Anlage zur Kostensatzung des Marktes Roßtal vom 11.10.2001

Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz)

Stand 1. August 2011
 

Tarif-gruppeTarif-Nr.GegenstandGebühr EURO
0Allgemeine Verwaltung
00 Allgemeine Amtshandlungen
Vorschriften der Tarifgruppen 01–8 des Kostenverzeichnisses gehen den Vorschriften der Tarifgruppe 00 vor.
000Anordnungen für den Einzelfall 15 bis 600 €
001Beglaubigungen:
Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien und dgl. von eigenen, dem eigenen Wirkungskreis zuzurechnenden Urkunden
1. wenn die zu beglaubigenden Abschriften, Fotokopien und dgl. nicht von der Gemeinde selbst hergestellt sind0,75 € je angefangene Seite bis zu der für die Erteilung des Originals vorgesehenen Gebühr, mindestens 5 €
2. wenn die zu beglaubigenden Abschriften, Fotokopien und dgl. von der Gemeinde selbst hergestellt sind. 5 € im Einzelfall
Werden mehrere Abschriften, Fotokopien und dgl. gleichzeitig beglaubigt, kann die Gebühr pro Beglaubigung auf die Hälfte ermäßigt werden.
002Bescheinigungen:
1. Erteilung einer Bescheinigung über steuerlich absetzbare Spendenkostenfrei (vgl. Bek. vom 02.08.2000, AllMBl S. 571)
2. Erteilung einer sonstigen Bescheinigung 5 bis 75 €
003Einsicht in Akten und amtliche Bücher:
Einsicht in Akten und Bücher, soweit diese nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird.0,75 € je Akte oder Buch, mindestens 5 €
Die Gebühr erhöht sich um die Hälfte, wenn seit dem Abschluss der Akten oder Bücher mehr als zehn Jahre vergangen sind. Gebührenfrei ist die Einsicht in Rechtsvorschriften, Flächennutzungspläne und ähnliche für die Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmte Schriftstücke oder Pläne.
004Fristverlängerungen:
1. Verlängerungen einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich machen würde.10–25 % der für die Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung vorgesehenen Gebühr, mindestens 5 €.
2. Fristverlängerung in anderen Fällen5 bis 60 €
005Zweitschriften:
Erteilung einer Zweitschrift10–50 % der für die Erstschrift vorgesehenen Gebühr, mindestens 5 €. Ist für die Erstschrift eine Gebühr von 0,5 bis 5 € vorgesehen, so ist diese Gebühr zu erheben; ist die Erteilung der Erstschrift gebührenfrei, so beträgt die Gebühr 0,50 € je angefangene Seite, mindestens 5 €.
006Niederschriften:7,50 bis 75 € für jede angefangene Stunde
Besondere Amtshandlungen
02Hauptverwaltung
020Kommunalgesetze
1. Genehmigung zur Führung kommunaler Wappen und Fahnen (Art. 4 Abs. 3 GO, Art 3 Abs. 3 LkrO, Art. 3 Abs. 3 BezO)10 bis 2500 €, soweit nicht kostenfrei
2. Amtshandlungen bei der Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Art. 18a GO, Art. 25a LkrO)kostenfrei (in Analogie zu Art. 3 Abs. 1 Nr. 12 KG)
021Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren
1. Androhung von Zwangsmitteln (Art. 36 VwZVG), soweit sie nicht mit dem Verwaltungsakt verbunden ist, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird12,50 bis 150 €
2. Anwendung der Zwangsmittel Ersatzvornahme (Art. 32, 35 VwZVG) oder unmittelbarer Zwang (Art. 34, 35 VwZVG)50 bis 2500 €
3. Pfändungsbeschluss gemäß Art. 26 Abs. 5 VwZVG1 Pfändungsgebühr nach § 339 Abs. 4 Abgabenordnung (AO 1977)
4. Entscheidung über unzulässige oder unbegründete Einwendungen gegen die Vollstreckung, die den zu vollstreckenden Anspruch betreffen (Art. 21 VwZVG)
4.0 bei Geldansprüchen50 % der Pfändungsgebühr nach § 339 Abs. 4 AO 1977, mindestens 10 €
4.1 sonst12,50 bis 200 €
03Finanzverwaltung
030Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
031Anmahnung rückständiger Beträge5 bis 150 €
1Öffentliche Sicherheit und Ordnung
11Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen
(insbesondere im Vollzug des LStVG, des BayImSchG und der aufgrund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen)
110Erteilung einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung15 bis 1250 €
111Nachträgliche Auflagen, Zurücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung15 bis 600 €
12Feuerbeschau
120Feuerbeschau (§ 3 Abs. 2 der Verordnung über die Feuerbeschau - FBV -)
