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Aktuelle Bauleitplanung

Bauleitplanung in Roßtal

Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument der kommunalen Entwicklungsplanung. Sie legt die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken im Gemeindegebiet fest und bildet die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden Flächennutzungspläne und Bebauungspläne erarbeitet, die den rechtlichen Rahmen für künftige Bauvorhaben definieren. In enger Abstimmung mit Bürgerinnen und Bürgern sowie relevanten Fachbehörden verfolgt die Kommune dabei das Ziel, eine nachhaltige und ausgewogene Nutzung der verfügbaren Flächen zu gewährleisten. Diese Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Nachfolgend informiert das Bauamt über aktuelle Verfahren und stellt die entsprechenden Verfahrensunterlagen zur Einsichtnahme bzw. zum Download zur Verfügung.

Hinweis an Bauinteressenten

Zum aktuellen Zeitpunkt der Bauleitplanverfahren für die Baugebiete: Am Kühbuck, Weinleite und Weizenstraße können noch keine Auskünfte zu Bauplatzgrößen, Anzahl der Bauplätze sowie möglichen Preisen erteilt werden sowie Bauplatzreservierungen entgegengenommen werden.

Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bauleitplanverfahrens werden Sie über die weiteren Planungsfortschritte zu gegebener Zeit über unser Amtsblatt oder hier auf unserer Website informiert.

Sobald Bewerbungen für Bauparzellen entgegengenommen werden können, werden wir dies entsprechend auf unseren Medien kommunizieren.

Bauleitplanverfahren in Roßtal

Den aktuellen Verfahrensstand der derzeit laufenden Bauleitplanungen in Roßtal können Sie nachfolgend entnehmen.

Bebauungsplan Nr. 69 "Weinleite"

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplans (BP) Nr. 69 „Weinleite“

Zur Veröffentlichung im Amtsblatt 10/2024 (PDF-Dokument, 875,27 KB, 12.09.2024)

Am 06.12.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für den BP Nr. 69 „Weinleite“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durch den Marktgemeinderat beschlossen. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2023 wurde entschieden, dass der § 13b BauGB mit Unionsrecht unvereinbar ist. Daher musste das laufende Bauleitplanverfahren des BP Nr. 69 „Weinleite“ vom beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB in das Regelverfahren nach dem BauGB wechseln, um den Planungswillen des Marktes Roßtal zur Schaffung von Wohnraum weiter verfolgen zu können. Der Marktgemeinderat des Marktes Roßtal hat demzufolge in seiner Sitzung am 11.09.2023 die Aufstellung des qualifizierten BP Nr. 69 „Weinleite“ nach § 8 und § 9 i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB ist deshalb eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt sowie in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird außerdem der Flächennutzungsplan entsprechend der angestrebten Art der Nutzung im Parallelverfahren geändert. Der geänderte Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 69 „Weinleite“ wurde am 27.09.2023 ortsüblich amtlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich befindet sich am nord-westlichen Ortsrand von Roßtal und umfasst die Grundstücke Flurstücke Nrn. 256/49 (Wanderweg), 396/28, 397/2 (Weinleite), 398, 400, sowie Teilflächen der Flurstücke Nrn. 1053 und 397/8 (Feldweg), 401 und 401/9 alle Gemarkung Roßtal und ist nachstehend abgebildet und ist oben rechts im nicht maßstäblichen Übersichtslageplan verortet.

Im Westen grenzt der Geltungsbereich an die Wohnbebauung „Am Hopfengarten“, im Süden an das Mischgebiet entlang der Pelzleinstraße an. Entlang der südöstlichen Grenze des Geltungsbereichs verläuft ein Fuß- und Wanderweg. Durch das Planungsgebiet verläuft der öffentliche Feld- und Waldweg Weinleite. In östlicher Richtung des Planungsgebiets setzt sich ebenfalls Wohnbebauung fort, wobei im Nordosten gärtnerisch genutzte Flächen mit linearen Heckenstrukturen anliegen. Entlang der nördlichen Grenze des Geltungsbereichs öffnet sich die Kulturlandschaft mit landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen. Der Umgriff des Geltungsbereiches umfasst ca. 1,5 ha.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 „Weinleite“ mit integrierten Grünordnungsplan wurde erstellt und umfasst folgende Unterlagen:

  1. Vorentwurf des Planblatts M. 1:1000 mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (PDF-Dokument, 1,72 MB, 12.09.2024) – Stand: 12.07.2024
  2. Vorentwurf der Begründung mit integriertem Vorentwurf des Umweltberichtes (PDF-Dokument, 2,25 MB, 12.09.2024) – Stand: 15.07.2024
  3. Bestandserfassung der Eingriffsflächen M. 1:1000 (PDF-Dokument, 287,86 KB, 12.09.2024) – Stand: 11.07.2024
  4. Baugrundgutachten (PDF-Dokument, 6,08 MB, 12.09.2024) – Stand: 30.08.2023
  5. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Dokument, 3,35 MB, 12.09.2024) – Stand: 10/2022
  6. Fachliche Stellungnahme zum Baumbestand (PDF-Dokument, 6,22 MB, 12.09.2024) – Stand: 06.04.2023

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Vorentwurf in seiner Sitzung vom 16.07.2024 gebilligt. Der Vorentwurf sowie dessen Anlagen können gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 12.08.2024 bis 13.09.2024 öffentlich eingesehen werden.

Zusätzlich liegt der vorgenannte Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 69 „Weinleite“ sowie dessen Anlagen im Rathaus des Marktes Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal in der Halle im 2. Stock des Bauamtes während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten: Montag bis Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr   |   Dienstag: 14.00 – 16.00 Uhr   |   Donnerstag: 15.00 – 18.00 Uhr öffentlich aus und kann dort ebenfalls eingesehen werden. Den berufstätigen Bürgern wird die Einsichtnahme, nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 09127/ 9010-559 oder -553), auch außerhalb der allgemeinen Parteiverkehrszeiten ermöglicht, sofern ein triftiger Grund vorliegt. Gerne steht Ihnen das Bauamt auch telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.

