Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I), in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 958) erlässt der Marktgemeinderat des Marktes Roßtal folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit |
14.646.547,-- Euro |
| und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit | 4.099.000,-- Euro |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf insgesamt auf 1.000.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 50.000,-- Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) | 360 v. H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 360 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer | 360 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2009 in Kraft.
Roßtal, XX.XX.2009
Markt Roßtal
V ö l k l
Erster Bürgermeister
