SATZUNG
zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts
(Hauptsatzung)
Vom 09.05.2008
Der Markt Roßtal erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:
§ 1 Zusammensetzung des Marktgemeinderats
Der Marktgemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen Ersten Bürgermeister und 20 ehrenamtlichen Mitgliedern.
§ 2 Ausschüsse
(1) Der Marktgemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
- den Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
- den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
- den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus sieben ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern einschließlich dem Vorsitzenden.
(2) Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchstabe a und b genannten Ausschüssen führt der Erste Bürgermeister. Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Marktgemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied den Vorsitz.
(3) Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Marktgemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen beschließen sie anstelle des Marktgemeinderats (beschließende Ausschüsse).
(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.
§ 3 Der Ältestenrat
Der Marktgemeinderat bestellt als Bindeglied zwischen dem Ersten Bürgermeister und den im Marktgemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen einen Ältestenrat. Dieser besteht aus den Bürgermeistern und den Fraktionsvorsitzenden oder deren Stellvertreter und einem zu benennenden Vertreter einer weiteren Gruppe im Marktgemeinderat. Den Vorsitz führt der Erste Bürgermeister.
§ 4 Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder; Entschädigung
(1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Marktgemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.
(2) Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 50 Euro für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Marktgemeinderats, des Ältestenrates oder eines Ausschusses. Fraktionsvorsitzende und im Verhinderungsfall deren Stellvertreter sowie Gruppensprecher erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Marktgemeinderates das Sitzungsgeld (Satz 1) in doppelter Höhe.
(3) Für die Teilnahme von Marktgemeinderatsmitgliedern an jährlich insgesamt zwölf Fraktionssitzungen erhalten die Fraktionen eine Entschädigung von 50 Euro je teilnehmenden Mitglied. Die Durchführung und die Teilnahme sind nachzuweisen.
(4) Marktgemeinderatsmitglieder, die Beschäftigte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.
(5) Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.
§ 5 Erster Bürgermeister
Der Erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.
§ 6 Weitere Bürgermeister
Der zweite Bürgermeister ist Ehrenbeamter.
§ 7 Referenten
(1) Für die Unterstützung des Ersten Bürgermeisters werden Referenten für folgende Aufgabenbereiche bestellt:
- Umwelt-, Naturschutz und Landschaftspflege
- Bildungseinrichtungen und Kultur
- Brand- und Katastrophenschutz
- Jugend
- Sport
- Senioren
(2) Die in Abs. 1 genannten Referenten erhalten für diese Tätigkeit als Entschädigung einen Pauschalbetrag von monatlich 50 Euro.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Mai 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 3. Mai 2002 außer Kraft.
Vorstehende Satzung wurde vom Marktgemeinderat am 8. Mai 2008 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und im Amtsblatt bekanntgemacht.
Roßtal, 09.05.2008
Markt Roßtal
Völkl
Erster Bürgermeister
historisch: Fassungen vom 01.01.2006 03.05.2002 01.05.1996