Möglichkeit der Stellungnahme

Während des o.g. Zeitraums der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (Anregungen und Bedenken) abgeben werden. Stellungnahmen können schriftlich in elektronischer Form per E-Mail (bauverwaltung@rosstal.de), auf dem Postweg an: Markt Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt des Markt Roßtals, Marktplatz 1, 90574 Roßtal vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Roßtal den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. online eingesehen werden kann. 

Weitere Hinweise

Die in den Unterlagen des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 69 „Weinleite“ benannten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen können zusammen mit den Unterlagen des Bebauungsplans in den Räumen des Markts Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden und bei Bedarf erläutert werden. Zeitgleich mit der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt gem. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch diese Planungen berührt werden können.

9. Änderung des Flächennutzungsplanes "Weinleite"

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) "Weinleite"

Zur Veröffentlichung im Amtsblatt 10/2024 (PDF-Dokument, 744,28 KB, 12.09.2024)

Am 11.09.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des FNP „Weinleite“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 69 „Weinleite“ gefasst. Der Planungswille des Marktes Roßtal war gemäß Beschluss des Marktgemeinderates, für die Grundstücke Fl.Nrn. 256/49, 396/28, 397/2, 397/7, 398 und 400 Gemarkung Roßtal sowie die Teilflächen Fl.Nrn. 1053, 397/8, 401 und 401/9 Gemarkung Roßtal den wirksamen FNP zu ändern, um Wohnbauflächen in einem allgemeinen Wohngebiet zu schaffen.

Der Änderungsbereich beinhaltet die Fl.Nrn. 256/49, 396/28, 397/2, 397/7, 398 und 400 Gemarkung Roßtal sowie die Teilflächen Fl.Nrn. 1053, 397/8, 401 und 401/9 Gemarkung Roßtal und ist oben rechts im nicht maßstäblichen Übersichtslageplan verortet. Der Änderungsbereich wird umgrenzt von landwirtschaftlichen Flächen im Norden sowie Wohnbebauung im Osten, Süden und Westen. Der Umgriff des Geltungsbereiches umfasst insgesamt eine Fläche ca. 1,5 ha.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Weinleite“ mit integriertem Landschaftsplan wurde erstellt und umfasst folgende Unterlagen:

  1. Vorentwurf des Planblatts i.M. 1:5.000 mit zeichnerischen Darstellungen (PDF-Dokument, 428,59 KB, 12.09.2024) – Stand: 11.07.2024
  2. Vorentwurf der Begründung mit integriertem Vorentwurf des Umweltberichtes (PDF-Dokument, 2,25 MB, 12.09.2024) – Stand: 15.07.2024
  3. Bestandserfassung – Eingriffsermittlung i.M. 1:1000 (PDF-Dokument, 287,86 KB, 12.09.2024) – Stand: 11.07.2024
  4. Baugrundgutachten (PDF-Dokument, 6,08 MB, 12.09.2024)– Stand: 30.08.2023
  5. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Dokument, 3,35 MB, 12.09.2024)– Stand: 10/2022
  6. Fachliche Stellungnahme zum Baumbestand (PDF-Dokument, 6,22 MB, 12.09.2024) – Stand: 06.04.2023

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Vorentwurf in seiner Sitzung vom 16.07.2024 gebilligt.  Der Vorentwurf sowie dessen Anlagen können gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 12.08.2024 bis 13.09.2024 öffentlich eingesehen werden.

Zusätzlich liegt der vorgenannte Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans „Weinleite“ sowie dessen Anlagen im Rathaus des Marktes Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal in der Halle im 2. Stock des Bauamtes während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten: Montag bis Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr   |   Dienstag: 14.00 – 16.00 Uhr   |   Donnerstag: 15.00 – 18.00 Uhr öffentlich aus und kann dort ebenfalls eingesehen werden. Den berufstätigen Bürgern wird die Einsichtnahme, nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 09127/ 9010-559 oder -553), auch außerhalb der allgemeinen Parteiverkehrszeiten ermöglicht, sofern ein triftiger Grund vorliegt. Gerne steht Ihnen das Bauamt auch telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.

Möglichkeit der Stellungnahme

Während des o.g. Zeitraums der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (Anregungen und Bedenken) abgeben werden. Stellungnahmen können schriftlich in elektronischer Form per E-Mail (bauverwaltung@rosstal.de), auf dem Postweg an: Markt Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt des Markts Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Roßtal den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. online eingesehen werden kann.

Weitere Hinweise

Die in den Unterlagen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans benannten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen können zusammen mit den Unterlagen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans in den Räumen des Markts Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden und bei Bedarf erläutert werden. Zeitgleich mit der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt gem. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch diese Planungen berührt werden können.

Bauleitplanverfahren in Raitersaich

Den aktuellen Verfahrensstand der derzeit laufenden Bauleitplanungen in Raitersaich können Sie nachfolgend entnehmen.

Vohabenbezogener Bebauungsplan Nr. 62 "Baustoffrecyclinghof Raitersaich"

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 62 „Baustoffrecyclinghof Raitersaich“

Zur Veröffentlichung im Amtsblatt 16/2022 (PDF-Dokument, 3,50 MB, 17.09.2024)

Der Marktgemeinderat hat auf Antrag der Firma Hitz Erdbau GmbH, 90574 Roßtal am 28.07.2020 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 62 „Baustoffrecyclinghof Raitersaich“ aufzustellen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 62 „Baustoffrecyclinghof Raitersaich“ des Architekturbüro Kühnl, Dachsbach, konnte vom 04.02.2021 bis 08.03.2021 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden. Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 15.11.2022 die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 62 „Baustoffrecyclinghof Raitersaich“ wurde gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen.

