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Faktencheck - Kommunale Wärmeplanung

Um zu verdeutlichen was Neutralitätspflicht für Kommunen bedeutet und um Missverständnisse auszuräumen hat der Markt Roßtal einen Faktencheck erstellt. 

Mit dem neuen Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind alle Kommunen in Deutschland dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Auch der Markt Roßtal bereitet sich darauf vor und wird voraussichtlich Anfang 2026 in den Planungsprozess einsteigen.

Ziel dieser Wärmeplanung ist es, aufzuzeigen, in welchen Bereichen im Markt Roßtal der Aufbau eines Nahwärmenetzes sinnvoll realisierbar wäre. Die Planung erfolgt dabei strikt technologieneutral – ohne die Bevorzugung einzelner Energiequellen oder Anbieter.

Um bereits frühzeitig ein Bild über das Interesse der Bürgerschaft zu erhalten, hat der Markt Roßtal eine Umfrage in Roßtal und Weitersdorf durchgeführt. Hintergrund: Private Unternehmen haben Interesse daran bekundet, ein Nahwärmenetz aufzubauen. Die Ergebnisse der Umfrage dienen diesen Akteuren als Orientierung, ob ein solches Vorhaben Aussicht auf Erfolg hätte. Der Markt Roßtal selbst ist nicht an der Umsetzung oder am Betrieb möglicher Netze dieser Akteure beteiligt.

Parallel prüft der Markt, ob eigene kommunale Gebäude technisch und wirtschaftlich an ein Nahwärmenetz angeschlossen werden können.

Da der Markt Roßtal nicht Betreiber eines Nahwärmenetzes ist, gilt für uns eine klare Neutralitätspflicht gegenüber allen möglichen Netzanbietern und Technologien.

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist in aller Munde, aber was verbirgt sich überhaupt dahinter? Welche Auswirkungen hat die KWP für private und gewerbliche Wärmeabnehmer und was hat das Gebäudeenergiegesetz damit zu tun? Und wer setzt die geplanten Maßnahmen, wie die benötigte Infrastruktur für Nahwärmenetze, letztlich um? Es gibt Fragen über Fragen, die sich aktuell Immobilienbesitzer, ob privat oder gewerblich, stellen. Daher möchten wir einige davon nachfolgend beantworten.

🧾🌍 Was bedeutet KWP?

Die KWP ist die Erstellung eines Planes, der sich über das Marktgebiet Roßtal erstreckt und sich damit beschäftigt, wie die Wärmeversorgung im Marktgebiet klimaneutral ausgestaltet werden kann. Ziel ist die Dekarbonisierung, die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die Sicherung einer stabilen Wärmeversorgung durch die Prüfung von Wärmenetzen, Wasserstoffnetzen und dezentralen Lösungen wie Wärmepumpen.

Der Markt Roßtal wird somit seine heutige Wärmeversorgung analysieren, Potenziale bewerten (z. B. Abwärme, Biomasse, Wärmepumpen, Solarthermie) und eine Richtung festlegen, wie die Wärmeversorgung bis 2045 im Marktgebiet klimaneutral werden kann.

🌍 Warum muss die KWP gemacht werden und bis wann?

Rechtsgrundlage ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG), das seit 1. Januar 2024 in Kraft ist. Gemessen an der Einwohnerzahl muss der Markt Roßtal demnach bis zum 30. Juni 2028 eine KWP vorlegen.

🧾 Welches Verfahren wird für die Erstellung der KWP angewendet?

Bayern unterstützt die Kommunen mit Leitfäden und für Gemeinden wie den Markt Roßtal mit unter 10 000 Einwohnern mit einem vereinfachten Verfahren. Dieses erleichtert die Datenerhebung und die Priorisierung von Maßnahmen, ohne die strategische Qualität zu verlieren. Zudem kann der Markt Roßtal für bestimmte Gebiete, in denen der Wärmebedarf z.B. aufgrund der Siedlungsstruktur geringer ist, noch ein verkürztes Verfahren anwenden. Beim Markt Roßtal wird es eine Kombination eines vereinfachten sowie verkürzten Verfahrens geben.

