Anträge auf Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen

Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, dass Anträge auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung mindestens drei Wochen (bei Vollsperrungen mindestens 4 Wochen) vor dem benötigten Termin vollständig beim Markt Roßtal einzureichen sind. Ausgenommen von dieser Antragsfrist sind unaufschiebbare verkehrsrechtliche Anordnungen, die aufgrund von Notsituationen, wie beispielsweise Rohr- und Kabelbrüchen, erforderlich werden.

 

Bitte berücksichtigen Sie diese verbindliche Antragsfrist bei der Planung Ihrer Maßnahmen. Andernfalls können wir keine rechtzeitige Erteilung der erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen gewährleisten.

 

Für Ihr Verständnis bedanken wir uns.

 

Markt Roßtal

Bauamt

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