Der Geltungsbereich befindet sich südlich von Raitersaich und ergibt sich aus dem beigefügten nicht maßstabsgetreuen Lageplan. Der Geltungsbereich umfasst ca. 7,81 ha und besteht aus der Fl.Nr. 1033/1, Gemarkung Buchschwabach und der Teilfläche aus Fl.Nr. 1033, Gemarkung Buchschwabach in Roßtal. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Fläche zur Nutzung als Baustoffrecyclinghof zu ermöglichen. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 „Baustoffrecyclinghof Raitersaich“ werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Öffentliche Auslegung

Die nachfolgend bezeichneten Planunterlagen einschließlich der darin enthaltenen umweltbezogenen Informationen und der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauG in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich 10.02.2023 in der Halle des Rathauses im 2. Stock, Markplatz 1, 90574 Roßtal aus und können während der Parteiverkehrszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | Dienstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr | Donnerstag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr von jedermann eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass am 06.01.2023 aufgrund des gesetzlichen Feiertages „Heilige Drei Könige“ die persönliche Einsichtnahme nicht möglich ist. Bürgern kann, nach vorheriger Terminabsprache (Telefonnummer: 09127 9010-553), auch außerhalb der allgemeinen Parteiverkehrszeiten die Einsichtnahme ermöglicht werden, sofern ein triftiger Grund vorliegt. Gerne steht Ihnen das Bauamt auch telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.

Auslegung der Planunterlagen

Die ausgelegten Planunterlagen (mit Stand 15.11.2022) bestehen aus:

  1. Entwurf des Planblatts i.M. 1:1000 mit zeichnerischen Festsetzungen (PDF-Dokument, 467,96 KB, 17.09.2024)
  2. Entwurf der Satzung mit textlichen Festsetzungen (PDF-Dokument, 163,67 KB, 17.09.2024)
  3. Entwurf der Begründung inkl. Entwurf des Umweltberichtes (PDF-Dokument, 4,45 MB, 17.09.2024)
  4. Entwürfe des Vorhaben- und Erschließungsplans (PDF-Dokument, 4,48 MB, 17.09.2024)
  5. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), erstellt durch ÖFA – Ökologie Fauna Artenschutz, Roth (Stand: 31.12.2021) (PDF-Dokument, 1,55 MB, 17.09.2024)
  6. Gutachterliche Stellungnahme über die Auswirkungen des aus dem Vorhaben resultierenden Verkehrslärmimmissionen für die Ortsdurchfahrt in Buchschwabach, erstellt durch Wölfel Engineering GmbH & Co. KG, Höchberg (Stand: 23.07.2020) (PDF-Dokument, 1,54 MB, 17.09.2024)
  7. Gutachterliche Stellungnahme über die Schallimmissionsprognose zum Anlagenbetrieb, erstellt durch Wölfel Engineering GmbH & Co. KG, Höchberg (Stand: 07.02.2022) (PDF-Dokument, 2,27 MB, 17.09.2024)
  8. Gutachterliche Stellungnahme zu den Einwendungen des WWA Nürnberg, erstellt durch Wölfel Engineering GmbH & Co. KG (Stand: 24.11.2021) (PDF-Dokument, 1,54 MB, 17.09.2024)
  9. Gutachterlicher Bericht zur hydrogeologischen Standortbeurteilung in Anlehnung an den Leitfaden zu den Eckpunkten „Anforderung an die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen“, im Rahmen der Einrichtung des „Recyclinghof Raitersaich“ auf den Flurstück Nrn. 1033/1 und 1033 i.T. Gemarkung Buchschwabach, erstellt durch heka technik GmbH (Stand: 12.02.2022) (PDF-Dokument, 374,76 KB, 17.09.2024)
  10. Untersuchung zur Prüfung von Alternativstandorten für eine Anlage zum Lagern und zum Aufbereiten und zum Recycling von Humus, Aushubmaterial und mineralischen Bauabfällen in Roßtal, Ortsteil Raitersaich, erstellt durch Architekturbüro Thomas Kühnl, Dachsbach (Stand: 04.10.2019) (PDF-Dokument, 791,54 KB, 17.09.2024)
  11. Datenschutzrechtliche Informationspflicht (PDF-Dokument, 755,73 KB, 12.09.2024)

Folgende umweltbezogene Informationen sind in den Planunterlagen enthalten:
Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichtes (Bestandteil der Begründung) zur Planung vor.
Im Umweltbericht wurden verbalargumentativ eine Erfassung der Bestandssituation zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter durchgeführt, die Auswirkungen der Planungen auf die jeweiligen Schutzgüter erfasst sowie eine Bewertung für das jeweilige Schutzgut und mögliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern vorgenommen. Weitere umweltbezogenen Informationen liegen in Form der vorstehend aufgeführten Fachgutachten zu den Schutzgütern, Mensch, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen vor. Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 „Baustoffrecyclinghof Raitersaich“ liegen folgende umweltbezogene wesentliche Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vor:

Schutzgut

Art der umweltbezogenen Information/Stellungnahme

Tiere und Pflanzen

  • Spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) mit Erfassung und Bewertung der Auswirkungen der Planungen auf besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten
  • Stellungnahme des Landratsamts Fürth zum Artenschutz
  • Stellungnahme der höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken mit Aussagen zur Betroffenheit besonders geschützter Tierarten
  • Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Roßtal zur Betroffenheit von artenschutzrechtlichen Belangen

 

Boden

  • Stellungnahme des Landratsamts Fürth mit Aussagen zum Bodenschutz und Altlasten
  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg mit Aussagen zur Bodennutzung und zum Bodenschutz sowie zur Hydraulik
  • Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürth bzgl. Inanspruchnahme der Flächen und agrarstruktureller Belange sowie zur Entwicklung von Ausgleichsflächen

 

Wasser

  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg mit Aussagen zum Gewässerschutz, der Abwasserentsorgung, der Wasserversorgung und der Löschwasservorbehaltung
  • Stellungnahme des Landratsamts Fürth mit Aussagen zum Wasserrecht
  • Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Roßtal zum Eingriff in den Wasserhaushalt

 

