichtet worden. Zu den profanen Gebäuden kam um 1025 noch die große Herrschaftskirche der Pfalzgräfin Irmingard hinzu. Um 1040 war Roßtal Sitz eines bischöflich bambergischen Verwaltungsamtes. Zu dieser Zeit wurde auch die Reichsfeste Nürnberg gegründet. Der aufkommende Fernhandel im 12. und 13. Jahrhundert brachte eine wirtschaftliche Umwälzung, die allgemein den Stadtcharakter stark veränderte. Aus Burgstädten entwickelten sich in verkehrsgünstigen Lagen bürgerliche Handelsstädte.

Während Nürnberg rasch aufblühte und das reiche Bürgertum (Patrizier) allmählich die Stadtherrschaft übernahm, residierten im handelsarmen Roßtal weiterhin ritterliche Vögte. In dieser Zeit scheint die Stadtmauer als äußerliches Zeichen des Roßtaler Stadtrechts notdürftig weitergepflegt worden zu sein, wie aus einer Anordnung vom Jahre 1226 hervorgeht. Im 13. Jahrhundert gelangte Roßtal unter die Herrschaft der Burggrafen von Nürnberg, die sich von ihrer Stadt lösten und im Umland ein Territorium aufbauten. Burggraf Friedrich IV. (1297 bis 1332, der bei Kaiser Ludwig dem Bayern das Amt des Geheimschreibers innehatte, ließ I328 die gesunkene Stadtgeltung wieder aufwerten. Die Stadteigenschaft Roßtals (Befestigungsrecht, Gerichtssitz, Wochenmarkt) wurde kaiserlich verbrieft. Roßtal wurde von einem Stadtvogt und Stadtrat regiert, doch der fehlende Handelsstand und die geringe Bevölkerungszahl bewirkten, daß Roßtal nur dem Papier nach eine Stadt blieb.

Auch die wechselvolle Strategie der burggräflichen Politik war der Roßtaler Weiterentwicklung nicht immer förderlich. So verpfändete der Enkel des vorgenannten Burggrafen 1379 das Richteramt Roßtal an Nürnberger Patrizier. Dessen Sohn Friedrich VI. (1398-1440) fand ein Roßtal vor, das im Städtekrieg 1388 stark gelitten hatte. Er nahm eine Art „Gesundschrumpfung“ vor. Statt der schadhaften und aufwendigen Rundumbefestigung des oberen Berges wurde der befestigte Kirchhof angelegt. Die Steine der wohl schon ruinösen ehemaligen Herrschaftsgebäude verwendete man für die mächtige Kirchhofmauer. Die große Kirche der Gräfin Irmingard wurde auf den heutigen Umfang verkleinert. Roßtal hatte wieder eine funktionierende Festung.

Die „Kirchenburg“ reichte zum Schutz der ortsansässigen Bevölkerung aus und benötigte im Verteidigungsfall eine kleinere Besatzung. Im Markgrafenkrieg 1450 wurde sie Zufluchtsstätte vor den Nürnberger Heerhaufen, die Roßtal mehrmals sengend und brennend heimsuchten. Die „Stadt“ ohne Stadtmauer war nun auch äußerlich zum Marktflecken geworden. Roßtal wird im amtlichen Schriftverkehr fortan nur noch als Flecken oder Dorf bezeichnet, obwohl das Stadtprivileg noch Gültigkeit hatte. 1420 wurde auch die Verwaltung geändert. Roßtal erhielt ein sogenanntes Ehehaftgericht (= Bezirksgericht). Es wurde eine Polizeiordnung erlassen, die auf die ländliche Bevölkerung zugeschnitten war. Dem Gericht stand ein bürgerlicher Richter, anstelle des früheren adeligen Stadtvogtes, vor. Ihm waren ein Gerichtsbürgermeister und sogenannte „Ratsverwandte“ (= Bezirksräte) aus Roßtal und den umliegenden Ortschaften zugeteilt. Die periodische „Ratsveränderung“ war jeweils ein großes überörtliches Fest (s. „Die feuchtfröhliche Ratswahl vom 12. Mai 1626“ in Festschrift „100 Jahre Roßtal“).

