Was ist bei einem Sterbefall zu tun?
Trotz der Trauer und des Schmerzes über den Tod eines Angehörigen lassen sich wegen bestehender Rechtsvorschriften bestimmte Formalitäten im Zusammenhang mit dem Todesfall nicht umgehen.
Das Folgende soll deshalb darüber informieren, was bei einem Sterbefall zu tun ist.
1. Leichenschau
Wenn der Sterbefall während der Tageszeit eingetreten ist, muss zuerst unverzüglich ein Arzt zur Feststellung des Todes verständigt werden. Tritt der Tod während der Nachtzeit ein, ist eine sofortige Verständigung eines Arztes nur dann erforderlich, wenn Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen. Derjenige, der die Leichenschau veranlasst hat, erhält von dem Arzt eine Todesbescheinigung mit einem Durchschlag.
2. Anzeige und Beurkundung des Sterbefalles
Der Sterbefall ist beim Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Falls dieser Tag auf einen Samstag fällt, muss die Anzeige an dem darauf folgenden Werktag erstattet werden.
Für die Beurkundung des Sterbefalles sind in der Regel bei der Anzeige neben der Todesbescheinigung mit Durchschrift und dem Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person und des Anzeigenden unbedingt die folgenden Urkunden und Nachweise vorzulegen:
- Bei ledigen Verstorbenen die Geburtsurkunde.
- Bei verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Verstorbenen:
- Falls die Ehe vor dem 01.01.1958 geschlossen wurde:
die Heiratsurkunde und ggf. die Sterbeurkunde des Ehegatten oder das rechtskräftige Scheidungsurteil - Falls die Ehe zwischen dem 01.01.1958 und dem 31.12.2008 geschlossen wurde:
eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe (beim Standesamt vor dem die Ehe geschlossen wurde, zu beschaffen) - Falls die Ehe nach dem 01.01.2009 geschlossen wurde:
eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- Falls die Ehe vor dem 01.01.1958 geschlossen wurde:
3. Besonderheiten bei der Feuerbestattung
Soweit eine Feuerbestattung vorgesehen ist, sind neben dem Nachweis der standesamtlichen Beurkundung des Sterbefalles bei der Bestattungsanstalt vorzulegen:- eine Bestätigung der zuständigen Polizeidienststelle (Polizeiinspektion Stein) darüber, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen und
- ein geeigneter Nachweis, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entspricht.
4. Öffnungszeiten des Standesamtes Roßtal
Die Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalles ist zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.5. Vorbereitung der Bestattung
Mit den weiteren Bestattungsvorbereitungen (Einsargung, Überführung usw.) ist unmittelbar nach der Leichenschau ein privates Bestattungsunternehmen zu beauftragen.
Ortsansässig sind:
- Bestattungsunternehmen Herbert Meyer (Tel. 84 54),
- Bestattungsunternehmen Helmut Milkau (Tel. 73 73).
Die Bestattungsunternehmen erledigen auf Wunsch der Angehörigen auch die notwendigen behördlichen Formalitäten, insbesondere die Anzeige und die Veranlassung der Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt.
Falls weitere Fragen in diesem Zusammenhang bestehen, erteilt das Standesamt Roßtal, Rathaus Zimmer 0.08 (EG), Tel. 90 10-44, gerne weitere Auskünfte.