Landschaft/ Fläche/ Klima

  • Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken aus landesplanerischer Sicht
  • Stellungnahme des Landratsamts Fürth zur Grünordnung
  • Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken, höhere Landesplanung, mit Aussagen zum Standort und zum Landschaftsbild
  • Stellungnahme des Landratsamts Fürth zum Eingriff/Ausgleich
  • Stellungnahme des Landratsamts Fürth und der höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken zur Anwendung der Eingriffsregelung
  • Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürth bzgl. der Flächeninanspruchnahme
  • Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Roßtal zur Abholzung von Waldbeständen sowie Immissionsschutz

 

Landschafts-, Regional-, Landes- und weitere Planungen

  • Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde (Regierung von Mittelfranken), mit Aussagen zur Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Landesplanung
  • Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürth, Abteilung Forsten zur Planung der Aufforstungen und zur Baumartenwahl
     

Mensch (insbesondere Lärm und andere Emissionen, Erholung & Verkehrssicherheit)

  • Stellungnahme des Kreisbrandrates zum Brandschutz
  • Stellungnahme des Landratsamts Fürth zum Immissionsschutz
  • Stellungnahme des Landratsamts Fürth zu Lärmauswirkungen
  • Stellungnahme des ADFC KB Fürth mit Aussagen zur Verkehrssicherheit
  • Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürth zu Baumfallzonen
     

Kultur- und Sachgüter

  • Stellungnahme des bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Betroffenheit von Bau-, Boden- und Naturdenkmälern
  • Aussagen im Umweltbericht

Wechselwirkungen

  • Aussagen im Umweltbericht

Möglichkeit der Stellungnahme

Anregungen und Bedenken können während der oben genannten Frist schriftlich, auch in elektronischer Form per E-Mail (bauverwaltung@rathaus.rosstal.de) oder mündlich zur Niederschrift beim Bauamt des Marktes Roßtal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Baustoffrecyclinghof Raitersaich“ unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und auf der Website des Marktes Roßtal zum Download bereitgestellt ist.

Hinweis

Die in den Unterlagen zum Bebauungsplan genannten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen sowie Konzepte können beim Bauamt des Markt Roßtals bei Bedarf eingesehen und bei Bedarf erläutert werden. Zeitgleich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch diese Planungen berührt werden können, gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Ergebnisse dieser Beteiligung zum Entwurf der Bauleitplanung werden anschließend in öffentlicher Sitzung des Bau- und Umweltausschusses erörtert und abgewogen.

5. Änderung des Flächennutzungsplans "Baustoffrecyclinghof Raitersaich"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2018 „Baustoffrecyclinghof Raitersaich“

Zur Veröffentlichung im Amtsblatt 16/2022 (PDF-Dokument, 2,93 MB, 17.09.2024)

Der Marktgemeinderat hat auf Antrag der Firma Hitz Erdbau GmbH, 90574 Roßtal am 28.07.2020 beschlossen, den genehmigten Flächennutzungsplan (17.05.2018) zu ändern. Der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2018 des Architekturbüro Kühnl, Dachsbach, konnte vom 04.02.2021 bis 08.03.2021 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden. Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 15.11.2022 die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2018 „Baustoffrecyclinghof Raitersaich“ wurde gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen.

Der Geltungsbereich befindet sich südlich von Raitersaich und ergibt sich aus dem beigefügten, nicht maßstabsgetreuen Lageplan. Der Geltungsbereich umfasst ca. 7,81 ha und besteht aus der Fl.Nr. 1033/1, Gemarkung Buchschwabach und der Teilfläche aus Fl.Nr. 1033, Gemarkung Buchschwabach in Roßtal. Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen zukünftig im Süden die Flächen für Sondergebiet Baustoffrecyclinghof und im Norden als Fläche für Wald dargestellt werden. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 „Baustoffrecyclinghof Raitersaich“ werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Öffentliche Auslegung

Die nachfolgend bezeichneten Planunterlagen einschließlich der darin enthaltenen umweltbezogenen Informationen und der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauG in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich 10.02.2023 in der Halle des Rathauses im 2. Stock, Markplatz 1, 90574 Roßtal aus und können während der Parteiverkehrszeiten: MMontag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | Dienstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr | Donnerstag: 15:00 Uhr bis 18:00 von jedermann eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass am 06.01.2023 aufgrund des gesetzlichen Feiertages „Heilige Drei Könige“ die persönliche Einsichtnahme nicht möglich ist. Bürgern kann, nach vorheriger Terminabsprache (Telefonnummer: 09127 9010-553), auch außerhalb der allgemeinen Parteiverkehrszeiten die Einsichtnahme ermöglicht werden, sofern ein triftiger Grund vorliegt. Gerne steht Ihnen das Bauamt auch telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.

Auslegung der Planunterlagen

Die ausgelegten Planunterlagen (mit Stand 15.11.2022) bestehen aus:

  1. Entwurf des Planblatts i.M. 1:25.000 mit zeichnerischen Festsetzungen (PDF-Dokument, 1,36 MB, 17.09.2024)
  2. Entwurf der Begründung mit Entwurf des Umweltberichtes (Stand: 15.11.2022) (PDF-Dokument, 3,62 MB, 17.09.2024)
  3. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), erstellt durch Landschaftsökologie + Planung Bruns, Stotz & Gräßle Partnerschaft, Fürth (Stand: 31.12.2021) (PDF-Dokument, 1,55 MB, 17.09.2024)
  4. Untersuchung zur Prüfung von Alternativstandorten für eine Anlage zum Lagern und zum Aufbereiten und zum Recycling von Humus, Aushubmaterial und mineralischen Bauabfällen in Roßtal, Ortsteil Raitersaich des Architekturbüros Thomas Kühnl aus Dachsbach (Stand: 04.10.2019) (PDF-Dokument, 791,54 KB, 17.09.2024).
  5. Datenschutzrechtliche Informationspflicht (PDF-Dokument, 755,73 KB, 12.09.2024)

Folgende umweltbezogene Informationen sind in den Planunterlagen enthalten:

Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichtes (Bestandteil der Begründung) zur Planung vor. Im Umweltbericht wurden verbal argumentativ eine Erfassung der Bestandssituation zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter durchgeführt, die Auswirkungen der Planungen auf die jeweiligen Schutzgüter erfasst sowie eine Bewertung für das jeweilige Schutzgut und mögliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern vorgenommen. Weitere umweltbezogenen Informationen liegen in Form der vorstehend aufgeführten Fachgutachten zu den Schutzgütern, Mensch, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen vor.

