Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I), in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 958) erlässt der Marktgemeinderat des Marktes Roßtal folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und in den Ausgaben mit
14.646.547,-- Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und in den Ausgaben mit  
4.099.000,-- Euro

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf insgesamt auf 1.000.000 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 50.000,-- Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A)360 v. H.
b) für die Grundstücke (B)360 v. H.
2. Gewerbesteuer360 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2009 in Kraft.

Roßtal, XX.XX.2009
Markt Roßtal

V ö l k l
Erster Bürgermeister


historisch: Haushaltssatzung 2008 2007 2002 2001 2000 1999

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