Richtlinien für Sportlerehrung im Markt Roßtal

Beschluss des Kultur-, Schul und Sportausschusses vom 30.11.1978, Änderungsbeschlüsse vom 20.11.1980, 28.10.1985, 30.11.1998 und 28.11.2000.

Der Markt Roßtal ehrt alljährlich besonders erfolgreiche Sportler (Einzelpersonen und Mannschaften). Diese Auszeichnung kann allen Roßtaler Bürgern zuteil werden. Auswärtige Sportler können geehrt werden, wenn sie bei Roßtaler Vereinen starten.

Bei der Auswahl der zu ehrenden Sportler soll ein strenger aber gerechter Maßstab angelegt werden. Es sollen deshalb nur besondere sportliche Erfolge geehrt werden, nicht dagegen Normalleistungen und andere Erfolge.

In der Regel sind Mannschaftsauszeichnungen für Gruppen, Ligen oder Verbandsmeisterschaften und Einzelauszeichnungen für mittelfränkische, bayerische und deutsche Meisterschaften vorgesehen. Außerdem sollen auch der Aufstieg in eine höhere Klasse (ohne Meisterschaft) sowie die Berufung in National- oder Ländermannschaften und dergleichen geehrt werden.

Die Begriffe: Kreis, Bezirk, Gau, Landesgruppe, Verband usw. sind in den einzelnen Sportarten und bei den einzelnen Vereinen unterschiedlich. Bei einheitlicher Ehrung muss jedoch auf diese unterschiedlichen Stufen keine Rücksicht genommen werden.

Im einzelnen sollen folgende Ehrungen durchgeführt werden:

1. Allgemeines

Bei der Teilnahme von Mannschaften und Einzelsportlern an einer bayerischen oder deutschen Meisterschaft sowie bei Berufung in Ländervertretungen oder Olympiamannschaften entscheidet, soweit die nachstehenden Richtlinien keine Einzelregelung enthalten, der Haupt- und Finanzausschuss, ob und in welchem Umfang eine Ehrung stattfindet.

2. Fußball und Handball

  1. Mannschaftsleistungen: Erster Platz in der jeweiligen Spiel- und Altersklasse (nur von ersten Mannschaften).
  2. Einzelleistungen: Berufung in Landesauswahl, Olympiavertretung und Nationalmannschaft. Spielerjubiläum beim 500., 600., 700. 750. Spiel und nach jeweils weiteren 50 Spielen.

3. Leichtathletik und Turnen

  1. Einzelleistungen aller Altersklassen einschließlich Staffeln bei Kreis-, Bezirks- und Gaumeisterschaften, nur 1. Platz.
  2. Bayerische Kinderturnolympiade, nur 1. und 2. Platz.

4. Tischtennis

  1. Mannschaftsleistungen:
    1. Meisterschaft in der jeweiligen Spielklasse
    2. Bayer. Vereinsmeisterschaft (Teilnahme an der Endrunde)
  2. Einzelleistungen:
    1. Meisterschaft in allen Klassen
    2. Bayer. Meisterschaft (Teilnahme an der Endrunde)
    3. Deutsche Meisterschaft (Teilnahme an der Endrunde)

5. Tennis

Einzel- und Doppelleistungen: Meisterschaft in der jeweiligen Spielklasse.

6. Schießsport

  1. Mannschaftsleistungen: Sieger in der jeweiligen Wertungsklasse
  2. Einzelleistungen: Sieger in der jeweiligen Wertungsklasse

7. Hundesport

Einzelleistungen:

8. Schiedsrichter

Ehrungen erfolgen auf Vorschlag der Vereine, jedoch höchstens alle 5 Jahre. Diese Regelung gilt für anerkannte Schieds- und Leistungsrichter aller Sportarten.

9. Sportabzeichen

Erwerb eines Sportabzeichens in Gold, abgelegt in der Erfassungszeit.

10. Schulsport

11. Taekwondo

Erwerb des 2. oder des 3. DAN (schwarzer Gürtel).

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