Für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans liegen folgende umweltbezogene wesentliche Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vor:

Schutzgut

Art der umweltbezogenen Information/Stellungnahme

Tiere und Pflanzen

  • Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Roßtal zur Betroffenheit von artenschutzrechtlichen Belangen

 

Boden

 

Wasser

  • Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Roßtal zum Eingriff in den Wasserhaushalt

 

Landschaft/ Fläche/ Klima

  • Stellungnahme des Landratsamts Fürth zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen
  • Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken, höhere Landesplanung, mit Aussagen zum Standort und zum Landschaftsbild
  • Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Roßtal zur Abholzung von Waldbeständen sowie Immissionsschutz

 

Landschafts-, Regional-, Landes- und weitere Planungen

  • Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde (Regierung von Mittelfranken), mit Aussagen zur Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Landesplanung
  • Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Roßtal zur Abholzung von Waldbeständen sowie Immissionsschutz

 

Mensch (insbesondere Lärm und andere Emissionen, Erholung & Verkehrssicherheit)

  • Stellungnahme des ADFC KB Fürth mit Aussagen zur Verkehrssicherheit

Kultur- und Sachgüter

  • Stellungnahme des bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Betroffenheit von Bau-, Boden- und Naturdenkmälern

 

Wechselwirkungen

 

Möglichkeit der Stellungnahme

Anregungen und Bedenken können während der oben genannten Frist schriftlich, auch in elektronischer Form per E-Mail (bauverwaltung@rathaus.rosstal.de) oder mündlich zur Niederschrift beim Bauamt des Marktes Roßtal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Baustoffrecyclinghof Raitersaich“ unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und auf der Website des Marktes Roßtal zum Download bereitgestellt ist.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Hinweis

Die in den Unterlagen zum Bebauungsplan genannten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen sowie Konzepte können beim Bauamt des Markt Roßtals bei Bedarf eingesehen und bei Bedarf erläutert werden. Zeitgleich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch diese Planungen berührt werden können, gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Ergebnisse dieser Beteiligung zum Entwurf der Bauleitplanung werden anschließend in öffentlicher Sitzung des Bau- und Umweltausschusses erörtert und abgewogen.

Bebauungsplan Nr. 68 "Weizenstraße Raitersaich"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Weizenstraße Raitersaich“ des Marktes Roßtal

gem. § 2 Abs. 1 PlanSiG i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB

Zur Bekanntmachung im Amtsblatt 10/2022 (PDF-Dokument, 578,54 KB, 12.09.2024)

Der Marktgemeinderat des Marktes Roßtal hat in seiner Sitzung am 25.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Weizenstraße Raitersaich“ im Regelverfahren nach § 8 und § 9 i. V. m. § 30 BauGB sowie die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Weizenstraße Raitersaich“ im Parallelverfah-ren nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes und die Voraussetzungen für voraussichtlich erforderliche Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden sowie Entwicklungsmöglichkeiten für den bestehenden Spielplatz. Dieser Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes des Marktes Roßtal wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich befindet sich am nord-östlichen Ortsrand vom Ortsteil Raitersaich und ist nachstehend abgebildet und im nicht maßstäblichen Übersichtslageplan verortet. Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 994, 994/1 und 994/2, 983, 982 und 991/1 sowie ein Teilbereich der Fl.Nr. 985, 988 Gemarkung Buchschwabach. Der Geltungsbereich ergibt sich auch aus der als gesondertem Lageplan im Maßstab 1:2500 (PDF-Dokument, 415,68 KB, 12.09.2024).
Das Gebiet wird umgrenzt von der Müncherlbacher Straße im Norden, forst- und landwirtschaftlichen Flächen im Osten, landwirtschaftlichen Flächen und Wasserflächen im Süden sowie landwirtschaftlichen Flächen und Wohnbebauung im Westen. Der Umgriff des Änderungsbereiches umfasst ca. 5,7 ha.

Ziel der Planungen sind folgende (allgemeine) Bestrebungen des Marktes Roßtal

  • Schaffung von Wohnbauflächen
  • Ausgleichsmaßnahmen
  • Wasserschutzrechtliche Vorkehrungen
  • Entwicklungsmöglichkeiten für den bestehenden Spielplatz

7. Änderung des Flächennutzungsplanes "Weizenstraße Raitersaich"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Weizenstraße Raitersaich“ des Marktes Roßtal

gem. § 2 Abs. 1 PlanSiG i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB

Zur Bekanntmachung im Amtsblatt 10/2022 (PDF-Dokument, 450,28 KB, 17.09.2024)

Der Marktgemeinderat des Marktes Roßtal hat in seiner Sitzung am 25.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Weizenstraße Raitersaich“ im Regelverfahren nach § 8 und 9 i. V. m. § 30 BauGB sowie die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Weizenstraße Raitersaich“Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um voraussichtlich erforderliche Ausgleichsmaßnahmen und wasserschutzrechtliche Vorkehrungen, die zur Entwicklung des Baugebietes notwendig sind zu ermöglichen bzw. realisieren sowie Entwicklungsmöglichkeiten für den bestehenden Spielplatz zu schaffen.
Dieser Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2018 des Marktes Roßtal wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Der Änderungsbereich befindet sich am östlichen Ortsrand vom Ortsteil Raitersaich und oben rechts abgebildet und im nicht maßstäblichen Übersichtslageplan verortet.