Der Begriff Gemeinde wurde in der früheren Zeit nur auf den bäuerlichen Bevölkerungsteil angewandt, der ein Anrecht an der Nutzung der Gemeindegründe hatte. Diese „Rechtler“ wählten jährlich aus ihren Reihen zwei „Gemeindebürgermeister“, die für die Einhaltung bestimmter Satzungen und für die Hirtenordnung zuständig waren. Auf Befehl des markgräflichen Oberamtmannes mußte die Gemeindeordnung schriftlich fixiert werden. Das Original dieser „Ordnung der Gmain im Dorf und Flecken Rosstall, aufgericht durch Herrn Richter, Bürgermeister und Gemaindt daselbst, den 5. März 1580“ wurde in der Sakristei der Laurentiuskirche zu Roßtal aufbewahrt und beim großen Kirchenbrand 1627 vernichtet.

Bei der preußischen „Gebietsreform“ 1796 verlor Roßtal das Richteramt mit dem angeschlossenen Lehenskommissariat. Nach der Einführung der politischen Gemeinden durch die bayerische Regierung im Jahre 1817 erhielt Roßtal aufgrund seines Stadtprivilegs wieder die magistratliche Verfassung. 1821 stimmten die Wahlberechtigten von Roßtal mit 110:1 für die Abstufung in die landgemeindliche Verfassung. In der Regierungsgenehmigung vom 6. Okt. 1821 wird bemerkt: „daß dieser Rücktritt in die Klasse der Landgemeinden weder den Verlust der wohlerworbenen Marktrechte nach sich ziehen noch die dereinstige Wiedereinstellung eines Magistrats verhindern solle“.

Der geschichtliche Ablauf der Entwicklung des Roßtaler Gemeinwesens setzt sich aus vielen Einzelbildern zusammen. Die vorstehende Liste der kommunalen Ereignisse könnte noch bedeutend erweitert werden und für die meisten Begebenheiten darf das vom Künstler gewählte Symbol der Sprecherfigur mit Auditorium sprechen. Da für ein Symbol die äußerliche Situation eines Ereignisses belanglos ist, steht das Sinnbild sowohl für die kaiserliche Hofversammlung bei der Erteilung des Stadtrechts als auch für die bäuerliche Zusammenkunft im Wirtshaus zur Beratung der Gemeindeordnung etc. Darüber hinaus steht es auch für alle Zusammenkünfte in der Gemeinde, bei denen Einwohner sich in friedlicher Zusammenarbeit dem Allgemeinwohl widmen. Der alte Stadtrat vor vielen hundert Jahren und der gegenwärtige Marktrat blicken dem Betrachter aus dem Bild entgegen.

Mit den beiden mehrfach deutbaren Schlüsselsymbolen für Kampf im ersten Teil seiner Darstellung und für die friedliche Zusammenarbeit im zweiten Teil des Reliefs überbrückt der Künstler die tausendjährige Geschichte Roßtals und verbindet die Vergangenheit mit der Gegenwart. Die Zeitlosigkeit der Symbole wird markiert durch die übersteigert gehaltene Stilisierung der Figuren des Bildwerkes.

Im Inneren des Rathauses hat der Künstler dann seine Symbolik weitergeführt. Die Zeichen versinnbildlichen die verschiedenen Bevölkerungsgruppen des Gemeinwesens und stellen die Jetztzeit dar. Der Künstler erklärt sie: Die Figurengruppe mit dem Zahnrad symbolisiert Handwerk und Arbeiter, und die kniende Figur mit der Garbe versinnbildlicht den Bauernstand. Der häusliche Bereich, die Familie, wird durch die weibliche Figur mit dem Kind ausgedrückt.

Wandrelief
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