Für das Rathaus, den Bauhof, die Ver- und Entsorgungsbetriebe und alle weiteren Einrichtungen des Marktes Roßtal gelten aktuell folgende Regelungen beim Publikumsverkehr:
- Ein persönliches Erscheinen in den kommunalen Einrichtungen ist in allen Angelegenheiten zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.
- Grundsätzlich ist für alle Angelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
Ausnahmen können für dringliche Angelegenheiten, die unmittelbar erledigt werden müssen, zugelassen werden. - Es wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Eine Maskenpflicht besteht nicht mehr.
- Falls der/die zuständige Mitarbeiter/in zeitlich verfügbar ist, kann auch spontan vor Ort ein Termin vereinbart werden (außer Bauamt). Hierfür wenden Sie sich bitte ans Bürgerbüro.
Die Arbeitskapazitäten in unserem Bauamt sind leider nach wie vor aufgrund der personellen Situation eingeschränkt. Die getroffenen Regelungen für das Bauamt (insbesondere hinsichtlich einer Terminvereinbarung) bleiben deshalb in vollem Umfang gültig.
Wie bisher auch, erreichen Sie uns selbstverständlich weiterhin auchkontaktlos, also telefonisch, per E-Mail, per Post oder über unser Bürgerserviceportal.
Bei allgemeinen Anfragen wenden Sie sich bitte wie gewohnt an unser Bürgerbüro unter der Tel.-Nr. 09127/90 10 0 oder per Mail an folgende Adresse: buergerbuero@rathaus.rosstal.de
Der Markt Roßtal im Lauf der Pandemie verschiedene Maßnahmen (u.a. Maskenpflicht, regelmäßiges Lüften, Plexiglasscheiben) ergriffen, um das Infektionsrisiko so weit wie möglich zu reduzieren. Diese Präventionsmaßnahmen bleiben, genauso wie das mobile Arbeiten der Mitarbeiter/innen, natürlich weiterhin bestehen.
Die Maßnahmen dienen Ihrem und dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Marktes Roßtal. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!
(Stand: 04.04.2022)