Der Geltungsbereich für die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 983 und 982 Gemarkung Buchschwabach sowie die Teilfläche der Fl. Nr. 985 Gemarkung Buchschwabach.
Der Geltungsbereich ergibt sich auch aus der als gesondertem Lageplan im Maßstab 1:2500 (PDF-Dokument, 414,16 KB, 12.09.2024) beigefügten Zeichnung.
Das Gebiet wird umgrenzt von forst- und landwirtschaftlichen Flächen im Norden und Osten und von Wasserflächen und forst- und landwirtschaftlichem Flächen im Süden sowie von landwirtschaftlichen Flächen und Wohnbebauung im Westen. Der Umgriff des Änderungsbereiches umfasst ca. 1,27 ha.

Ziel der Planungen sind die Darstellungen folgender Flächen im Flächennutzungsplan des Marktes Roßtal

  • Grünflächen mit Zweckbestimmung Spielplatz
  • Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des
  • Wasserabflusses freizuhalten sind
  • Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
  • Verkehrsflächen

Bauleitplanverfahren in Großweismannsdorf

Den aktuellen Verfahrensstand der derzeit laufenden Bauleitplanungen in Großweismannsdorf können Sie nachfolgend entnehmen.

Bebauungsplan Nr. 67 "Am Kühbuck"

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Vorentwurf des Bebauungsplans (BP) Nr. 67 „Am Kühbuck“

Zur Veröffentlichung im Amtsblatt 05/2024 (PDF-Dokument, 646,11 KB, 17.09.2024)

Am 10.05.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für den BP Nr. 67 „Am Kühbuck“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durch den Marktgemeinderat beschlossen. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2023 wurde entschieden, dass der § 13b BauGB mit Unionsrecht unvereinbar ist. Daher musste das laufende Bauleitplanverfahren des BP Nr. 67 „Am Kühbuck“ vom beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB in das Regelverfahren nach dem BauGB wechseln, um den Planungswillen des Marktes Roßtal zur Schaffung von Wohnraum und von Kinderbetreuungsplätzen weiter verfolgen zu können. Der Marktgemeinderat des Marktes Roßtal hat demzufolge in seiner Sitzung am 11.09.2023 die Aufstellung des qualifizierten BP Nr. 67 „Am Kühbuck“ nach § 8 und § 9 i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB ist deshalb eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt sowie in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird außerdem der Flächennutzungsplan entsprechend der angestrebten Art der Nutzung im Parallelverfahren geändert. Der geänderte Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 67 „Am Kühbuck“ wurde am 27.09.2023 ortsüblich amtlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des BP Nr. 38 „Zwischen Regelsbacher und Hohe Straße“ wird zudem im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für den BP Nr. 67 „Am Kühbuck“ im östlichen Bereich überplant. Dies hat zur Folge, dass nach Abschluss des Verfahrens und des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 67 „Am Kühbuck“ für den überplanten Bereich des Friedhofes dessen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen gelten.

Der Geltungsbereich befindet sich am östlichen Ortsrand vom Ortsteil Großweismannsdorf und umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 216 und 248 Gemarkung Großweismannsdorf sowie die Teilflächen der Fl.Nrn. 217/2 und 251/ 2 Gem. Großweismannsdorf und ist oben rechts im nicht maßstäblichen Übersichtslageplan verortet.

Das Gebiet wird umgrenzt vom Friedhof und der Hohen Straße im Norden, landwirtschaftlichen Flächen und eine als Sport- und Freizeitanlage genutzte Fläche im Osten, forst- und landwirtschaftlichen Flächen sowie Waldflächen im Süden und Wohnbebauung im Westen. Der Umgriff des Geltungsbereiches umfasst ca. 1,7 ha.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 „Am Kühbuck“ wurde erstellt und umfasst folgende Unterlagen:

  1. Vorentwurf des Planblatts (PDF-Dokument, 2,49 MB, 17.09.2024)M. 1:1000 mit zeichnerischen Festsetzungen – Stand: 12.03.2024
  2. Vorentwurf der Satzung (PDF-Dokument, 351,95 KB, 17.09.2024) – Stand: 12.03.2024
  3. Vorentwurf der Begründung mit Vorentwurf des Umweltberichtes (PDF-Dokument, 1,74 MB, 12.09.2024) – Stand: 12.03.2024
  4. Baugrundgutachten (PDF-Dokument, 8,49 MB, 17.09.2024) – Stand: 05.09.2023
  5. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Dokument, 4,51 MB, 17.09.2024) – Stand: 10/2022
  6. Eingriffs- und Ausgleichsermittlung (PDF-Dokument, 29,94 KB, 17.09.2024) – Stand: Vorentwurf 12.03.2024
  7. Bestandserfassung der Eingriffsflächen (PDF-Dokument, 1,50 MB, 17.09.2024)M. 1:1000 – Stand: 04.03.2024

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Vorentwurf in seiner Sitzung vom 12.03.2024 gebilligt. Der Vorentwurf ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 29.04.2024 bis 31.05.2024 öffentlich aus und kann dort ebenfalls eingesehen werden.

Zusätzlich liegt der vorgenannte Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 67 „Am Kühbuck“ sowie dessen Anlagen in den Räumen des Rathauses des Marktes Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal in der Halle im 2. Stock des Bauamtes während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | Dienstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr | Donnerstag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich aus und kann dort ebenfalls eingesehen werden. Den berufstätigen Bürgern wird die Einsichtnahme, nach vorheriger Terminabsprache  Telefonnummer: 09127 9010-559 oder Telefonnummer: 09127 9010-553), auch außerhalb der allgemeinen Parteiverkehrszeiten ermöglicht, sofern ein triftiger Grund vorliegt. Gerne steht Ihnen das Bauamt auch telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.

Möglichkeit der Stellungnahme

Während des o.g. Zeitraums der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (Anregungen und Bedenken) abgeben werden. Stellungnahmen können schriftlich in elektronischer Form per E-Mail (bauverwaltung@rosstal.de), auf dem Postweg an: Markt Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt des Markts Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Roßtal den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. online eingesehen werden kann.

