Salzverzicht ohne Rutschgefahr

Streusalz schadet den Pflanzen an den Straßenrändern, versickert ins Grundwasser und lässt Fahrzeuge schneller rosten. Es ist daher ökologisch bedenklich. Aber:

Sind Sand und Splitt wirklich weniger umweltbelastend?
Soll der Markt Roßtal die Sandstreuung ausweiten und dafür eine neue Sandlagerhalle bauen?
Wie können die Bürger möglichst umweltfreundlich streuen?

Mit diesen Fragen beschäftigte sich der Unterausschuss Agenda 21 in seinen letzten beiden Sitzungen, an denen sich erfreulich viele interessierte Bürger beteiligten sowie Mitarbeiter des Bauhofes und der Leiter des Bauamtes, Herrn Kurtok. Mit dem Oberstraßenmeister des Landkreises, Herrn Norbert Weber, konnte auch ein sachkundiger Referent gewonnen werden.

 

Sand und Splitt ökologisch nicht unbedenklich

Neuere Ökogutachten bescheinigen den sog. abstumpfenden Streumitteln Sand und Splitt eine mindestens ebenso negative Ökobilanz wie dem Streusalz. Die Gründe:

  • große benötigte Mengen
  • es muss öfter nachgestreut werden
  • teure Entsorgungs- und Recyclingkosten
  • Staubbelastung
  • schlechterer Wirkungsgrad und damit höhere Zahl von Unfällen



Mitarbeiter des Bauhofes sprachen sich sogar dafür aus, nur noch mit Salz zu streuen und auf die Sand- und Splitstreuung ganz zu verzichten Große Mengen davon müssen jährlich aus dem Sandfang der Kläranlagen entnommen und als Sondermüll in Schwabach entsorgt werden. Kanalisation und Kläranlagen werden geschädigt, was hohe Folgekosten verursacht. Hinzu komme noch die aufwendige Reinigung der Straßen im Frühjahr. Der feuchte Sand kann nur vermischt mit Salz für längere Zeit gelagert werden. Bei der Streuung ist die verwendete Salzmenge in dem Gemisch aber viel schlechter zu dosieren, als wenn reines Salz ausgebracht wird. Dies führt kurioserweise dazu, dass die ausgestreute Salzmenge im Sand/Salzgemisch sogar höher liegt! Wozu also noch den Sand beimengen?

 

Weniger Salzverbrauch durch richtige Streuung

Herr Weber bestätigte dies. Auch im Landkreis geht man über zu der reinen Salzstreuung und versucht, die Salzmenge möglichst niedrig zu dosieren. Der neueste Stand der Technik sind Streufahrzeuge, die Feuchtsalz ausbringen können. Durch die besseres Haftung des feuchten Salzes auf der Fahrbahn und die geringere Verwirbelung beim Streuen kann die Salzmenge erheblich reduziert werden: etwa auf 8 - 10 g/m (zum Vergleich: noch vor 10 Jahren streute man über 50 g/m !). Dafür müsste die Gemeinde ihre Streuautomaten umrüsten und eine Feuchtsalzanlage anschaffen. Die Kosten dafür würden sich über Einsparungen bei der Beschaffung und Lagerung amortisieren.

Sofort umsetzbare und kostengünstige Variante einer umweltgerechten Streuung:

  • Genaue Einstellung der Streuautomaten und Einweisung der Fahrer;
  • wenig Verwendung von nicht dosierbaren Streuautomaten;
  • Salz nur ausbringen an Strecken, die laut Räum- und Streuplan des Marktes gestreut werden müssen;
  • Aktualisierung dieses Planes mit Hilfe der Polizei;
  • Gehwege grundsätzlich nur räumen und mit Sand oder Splitt streuen.

