Bürgerwindpark Roßtal-Rohr
Die Gemeinden Roßtal und Rohr sowie die Landkreise Fürth und Roth arbeiten gemeinsam an der Entwicklung eines interkommunalen Windenergieprojekts in den ausgewiesenen Windgebieten WK 30 und WK 205 (JPEG-Bilddatei, 5,71 MB, 16.12.2025).
Ziel ist es, den gesetzlich vorgegebenen Ausbau der Windenergie aktiv, geordnet und im Interesse der Region zu gestalten.
Windkraft ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Durch die enge Zusammenarbeit der beteiligten Kommunen und Fachstellen soll sichergestellt werden, dass Planung, Bau und Betrieb der Windkraftanlagen wirtschaftlich tragfähig, ressourcenschonend und mit möglichst hoher Akzeptanz vor Ort erfolgen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der regionalen Wertschöpfung sowie auf fairen und transparenten Beteiligungsmöglichkeiten für Grundstückseigentümerinnen, Grundstückseigentümer und die Bürgerschaft.
Diese Website informiert Sie über den aktuellen Stand der Planungen sowie über das weitere Vorgehen.
Transparenz, Dialog und Verlässlichkeit stehen dabei im Mittelpunkt.
Dezember 2025 - Gemeinsame Kooperation nimmt Formen an
Da der Markt Roßtal und die Gemeinde Rohr gemeinsam mit den Landratsämtern Roth und Fürth eine interkommunale Zusammenarbeit aufbauen wollen, fand zu diesem Zweck am 08.12.2025 im Landratsamt Roth eine Besprechung statt, bei der die Windgebiete WK 30 und WK 205 im Fokus standen. Dabei wurde über die zukünftige Zusammenarbeit sowie sich über mögliche Modelle einer Entwicklungs- und Betreibergesellschaft (Projektgesellschaft) ausgetauscht.
Ergebnis dieser konstruktiven Besprechung war, dass die Projektpartner, die aus
- Markt Roßtal
- Gemeinde Rohr
- Landkreis Fürth
- Landkreis Roth
bestehen, nun zeitnah eine Absichtserklärung zur Realisierung des gemeinsamen Bürgerwindparkprojektes Roßtal und Rohr unterzeichnen möchten.
Aufgrund der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels konnten aber notwendige Rücksprachen in den Gremien leider nicht mehr realisiert werden. Gleich zu Beginn des neuen Jahrs werden daher weitere Abstimmungstermine stattfinden, damit es schnell weiter gehen kann und wir Sie wieder entsprechend informieren können.
22.10.2025 - 2. Informationsveranstaltung zum WK 30 + 205
Da der geplante Bürgerwindpark im noch festzusetzenden Vorranggebiet (Fortschreibung der Regionalplanung) für die Errichtung von Windenergieanlagen „WK 205“ auch in das Gemeindegebiet der Gemeinde Rohr fällt, haben wir uns gemeinsam dazu entschieden, das Projekt in enger Kooperation mit der Gemeinde Rohr und dem Landratsamt Roth weiterzuentwickeln.
Deshalb fand am Mittwoch, 22.10.2025 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Roßtal eine gemeinsame Informationsveranstaltung für die Grundstückseigentümer der Windgebiete WK 30 + 205 statt.
Bei dieser Veranstaltung wurde der Gestattungsvertrag von unserer Rechtsanwältin Frau Prechtl von der Anwaltskanzlei Kapellmann & Partner vorgestellt und unser Windkümmerer Herr Mauer stellte das kommunale Vorgehen zur Flächensicherung vor. Im Anschluss konnten die Grundstückseigentümer, die sich im betroffenen Gebiet befinden, Fragen an Frau Prechtl sowie an Herrn Maurer stellen.
Juli bis September 2025 - Priorisierung der Flächensicherung
Anhand der Rückmeldungen der Grundstückseigentümer sowie des möglichen Potenzials in den verschiedenen Windgebieten im Marktgebiet Roßtal, wurde das Windgebiet WK 30 und das derzeit neue ausgewiesene WK 205 zur Flächensicherung priorisiert. Deshalb fanden die ersten Termine mit der Gemeinde Rohr sowie mit dem LRA Roth statt, um eine interkommunale Zusammenarbeit in die Wege zu leiten.
Die folgenden weiteren Windgebiete wurden aus den folgenden Gründen auf dem Marktgebiet Roßtal nicht mehr verfolgt bzw. derzeit nicht priorisiert.
- WK 7a + 7 (Zwischen Raitersaich/ Clarsbach/ Trettendorf und Buchschwabach) – Vier Bauanträge für neue WEA-Anlagen von privaten Projektierern eingegangen
- WK 44 (Nähe Buttendorf) – Laufende Flurneuordnung – Flächensicherung schwierig
27.03.2025 - 1. Informationsveranstaltung Bürgerwindpark in Roßtal
Am Donnerstag, 27.03.2025 fand um 19.30 Uhr in der Aula der Mittelschule Roßtal eine Informationsveranstaltung für die Grundstückseigentümer in den Windvorrang- und vorbehaltsgebieten innerhalb des Marktgebietes Roßtal statt.
Unser Windkümmerer Herr Maurer hat anhand einer Präsentation, das kommunale Vorgehen zur Entwicklung eines Bürgerwindparks erläutert und stand für Fragen, Bedenken und Anregungen zur Verfügung.
Im Nachgang wurden den anwesenden Grundstückseigentümern ein Muster-Gestattungsvertrag zugesandt, um sich in Ruhe ein Bild über dessen Umfang und Inhalt machen zu können.
Dezember 2024 - Startschuss zur Flächensicherung im Marktgebiet Roßtal
Im Bau- und Umweltausschuss des Marktes Roßtal wurde beschlossen die Flächensicherung in den bestehenden sowie zukünftigen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergie im Marktgebiet Roßtal einzuleiten und die betroffenen Grundstückseigentümer hierfür zu kontaktieren, um ggfls. Bürgerwindparks mit geeigneten Projektierern umzusetzen. Hierbei wird der Markt Roßtal vom Windkümmerer Herr Maurer von der Energieagentur Nordbayern unterstützt.
Unterschied zwischen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergie:
- Vorranggebiet = „Hier geht diese Nutzung vor, anderes ist ausgeschlossen.“
- Vorbehaltsgebiet = „Diese Nutzung ist wichtig, aber nicht allein entscheidend.“
Die erwähnten Gebiete werden über die Regionalplanung festgesetzt (siehe hierzu die externen Links.