1. wenn keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt werdenkostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
2. wenn erhebliche Mängel festgestellt werden15 bis 1000 €
121Übertragung der Durchführung der Feuerbeschau auf Betriebe und sonstige Einrichtungen, für die nach Art. 15 BayFwG Werkfeuerwehren bestehen (§ 3 Abs. 4 FBV)kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
122Anordnung zur Beseitigung von Mängeln (§ 6 FBV)15 bis 1000 €
6Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
61Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
610Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 Satz 1, §§ 24 ff. BauGB)kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
611Herabsetzung des Verkaufspreises auf den Verkehrswert (§ 28 Abs. 3 BauGB)kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
612Gebote nach §§ 176 bis 179 BauGBkostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
613Erteilung einer Genehmigung nach §§ 172 ff. BauGB im Vollzug einer Erhaltungssatzung15 bis 1000 €
614Versagung einer Genehmigung nach §§ 172 ff. BauGBkostenfrei
Mitteilung zum Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 3 BayBO50 bis 200 €
Erklärung zum Verfahren bei Abbruch und Beseitigung baulicher Anlagen nach Art. 65 Abs. 2 Satz 1 BayBO10 bis 35 €
615Bestätigung der Gemeinde, dass das Bauvorhaben nicht im Gebiet einer Erhaltungssatzung liegtkostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 KG
616Zustimmung zur Herstellung oder Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage nach § 10 Abs. 3 EWS15 bis 100 €
62Wohnungsaufsicht
620Veranlassung der Beseitigung von Missständen (Art. 3, 4, 10 Abs. 5 Sätze 1 und 2 WoAufG)kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
621Anordnung der Beseitigung von Missständen (Art. 3, 4, 10 Abs. 5 Satz 3 WoAufG)200 bis 2500 €
63Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
630Erlaubnis für Sondernutzungen an gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Art. 18, 19 und 22a BayStrWG)10 bis 150 €
631Anordnung nach Art. 18a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG10 bis 600 €
632Ersatzvornahme nach Art. 18a Abs. 1 Satz 2 BayStrWG50 bis 2500 €
633Bescheid über die Umlegung des Aufwands aus der Baulast für öffentliche Feld- und Waldwege auf die Beteiligten (Art. 54 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2 BayStrWG)kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
67Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung
670Befreiung von in der Verordnung festgelegten Verboten10 bis 375 €
671Befreiung oder sonstige angemessene Regelung wegen unbilliger Härte10 bis 75 €
7Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
70Allgemeine Amtshandlungen
700Befreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang10 bis 400 €
701Erlaubnis- oder Ausnahmebewilligung aufgrund einer Satzung10 bis 1250 €
702Nachträgliche Auflagen, Rücknahme beziehungsweise Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung nach Tarif-Nr. 70110 bis 600 €
703Anordnung zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Verpflichtung10 bis 600 €
Besondere Amtshandlungen
73Marktwesen (§ 69 GewO)
730Zuweisung, Ausnahmebewilligung10 bis 150 €
731Nachträgliche Auflagen, Zurücknahme einer Zuweisung oder Ausnahmebewilligung10 bis 150 €
75Bestattungswesen (Friedhof)
750Genehmigung zur Vornahme gewerblicher Arbeiten im Friedhof10 bis 600 €
751Genehmigung zum Befahren des Friedhofs mit Fahrzeugen10 bis 150 €
752Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals, einer Einfriedung und sonstiger baulicher Anlagen und Genehmigung von Änderungen solcher Anlagen10 bis 150 €
753Genehmigung aufgrund einer Gemeindeverordnung10 bis 1250 €
754Einzelanordnung aufgrund einer Gemeindeverordnung10 bis 600 €
76Sonstige öffentliche Einrichtungen (einschl. Abwasserbeseitigung)
760Genehmigung der Benutzung von Einschüttstellen10 bis 200 €
881Wasserversorgung
810Anordnung der Wassersperre10 bis 150 €
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