Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung
Die Eheschließung ist von den Verlobten bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat, anzumelden.
Die Verlobten sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Verlobten hieran verhindert, so kann er den anderen Verlobten schriftlich bevollmächtigen, die Eheschließung anzumelden.
Die bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegenden Urkunden und Bescheinigungen
Die Anmeldung und die damit verbundene Vorlage von Urkunden und Bescheinigungen sind notwendig, damit der Standesbeamte das Nichtvorliegen von Ehehindernissen prüfen kann.
Folgende Urkunden und Bescheinigungen sind im Regelfall bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen:
Von bislang noch ledigen Personen:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
Geschiedene Personen haben zusätzlich noch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe (erhältlich beim Standesamt, bei dem die letzte Ehe geschlossen wurde) vorzulegen.
Im Einzelfall können weitere Urkunden und Nachweise benötigt werden. Der Ausstellungstag aller erforderlichen inländischen Urkunden und Bescheinigungen darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
Falls einer der Verlobten ausländischer Staatsangehöriger ist, werden zusätzliche Urkunden und Bescheinigungen benötigt. Wegen näheren Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an das Standesamt Roßtal (standesamt@rathaus.rosstal.de, Tel. 09127/9010-44 Frau Drechsel).
Die Termine, an denen eine Trauung beim Standesamt Roßtal möglich ist
Entgegen der Praxis vieler anderer Standesämter können Sie die Ehe beim Standesamt Roßtal grundsätzlich an jedem Wochentag von Montag bis Freitag während der jeweiligen Öffnungszeiten des Rathauses, schließen, also:
| Montag bis Freitag | 08.00–11.30 Uhr |
| Montag und Mittwoch | 14.00–14.30 Uhr |
| Dienstag | 14.00–15.30 Uhr |
| Donnerstag | 15.00–18.30 Uhr |
| Samstag: | siehe Samstagstermine |
Hinweis: Die genannten Zeiten beziehen sich auf den spätesten Beginn der Trauung.
Die Trauräume des Standesamts Roßtal
Beim Standesamt Roßtal stehen mehrere Räumlichkeiten, in denen die Trauung stattfinden kann, zur Verfügung.
- Das offizielle Trauzimmer befindet sich im ersten Obergeschoss des Rathauses. Dieses Zimmer bietet einer Hochzeitsgesellschaft von ca. 20 Personen Platz.
- In der »Alten Austragsstube« im Museumshof können Brautpaare die Ehe in einer nostalgischen, sicherlich in Erinnerung bleibenden Umgebung schließen. Aus statischen und aus Platzgründen ist die Personenzahl auf ca. 15 beschränkt. Für die Bereitstellung dieses Raumes wird eine Gebühr von 75 € erhoben. Der überwiegende Anteil dieser Gebühr wird dem Heimatverein überlassen. Der Museumshof kann jeden ersten Sonntag im Monat von 14.00 bis 17.00 Uhr und nach Voranmeldung (Tel. 0 91 27/ 95 34 87, Fax: 0 91 27/ 95 34 89) besichtigt werden.
- Für Hochzeitsgesellschaften mit mehr als 20 Hochzeitsgästen steht der Sitzungssaal des Rathauses für die Trauung zur Verfügung.
![]() |
![]() |
![]() |
oben links: Trauzimmer im Rathaus oben rechts: »Alte Austragsstube« im Heimatmuseum unten links: Sitzungssaal im Rathaus |