Das Regelverfahren zur Durchführung der Wärmeplanung ist unter §§ 13 ff. WPG zu finden und wird ergänzt durch die Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) der bayerischen Staatsregierung. Hier wird unter § 9 beschrieben, auf welche Maßnahmen im vereinfachten Verfahren verzichtet werden darf.

🧾 Wie sieht der Verfahrensablauf aus?

Das Verfahren besteht aus den folgenden Schritten (§§ 13 ff. WPG):

  1. Eignungsprüfung
  2. Bestandsanalyse
  3. Potenzialanalyse
  4. Zielszenarien & Gebietsausweisung
  5. Umsetzungsstrategie durch Maßnahmenplan
  6. Fertigstellungsphase durch Veröffentlichung des Entwurfes des Wärmeplanes
  7. Veröffentlichung des KWP

Während des Verfahrens werden die Bürgerschaft, Gewerbebetriebe und weitere Fachakteure in den Prozess eingebunden, um die Transparenz und Akzeptanz zu steigern.

🖊️ Wird die KWP fortgeschrieben?

Ja, nach § 35 WPG ist der Markt Roßtal verpflichtet, den Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre zu prüfen und die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen zu überwachen. Bei Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und zu aktualisieren (Fortschreibung).

💰 Wer zahlt die Planung der KWP?

Die Kosten für die KWP werden vom Freistaat Bayern nach dem Konnexitätsprinzip („Mehrbelastungsausgleich“) getragen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Förderung. Je nach Gemeindegröße wurde eine Summe in Aussicht gestellt, die in zwei Tranchen über das Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) beantragt werden kann. Die zweite Tranche kann dann mit Einreichung des Wärmeplans abgerufen werden.

ℹ️ Welche Vorteile bietet der Wärmeplan, für Sie als Bürger/in bzw. Gewerbebetrieb?

  • Mehr Orientierung: Der Wärmeplan zeigt, ob Ihr Gebiet eher „netzgeeignet“ ist oder auf individuelle Lösungen setzt.
  • Bessere Planbarkeit: Investitionen (Heizungstausch, Sanierung) lassen sich auf den lokalen Pfad abstimmen.

ℹ️ Was muss ich als Immobilienbesitzer/in noch wissen?

Übergangsregelung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) i.V.m. KWP:
Für Heizungserneuerungen enthält das GEG Übergangsregelungen, die an die kommunale Wärmeplanung anknüpfen. Die Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG müssen bei Einbau einer neuen Heizungsanlage nach Veröffentlichung der KWP erfüllt werden bzw. spätestens ab 01. Juli 2028.

Keine Garantie für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen der KWP: 
Die kommunale Wärmeplanung ist keine sofortige Lösung, sondern bedarf nach der Planung weiterer Schritte zur Umsetzung sowie einer Finanzierung dieser. Insbesondere die Herstellung der benötigten Infrastruktur für Nahwärmenetze ist kostenintensiv und bedarf einer genauen Planung der Tiefbaumaßnahmen. Siehe hierzu die Rolle der Gemeinde im nächsten Slideblock.

Kein Anschlusszwang sowie keine rechtliche Verpflichtung:
Die Wärmeplanung schafft keine rechtlichen Verpflichtungen für private Eigentümer oder Unternehmen, schreibt also keine spezifische Technologie vor, sondern bietet Empfehlungen, wie Sie zukünftig generell klimaneutral heizen können.

Kostenlose Einstiegsenergieberatung beim LRA Fürth: 
Bei Ihnen steht aktuell ein Heizungstausch an, aber Sie wissen noch nicht genau, was für Ihre Immobilie die beste Lösung ist? Dann nutzen Sie doch die kostenlose telefonische Einstiegsenergieberatung des Landkreises Fürth. Unter www.nachhaltiger-lankreis-fuerth.de finden Sie im Bereich Serviceleistungen die Angebote im Bereich Energie.

