Satzung zur 1. Änderung der Satzung des Marktes Roßtal über die Verleihung der Bürgermedaille
Vom 29. Oktober 2007
Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Bay. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S 796) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12.2005 erlässt der Markt Roßtal folgende Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Roßtal über die Verleihung der Bürgermedaille:
§ 1
1. In § 2 Abs. 1 Satz 1 werden nach den Worten „Die Bürgermedaille“ die Worte „,ca. 3 Millimeter stark, Durchmesser 50 Millimeter, in Gold patiniert,“ eingefügt.
2. § 2 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Zusammen mit der Medaille wird eine Ehrennadel in Wappenform, mit Lorbeerkranz und dem Wappen des Marktes Roßtal sowie der Schrift Markt Roßtal aus Silber geprägt, goldfarben überzogen, verliehen.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Vorstehende Satzung wurde vom Marktgemeinderat am 23. Oktober 2007 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekanntgemacht.
Roßtal, 29.10.2007
Markt Roßtal
Gaul
Erster Bürgermeister
