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Markt Roßtal

Landkreis Fürth

Mittelfranken

Bayern

Deutschland
Markt Roßtal
Marktplatz 1

90574 Roßtal
Deutschland

Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Trotz der Trauer und des Schmerzes über den Tod eines Angehörigen lassen sich wegen bestehender Rechtsvorschriften bestimmte Formalitäten im Zusammenhang mit dem Todesfall nicht umgehen.
Das Folgende soll deshalb darüber informieren, was bei einem Sterbefall zu tun ist.

1. Leichenschau

Wenn der Sterbefall während der Tageszeit eingetreten ist, muss zuerst unverzüglich ein Arzt zur Feststellung des Todes verständigt werden. Tritt der Tod während der Nachtzeit ein, ist eine sofortige Verständigung eines Arztes nur dann erforderlich, wenn Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen. Derjenige, der die Leichenschau veranlasst hat, erhält von dem Arzt eine Todesbescheinigung mit einem Durchschlag.

2. Anzeige und Beurkundung des Sterbefalles

Der Sterbefall ist beim Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Falls dieser Tag auf einen Samstag fällt, muss die Anzeige an dem darauf folgenden Werktag erstattet werden.

Für die Beurkundung des Sterbefalles sind in der Regel bei der Anzeige neben der Todesbescheinigung mit Durchschrift und dem Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person und des Anzeigenden unbedingt die folgenden Urkunden und Nachweise vorzulegen:

3. Besonderheiten bei der Feuerbestattung

Soweit eine Feuerbestattung vorgesehen ist, sind neben dem Nachweis der standesamtlichen Beurkundung des Sterbefalles bei der Bestattungsanstalt vorzulegen: Liegt eine Willenserklärung des Verstorbenen hierzu nicht vor, ist der Wille der Angehörigen in der gesetzlichen Rangfolge maßgebend.

4. Öffnungszeiten des Standesamtes Roßtal

Die Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalles ist zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

5. Vorbereitung der Bestattung

Mit den weiteren Bestattungsvorbereitungen (Einsargung, Überführung usw.) ist unmittelbar nach der Leichenschau ein privates Bestattungsunternehmen zu beauftragen.

Ortsansässig sind:

Die Bestattungsunternehmen erledigen auf Wunsch der Angehörigen auch die notwendigen behördlichen Formalitäten, insbesondere die Anzeige und die Veranlassung der Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt.

Falls weitere Fragen in diesem Zusammenhang bestehen, erteilt das Standesamt Roßtal, Rathaus Zimmer 0.08 (EG), Tel. 90 10-44, gerne weitere Auskünfte.

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