Durchführung im Abschnitt A ab dem 28.06.2021 bis 30.09.2022

Ankündigung Kartierung für das Projekt Juraleitung

Das Projekt Juraleitung ist ein geplanter Ersatzneubau der bestehenden Stromleitung zwischen den Umspannwerken Raitersaich (Lkr. Fürth), Ludersheim (Lkr. Nürnberger Land), Sittling (Lkr. Kelheim) und Altheim (Lkr. Landshut). Die rund 180 km lange Leitung ist im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) als Vorhaben Nr. 41 gesetzlich verankert und wird grundlegend als Freileitung geplant. In einzelnen Abschnitten gibt es die Möglichkeit einer Teilerdverkabelung. Das Vorhaben befindet sich seit Ende April 2021 im formellen Genehmigungsverfahren, der sogenannten Raumordnung.


Für den geplanten Ersatzneubau werden zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage die Tier- und Pflanzenwelt kartiert. Dabei werden Landschafts- und Artgruppen in einem definierten Gebiet erfasst und auf sog. Datenkarten abgebildet, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den vom Raumordnungskorridor betroffenen Grundflächen. Um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen, werden eine Reihe von Methoden eingesetzt, die im Nachfolgenden näher beschrieben werden und der Darstellung, Sammlung und Auswertung raumbezogener Daten dienen. Diesbezüglich erfolgt die vorliegende Ankündigung.


Zwischen Juni 2021 bis voraussichtlich September 2022 finden entlang der Bestandsleitung sowie dem Raumordnungskorridor zur Juraleitung Kartierungsarbeiten statt.

 


Beauftragte Firmen
Die Kartierungsarbeiten werden im Abschnitt A vom Umweltplanungsbüro Baader Konzept GmbH sowie ggfs. dessen Subunternehmern im Auftrag der TenneT TSO GmbH durchgeführt. Für die Kartierung ist es erforderlich, dass die Beauftragten Grundstücke betreten sowie wald- und landwirtschaftliche Wege des geplanten Projektraumes befahren. Die Begehung oder Befahrung erfolgt dabei mit größtmöglicher Rücksicht auf die Nutzung, sodass keine Flurschäden entstehen.


Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen
Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert werden. Zu beachten ist, dass die einzelnen Flurstücke nicht von jeder Kartierungsmethode betroffen sind. Es sind flurstücksbezogen konkrete, für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum angepasste Kartierungen vorgesehen sind. Wann Kartierungen erfolgen, hängt von den zu kartierenden Arten und den Witterungsbedingungen ab. Die Kartierungen werden im Regelfall nur zu Fuß durchgeführt und dauern zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden. Sie können sich je nach Ziel der Kartierung mehrfach wiederholen. Um die einzelnen Flächen zu erreichen, werden reguläre Pkw auf öffentlichen, privaten und landwirtschaftlichen Wegen genutzt.


Gesetzliche Grundlage, Termine und Kontakt
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Daneben werden die Kartierungen in Abstimmung mit zuständigen höheren und unteren Naturschutzbehörden durchgeführt.


Der Zeitraum, in dem die Maßnahmen stattfinden, erstreckt sich vom 28.06.2021 bis voraussichtlich zum 30.09.2022. Dabei ist zu bemerken, dass nicht alle Grundstücke über die gesamte Dauer des Zeitraumes betroffen sind, sondern die Vorarbeiten im Sinne des § 44 I S. 1 EnWG nacheinander stattfinden. So ergibt sich eine zeitliche Abfolge für die Nutzung der einzelnen Grundstücke.


Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu Kartierungsmaßnahmen nehmen wir gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an:
Telefon: +49 (921) 50740 - 2888, (Mo - Fr, 9:00 - 16:00 Uhr)
Email: juraleitung@tennet.eu


Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zur Betroffenheit der einzelnen Grundstücke, können unter https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/juraleitung/trassenverlauf/ eingesehen werden.

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