🧾🔥Wo liegt die Grenze zwischen Wärmeplanung und der konkreten Umsetzung eines Nahwärmenetzes?

Kommunale Wärmeplanung

  • Strategisch, gebietsweise Planung, technologieoffen
  • Beschreibt „Wo“ Netze sinnvoll wären und „Wann“ welche Schritte folgen sollen
  • Ergebnis: Ein Beschluss mit Karten, Maßnahmenliste und Prioritäten

Planung und Realisierung eines Nahwärmenetzes

  • Konkretes Infrastrukturprojekt (Trassen, Erzeugung, Technik, Finanzierung, Betrieb).
  • Bedarf an detaillierter Planung, Wirtschaftlichkeitsrechnung, Fördermanagement, ggf. Grundstücks- und Leitungsrechten.
  • Umsetzung erfolgt typischerweise durch Energieversorgungsunternehmen oder andere Dritte – nicht automatisch durch die Gemeinde.

Die kommunale Wärmeplanung kann solche Projekte anstoßen, ersetzt aber deren Projektentwicklung nicht.

Rolle der Gemeinde: „Unterstützer“ und nicht Netzbetreiber

Der Markt Roßtal wird nach aktuellem Stand nicht selbst Betreiber eines Nahwärmenetzes sein. Das ist nicht unüblich: Die kommunale Rolle liegt vor allem in

  • Moderation & Koordination (Vermittlung und Unterstützung von Projektierenden, Anlaufstelle für Fragen aus der Bürgerschaft)
  • Rahmensetzung (z. B. Festlegung von Eignungsgebieten im Wärmeplan)
  • Vergabe/Kooperation mit einem fachkundigen Betreiber
  • Flankierung durch Bauleitplanung, baurechtliche Beratung, Nutzung kommunaler Liegenschaften als Ankerkunden und Unterstützung bei Fördermitteln

So wird aus dem strategischen Wärmeplan ein tragfähiges Infrastrukturprojekt, ohne dass der Markt Roßtal eine eigene Betreiberrolle übernehmen muss.

👉 Was bereits geschah und wie es weiter geht

Im Vorgriff auf die kommunale Wärmeplanung wurden Anfang März 2025 alle Grundstückseigentümer von Wohn- und Gewerbeflächen der Ortsteile Roßtal und Weiterdorf angeschrieben und um das Ausfüllen eines Fragebogens gebeten. Mit der Befragung soll ermittelt werden, ob Interesse für den Anschluss an ein Nahwärmenetz besteht, sowie ein Überblick über die aktuelle Wärmeversorgung in diesem Bereich entsteht. Die Ergebnisse der Befragung helfen uns dabei, dass die Projektierenden ein Wärmenetz mit einer hohen Umsetzungswahrscheinlichkeit planen können.

Nachdem die Mehrheit der Eigentümer Interesse an einem Anschluss an ein Nahwärmenetz hatte, wurden die ermittelten Daten an Projektierende von Nahwärmenetzen weitergegeben, um die Wirtschaftlichkeit sowie die Umsetzbarkeit zu prüfen.

Die Ergebnisse sowie die häufigsten Fragen und die dazugehörigen Antworten aus dieser Umfrage können Sie hier  nachlesen.

Zeitplan und Ausblick

2026: Offizieller Beginn durch Bekanntmachung des Beschlusses zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung bis Mitte 2028. Im Rahmen des Verfahrens werden Beteiligungsformate stattfinden und Informationen entsprechend auf unserer Website und im Amtsblatt veröffentlicht.

  • Parallel unterstützt der Markt Roßtal potenzielle Nahwärmenetzbetreiber
  • Aktuell prüft der Markt Roßtal zudem seine kommunalen Liegenschaften, ob der Anschluss an ein Nahwärmenetz rentierlich ist.