Grundsatzbeschlusses zur Anwendung des „Bauturbos“ im Bereich „Am Stadtberg“ in Defersdorf

© Kartengrundlage Bayerische Vermessungsverwaltung
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Roßtal hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 beschlossen, die gesetzlichen Erleichterungen des sogenannten „Bauturbos“ nach § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 36a BauGB im Bereich „Am Stadtberg“ in Defersdorf anzuwenden.
Ziel ist es, die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern, moderne Wohnbedürfnisse zu berücksichtigen und Bauvorhaben unter Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung schneller umsetzen zu können.
Das Baugesetzbuch ermöglicht es den Gemeinden, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus zuzulassen. Voraussetzung ist insbesondere, dass die öffentlichen Belange gewahrt bleiben, nachbarliche Interessen angemessen berücksichtigt werden und die städtebauliche Entwicklung des Gebietes nicht beeinträchtigt wird.
Nach Prüfung dieser Voraussetzungen hat der Markt Roßtal entschieden, die Anwendung des Bauturbos für den nachfolgend dargestellten Bereich „Am Stadtberg“ grundsätzlich zu ermöglichen.
Räumlicher Geltungsbereich
Die Regelung gilt ausschließlich für die Grundstücke mit den Flurnummern 513/1, 513/3, 513/4, 490, 521 und 522 der Gemarkung Großweismannsdorf. Die Grundstücke liegen innerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 44 „Defersdorf“ und Nr. 44A „Defersdorf Nordost“.
Zum Geltungsbereich "Am Stadtberg" (PDF-Dokument, 249,50 KB, 20.06.2026)
Informationen für Bauwillige
Was bedeutet der Beschluss?
Innerhalb des dargestellten Bereichs können künftig unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 3 BauGB Abweichungen von einzelnen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen der Bebauungspläne zugelassen werden. Zum Grundsatzbeschluss (PDF-Dokument, 583,27 KB, 22.06.2026).
Die Bebauungspläne Nr. 44 „Defersdorf“ und Nr. 44A „Defersdorf Nordost“ bleiben jedoch weiterhin grundsätzlich wirksam. Alle übrigen Festsetzungen sind unverändert einzuhalten.
Welche Vorteile ergeben sich?
- Schaffung zusätzlicher Flexibilität bei Wohnbauvorhaben
- Berücksichtigung aktueller Wohnbedürfnisse
- Vermeidung aufwendiger Bebauungsplanänderungen
- Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
Besteht ein Anspruch auf eine Befreiung?
Nein.
Über jede beantragte Abweichung wird weiterhin im Rahmen des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens entschieden. Der Markt Roßtal stellt seine Zustimmung nach § 36a BauGB lediglich für Bauvorhaben in Aussicht, die den vom Bau- und Umweltausschuss festgelegten Rahmenbedingungen entsprechen.
Muss der Bauturbo genutzt werden?
Nein.
Die Inanspruchnahme des Bauturbos ist freiwillig. Bauvorhaben können weiterhin auf Grundlage der geltenden Bebauungspläne beantragt werden.
Ist eine Genehmigungsfreistellung bei Anwendung des Bauturbos möglich?
Nein.
Da die erweiterten Möglichkeiten weiterhin als Befreiungen von Festsetzungen der Bebauungspläne behandelt werden, kommt eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO nicht in Betracht.
Ist ein städtebaulicher Vertrag erforderlich, damit der Bauturbo genutzt werden kann?
Nein.
Für Bauvorhaben innerhalb des Anwendungsbereichs „Am Stadtberg“ ist kein zusätzlicher städtebaulicher Vertrag mit dem Markt Roßtal erforderlich.
Hintergrund zum Bauturbo
Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ wurde das Baugesetzbuch um neue Möglichkeiten zur Beschleunigung des Wohnungsbaus ergänzt. Der sogenannte Bauturbo soll Kommunen dabei unterstützen, Wohnraum schneller zu schaffen und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen.
Der Markt Roßtal setzt dieses Instrument bewusst nur in einem räumlich begrenzten Bereich ein, um die Auswirkungen auf das Ortsbild und die städtebauliche Entwicklung sorgfältig steuern zu können. Dies schließt aber eine Erweiterung des Gebietes nach erneuter Abwägung und Prüfung zur Anwendung des Bauturbos nicht aus.
Noch Fragen?
Die Bauverwaltung des Marktes Roßtal steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung:
E-Mail: bauverwaltung@rosstal.de
Telefon: 09127 / 9010-562