Weitere Hinweise

Die in den Unterlagen des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 67 „Am Kühbuck“ benannten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen können zusammen mit den Unterlagen des Bebauungsplans in den Räumen des Markts Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden und bei Bedarf erläutert werden. Zeitgleich mit der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt gem. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch diese Planungen berührt werden können.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 70 "Nördlich-Hohe Straße"

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (BP) Nr. 70 „Nördlich – Hohe Straße“

Zur Veröffentlichung im Amtsblatt 05/2024 (PDF-Dokument, 672,49 KB, 17.09.2024)

Am 06.12.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für den BP Nr. 70 „Nördlich – Hohe Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durch den Marktgemeinderat beschlossen. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2023 wurde entschieden, dass der § 13b BauGB mit Unionsrecht unvereinbar ist. Daher musste das laufende Bauleitplanverfahren des vorhabenbezogenen BP Nr. 70 „Nördlich – Hohe Straße“ vom beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB in das Regelverfahren nach dem BauGB wechseln, um den Planungswillen des Marktes Roßtal zur Schaffung von Wohnraum weiter verfolgen zu können. Der Marktgemeinderat des Marktes Roßtal hat demzufolge in seiner Sitzung am 10.10.2023 die Aufstellung des qualifizierten vorhabenbezogenen BP Nr. 70 „Nördlich – Hohe Straße“ nach § 8 und § 9 i. V. m. § 12 BauGB beschlossen. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt sowie in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird außerdem der Flächennutzungsplan entsprechend der angestrebten Art der Nutzung im Parallelverfahren geändert. Der geänderte Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 70 „Nördlich – Hohe Straße“ wurde am 27.09.2023 ortsüblich amtlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich befindet sich am östlichen Ortsrand vom Ortsteil Großweismannsdorf und umfasst eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 215 Gemarkung Großweismannsdorf und ist nachstehend abgebildet und st oben rechts im nicht maßstäblichen Übersichtslageplan verortet.

Das Gebiet wird umgrenzt von landwirtschaftlichen Flächen im Osten, Norden und Süden sowie von Wohnbebauung im Norden, Süden und Westen und von der Hohen Straße sowie eines Friedhofes im Süden. Der Geltungsbereich umfasst ca. 0,8 ha.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB   

 Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70 „Nördlich-Hohe Straße“ wurde erstellt und umfasst folgende Unterlagen:

  1. Vorentwurf des Planblatts M. 1:2000 mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (PDF-Dokument, 597,27 KB, 17.09.2024) – Stand: 05.03.2024
  2. Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes (PDF-Dokument, 2,33 MB, 17.09.2024) M. 1:500/1:100 – Stand: 05.03.2024
  3. Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Dokument, 1,39 MB, 17.09.2024) – Stand: 03.2023
  4. Baugrundgutachten (PDF-Dokument, 1,25 MB, 17.09.2024)– Stand: 22.07.2023

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Vorentwurf in seiner Sitzung vom 12.03.2024 gebilligt. Der Vorentwurf wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 29.04.2024 bis 31.05.2024 hier veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Zusätzlich liegt der vorgenannte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich – Hohe Straße“ sowie dessen Anlagen in den Räumen des Rathauses des Marktes Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal in der Halle im 2. Stock des Bauamtes während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | Dienstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr | Donnerstag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich aus und kann dort ebenfalls eingesehen werden. Den berufstätigen Bürgern wird die Einsichtnahme, nach vorheriger Terminabsprache  Telefonnummer: 09127 9010-559 oder Telefonnummer: 09127 9010-553), auch außerhalb der allgemeinen Parteiverkehrszeiten ermöglicht, sofern ein triftiger Grund vorliegt. Gerne steht Ihnen das Bauamt auch telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.

Möglichkeit der Stellungnahme

Während des o.g. Zeitraums der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (Anregungen und Bedenken) abgeben werden. Stellungnahmen können schriftlich in elektronischer Form per E-Mail (bauverwaltung(@)rosstal.de), auf dem Postweg an: Markt Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt des Markts Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Roßtal den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. online eingesehen werden kann.

Weitere Hinweise

Die in den Unterlagen des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich – Hohe Straße“ benannten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen können zusammen mit den Unterlagen des Bebauungsplans in den Räumen des Markts Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden und bei Bedarf erläutert werden. Zeitgleich mit der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt gem. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch diese Planungen berührt werden können.

8. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nördlich & Südlich - Hohe Straße"

1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Nördlich – Hohe Straße“

2. Bekanntmachung des geänderten Aufstellungsbeschlusses für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Nördlich & Südlich – Hohe Straße“

3. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Nördlich & Südlich – Hohe Straße“

Zur Bekanntmachung im Amtsblatt 05/2024 (PDF-Dokument, 557,34 KB, 17.09.2024)

Am 11.09.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des FNP „Am Kühbuck“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 67 „Am Kühbuck“ gefasst. Der Planungswille des Marktes Roßtal war gemäß Beschluss des Marktgemeinderates, für die Grundstücke Fl.Nrn. 216 und 248 Gem. Großweismannsdorf sowie die Teilflächen der Fl.Nr. 217/2 und 251/2 Gem. Großweismannsdorf den wirksamen FNP zu ändern, um die Errichtung einer Kindertagesstätte sowie Wohnbauflächen in einem allgemeinen Wohngebiet zu schaffen. Der Geltungsbereich umfasste eine Fläche von ca. 1,7 ha. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) Nr. 70 "Nördlich - Hohe Straße" im Ortsteil Großweismannsdorf wurde außerdem ein Aufstellungsbeschluss am 10.10.2023 für die 10. Änderung des FNP „Nördlich-Hohe Straße“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gefasst. Nachdem eine räumliche Beziehung und eine wechselseitige Abhängigkeit der genannten Bebauungspläne, insbesondere durch die gemeinsame Erschließungsstraße „Hohe Straße“ vorhanden sind, wurde durch den Marktgemeinderat des Marktes Roßtal in der Sitzung am 19.03.2024 beschlossen, zukünftig nur noch ein Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes fortzuführen, um die Änderungen der Flächen im Flächennutzungsplan für die angestrebten Nutzungsarten in den jeweiligen Baugebieten zielgerichtet und zweckmäßig ändern zu können. Der Geltungsbereich (Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 215 Gem. Großweismannsdorf) für den VBP Nr. 70 „Nördlich – Hohe Straße“ wurde daher in den Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kühbuck“ übernommen. Die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes soll weiterhin die Voraussetzung des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 67 „Am Kühbuck“ sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 70 „Nördlich-Hohe Straße“ erfüllen und weiterhin im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB fortgesetzt werden.

