Wappen Markt Roßtal 
Landkreis Fürth 
Mittelfranken 
Bayern 
Deutschland 
[Leitseite]
[Inhalt:Verordnungen]
[Stichwörter]

[Seitenende]

[Impressum]

Letzte Änderung: 1999-04-26

Friedhofgebührenordnung für die Friedhöfe
der Evang.-Luth. Kirchenstiftung Roßtal

Stand 1. Januar 1994

§ 1

  1. Gebühr für die Benützung des Leichenhauses DM 10,--

  2. Gebühren für Grabstätten:

    1. Friedhöfe in Roßtal
    2.  DM
      Grabgebühr für Einzelgrab480,00
      Grabgebühr für Doppelgrab  900,00
      Grabgebühr für Gruft1400,00
      Grabgebühr für Kindergrab200,00
      Grabgebühr für Urnengrab200,00

    3. Friedhof in Buchschwabach
    4.  DM
      Grabgebühr für Einzelgrab350,00
      Grabgebühr für Doppelgrab  650,00
      Grabgebühr für Gruft1000,00
      Grabgebühr für Urnengrab200,00

    jeweils für die Dauer von 15 Jahren

  3. Die Gebührensätze für die Verlängerung der Nutzungsrechte bei Wahl- oder Familiengräbern um eine weitere Nutzungszeit entsprechen den Gebühren bei der erstmaligen Grabvergabe.

§ 2

Die Gebühren sind im voraus zu entrichten.

§ 3

Diese Gebührenordnung ist Bestandteil der Friedhofordnung vom 20. 5.1961. Sie ist für alle, die auf dem Friedhof ein Grabnutzungsrecht haben oder von den Einrichtungen des Friedhofs und der Kirchenstiftung Gebrauch machen wollen, verbindlich und tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Roßtal, den 20.5.1961
Evang.-Luth. Kirchenvorstand Roßtal


[Leitseite] - [Inhalt:Verordnungen] - [Stichwörter] - [Seitenanfang] - [Impressum]

© 1996 Markt Roßtal - 1996-12-16 - Dr. Werner Schläger: sr@rosstal.de
URL: http://www.rosstal.de/verordnu/fhgo93.htm