Informationen über die Neuerungen beim Reisepass
Seit dem 1. November 2007 gibt es den ePass der zweiten Generation. Das hat zur Folge, dass die Reisepässe einen Chip enthalten, in dem das Gesichtsbild und je Hand zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Hintergrund für die Einführung des neuen ePasses ist die größere Fälschungssicherheit dieses Passes und auch die im internationalen Reiseverkehr gestiegenen Sicherheitsanforderungen.
Für die Beantragung von Reisepässen werden auch weiterhin biometrische Passbilder benötigt. Bilder, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, müssen vom Passamt zwingend zurückgewiesen werden.
Welche Kriterien die Bilder erfüllen müssen, können Sie den neuen Mustertafeln der Bundesdruckerei im Internet unter www.bundesdruckerei.de unter dem Stichpunkt Bürgerservice entnehmen.
Seit dem 1. November 2007 können nur noch die neuen Pässe mit Fingerabdruck beantragt werden.
Die Gebühren für den neuen ePass bleiben unverändert.
Passgebühren
Reisepass ab 24 Jahre:
| Reisepass: | 59,00 € |
| Reisepass mit 48 Seiten: | 81,00 € |
| Expresspass: | 91,00 € |
| Expresspass mit 48 Seiten: | 113,00 € |
Reisepass bis 24 Jahre:
| Reisepass: | 37,50 € |
| Reisepass mit 48 Seiten: | 59,50 € |
| Expresspass: | 69,50 € |
| Expresspass mit 48 Seiten: | 91,50 € |
Vorläufiger Pass
| Vorläufiger Pass: | 26,00 € |
Kinderreisepass:
| Kinderreisepass: | 13,00 € |