1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich – Hohe Straße“

Das Bauleitplanverfahren zur 10. Änderung des FNP "Nördlich - Hohe Straße" wird durch die Übernahme des Änderungsbereiches in das Bauleitplanverfahren zur 8. Änderung des FNP obsolet. Der Aufstellungsbeschluss vom 10.10.2023 durch den Marktgemeinderat für das Verfahren zur 10. Änderung des FNP wurde deshalb am 19.03.2024 durch den Marktgemeinderat aufgehoben.

Dieser Beschluss zur Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans des Markts Roßtal wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

2. Geänderter Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan

Der Marktgemeinderat des Marktes Roßtal hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 die Einbeziehung der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 70 „Nördlich – Hohe Straße“ überplanten Flächen in die 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen. Der geänderte Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht. Der angepasste Änderungsbereich beinhaltet die Fl.Nrn. 216 und 247 Gem. Großweismannsdorf sowie die Teilflächen der Fl.Nrn. 217/2, 251/2 und 215 Gem. Großweismannsdorf und wird durch die öffentliche Verkehrsfläche „Hohe Straße“ räumlich getrennt und liegt somit südlich und nördlich der Ortsstraße „Hohe Straße“. Die Teilfläche der Fl.Nr. 215 Gem. Großweismannsdorf liegt nördlich und die Fl.Nrn. 216 und 247 Gem. Großweismannsdorf sowie die Teilflächen der Fl.Nrn. 217/2, und 251/2 Gem. Großweismannsdorf südlich der „Hohe Straße“ und ist wie folgt oben rechts im nicht maßstäblichen Übersichtslageplan verortet.

Der nördliche Änderungsbereich wird umgrenzt von landwirtschaftlichen Flächen im Osten, Norden und Süden, Wohnbebauung im Norden, Süden und Westen sowie von einem Friedhof im Süden. Der südliche Änderungsbereich wird umgrenzt vom Friedhof und der Hohen Straße im Norden, landwirtschaftlichen Flächen und eine als Sport- und Freizeitanlage genutzte Fläche im Osten, forst- und landwirtschaftlichen Flächen im Süden und Wohnbebauung im Westen. Der Umgriff des Geltungsbereiches umfasst insgesamt eine Fläche von 2,47 ha.

Namensänderung des Bauleitplanverfahrens und Planungsziele für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich & Südlich – Hohe Straße“

Das Bauleitplanverfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kühbuck“ wird zukünftig als 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich & Südlich - Hohe Straße“ fortgeführt. Ziel der Änderung für den nördlichen Änderungsbereich ist weiterhin die Änderung der aktuell dargestellten Mischgebietsflächen mit östlicher Eingrünung in Wohnbauflächen mit östlicher Ortsrandeingrünung zur Schaffung eines zusätzlichen Angebots an Wohnbauflächen im Ortsteil Großweismannsdorf (vgl. amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15/2023 am 08.11.2023). Ziel der Änderung für den südlichen Änderungsbereich ist weiterhin die Änderung der aktuell dargestellten landwirtschaftlichen Fläche sowie Grünflächen in Wohnbauflächen, um die Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte sowie Wohnbauflächen in einem allgemeinen Wohngebiet zu schaffen.

3. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

In der Sitzung des Marktgemeinderates von 19.03.2024 wurde der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan gebilligt.

Der Vorentwurf der 8. Änderung im Flächennutzungsplan „Nördlich & Südlich - Hohe Straße"“ wurde erstellt und umfasst folgende Unterlagen:

  1. Vorentwurf des Planblatts i.M. 1:5.000 mit zeichnerischen Darstellungen (PDF-Dokument, 15,3 MB, 17.09.2024) – Stand: 19.03.2024
  2. Vorentwurf der Begründung mit integriertem Vorentwurf des Umweltberichtes (PDF-Dokument, 3,06 MB, 17.09.2024) – Stand: 19.03.2024

Er ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 29.04.2024 bis 31.05.2024 im Internet veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Zusätzlich liegt der vorgenannte Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlich & Südlich – Hohe Straße“ sowie dessen Anlagen in den Räumen des Rathauses des Marktes Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal in der Halle im 2. Stock des Bauamtes während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | Dienstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr | Donnerstag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich aus und kann dort ebenfalls eingesehen werden. Den berufstätigen Bürgern wird die Einsichtnahme, nach vorheriger Terminabsprache  Telefonnummer: 09127 9010-559 oder Telefonnummer: 09127 9010-553), auch außerhalb der allgemeinen Parteiverkehrszeiten ermöglicht, sofern ein triftiger Grund vorliegt. Gerne steht Ihnen das Bauamt auch telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.

Möglichkeit der Stellungnahme

Während des o.g. Zeitraums der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (Anregungen und Bedenken) abgeben werden. Stellungnahmen können schriftlich in elektronischer Form per E-Mail (bauverwaltung(@)rosstal.de), auf dem Postweg an: Markt Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt des Markts Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Roßtal den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. online eingesehen werden kann.

Weitere Hinweise

Die in den Unterlagen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans benannten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen können zusammen mit den Unterlagen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans in den Räumen des Markts Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden und bei Bedarf erläutert werden. Zeitgleich mit der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt gem. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch diese Planungen berührt werden können.