 

Was der Umwelt nützt, ärgert viele Bürger

Vielen Roßtaler Bürgern ist die sparsame und umweltschonende Streuung ein Dorn im Auge. Sobald die Fahrbahnen das erste Mal eingeschneit und vereist sind, sehen sich die Mitarbeiter des Streudienstes und des Bauamtes übelsten Beschimpfungen ausgesetzt. Aufgebrachte Bürger beschweren sich , dass ihre Straße nicht geräumt wird und drohen mit rechtlichen Schritten. Dazu ist zu sagen, dass die Gemeinde ihre rechtliche Pflicht zum Winterdienst voll erfüllt, wenn sie gemäß ihrem Räum- und Streuplan nur bestimmte Strecken räumen und streuen lässt.

 

Rechtliche Grundlagen

Nach Rechtsprechung des BGH sind öffentliche Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften nur an besonders gefährlichen Stellen zu streuen. Eine besonders gefährliche Stelle liegt erst dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer diese bei der im Winter zu fordernden erhöhten Sorgfaltspflicht nicht rechtzeitig erkennen und meistern kann.

Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Gemeinden verpflichtet, Wege u.a. nach der Art und Wichtigkeit sowie der Stärke des Verkehrs bei Schnee und Eisglätte zu streuen und zu räumen. Solche Wege sind zum Beispiel besonders gefährliche Hänge, alle Schulbusstrecken, Fußgängerüberwege. Diese Strecken haben höchste Priorität für den Winterdienst, der bei Gemeindestraßen um 5.00 Uhr morgens beginnt und dafür sorgt, dass die Strecken mindestens bis 20.00 Uhr abends befahrbar bleiben. Wenn dazwischen Zeit bleibt, werden auch andere Straßenzüge, z.B. in reinen Wohngebieten mit geraden Strecken geräumt. Insofern übererfüllt die Gemeinde ihre rechtliche Pflicht und bittet die Bürger, diesbezügliche Anrufe und Beschwerden zu unterlassen. Wer sich genau erkundigen möchte über den Räum- und Streuplan, kann diesen im Rathaus einsehen.

 

Auch der einzelne Bürger sollte umweltgerecht streuen

Als Grundstückseigentümer und Mieter sind Sie dazu verpflichtet, die an Ihr Grundstück angrenzenden Gehwege schnee- und eisfrei zu halten (vgl. Verordnung des Marktes Roßtal über Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 23.12.98). Dies gilt an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr morgens.

Für die Sicherung ist in der Regel das (auch mehrmalige) Wegräumen des Schnees ausreichend. Um die Trittfestigkeit zu erhöhen, sollte danach mit Sand oder Splitt gestreut werden. Auf den Einsatz von Salzen sollten Sie grundsätzlich verzichten, in vielen Gemeinden ist es sogar verboten. Auch in der Roßtaler Verordnung heißt es "...jedoch nicht mit ätzenden Stoffen". Einzige Ausnahme sind steile Wege und Treppen. Hier sollte maximal ein Esslöffel Salz pro qm gestreut werden.

An besonders gefährlichen Stellen stellt die Gemeinde Streugut zur Verfügung. Dieses Streugut besteht in der Regel aus dem oben beschriebenen Sand/Salzgemisch. Es ist zu überlegen, ob die Container in Zukunft nicht besser mit Splitt gefüllt werden sollten, da dann das Streusalz weggelassen werden kann.

 

Agenda 21 - machen Sie mit!

Seit der Unterausschuss Agenda 21 seine Arbeit aufgenommen hat, finden ökologische Erwägungen bei Entscheidungen des Gemeinderates stärkere Berücksichtigung, wenn auch noch nicht in dem Maße, wie die Agenda-Gruppe sich dies wünschen würde. Unsere Treffen finden regelmäßig alle 4 Wochen im Rathaus statt. Jede Bürgerin/ jeder Bürger von Roßtal kann sich daran aktiv beteiligen und damit ihren /seinen Teil zu einer umweltgerechteren, zukunftsfähigen Ausrichtung der Kommunalpolitik beitragen.

Quelle: Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 24/1999 S. 607 (18.12.1999)

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