Ab diesem Jahr setzt der Markt Roßtal moderne elektronische Wasserzähler mit Funkübertragung ein. Diese sogenannten Funkwasserzähler oder Funkmessgeräte erfassen den Wasserverbrauch präzise und ermöglichen eine automatische, kontaktlose Auslesung der Zählerdaten. Sie haben als Kunde jederzeit die Möglichkeit den Verbrauch selbst am Display des Wasserzählers zu kontrollieren.
Der Start erfolgt zunächst im Ortsteil Buttendorf. In den kommenden Jahren sollen die bisherigen mechanischen Zähler nach und nach im gesamten Gemeindegebiet durch diese neue Technik ersetzt werden.
Mit dieser Kundeninformation möchten wir Sie über die wichtigsten Funktionen und Vorteile der neuen Funkwasserzähler informieren – und häufige Fragen dazu beantworten:
Was ist ein Funkwasserzähler?
Im Markt Roßtal kommen moderne Funkwasserzähler zum Einsatz, um den Verbrauch sowie die bereitgestellte Menge an Trinkwasser präzise zu erfassen. Anders als herkömmliche Wasserzähler, die mechanisch arbeiten, nutzen diese Geräte moderne Messverfahren wie Ultraschall zur Durchflussmessung.
Die Funkwasserzähler sind mit einem internen Datenspeicher ausgestattet, der in regelmäßigen Abständen Zählerstände aufzeichnet. Dadurch lassen sich auch rückwirkende Auswertungen vornehmen. Ein besonderes Merkmal ist das integrierte Funkmodul, das eine kontaktlose Auslesung der Zählerstände von außerhalb des Gebäudes ermöglicht – beispielsweise per sogenannter „Drive-by“-Technologie.
Die Geräte benötigen keine externe Stromversorgung, da sie mit einer fest eingebauten Batterie betrieben werden, die eine Lebensdauer von etwa 16 Jahren aufweist.
Welche Vorteile haben moderne Funkwasserzähler?
Im Markt Roßtal werden moderne Ultraschall- oder magnetisch-induktive Wasserzähler eingesetzt. Diese bieten gegenüber herkömmlichen Flügelradzählern mehrere Vorteile:
Höhere Messgenauigkeit ohne verzögerten Anlauf oder Nachlaufen
Keine mechanischen Bauteile, daher hygienischer, langlebiger und mit geringerem Druckverlust
Längere Eichintervalle (bis zu 12 Jahre), wodurch Turnustausch und Kosten reduziert werden
Die integrierte Funktechnik ermöglicht eine komfortable Auslesung per „Drive-by“, also ohne Betreten des Hauses. Dadurch werden Fehlablesungen vermieden und der Ableseaufwand verringert.
Zudem kann bei Bedarf unterjährig ausgelesen werden – z. B. zur Früherkennung von Rohrbrüchen, was Wasserverluste reduziert.
Auch für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich Vorteile:
Die Zähler können Leckagen oder ungewöhnliche Verbräuche anzeigen, und gespeicherte Daten helfen bei der Klärung von Unstimmigkeiten im Verbrauch.
Welche Daten werden erfasst und übertragen?
Die im Markt Roßtal eingesetzten Funkwasserzähler erfassen nicht nur den aktuellen Wasserzählerstand, sondern speichern auch Stichtagswerte – z. B. zum Monatsende.
Darüber hinaus erkennen die Zähler mögliche Leckagen, Rückflüsse, Manipulationsversuche oder einen trockenen Betrieb und melden diese bei der Auslesung als Alarm.
Auch Höchst- und Mindestdurchflüsse werden berechnet und gespeichert. Zusätzlich übermittelt der Zähler bei der Auslesung wichtige Gerätedaten wie Zählernummer, Konfiguration, Batteriestand und Betriebsdauer.
Werden mit dem Funkwasserzähler persönliche Daten übermittelt?
Nein – Funkwasserzähler machen Sie nicht zum „gläsernen Kunden“. Es wird kein aktueller Verbrauch in Echtzeit übertragen, sondern lediglich der Zählerstand zu einem festgelegten Ablesezeitpunkt (z. B. einmal im Monat oder einmal jährlich). Aus diesen Daten lassen sich keine Rückschlüsse auf Ihr persönliches Verbrauchsverhalten ziehen.
Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und nach dem aktuellen Stand der Technik. Dabei werden nur individuelle, nicht rückverfolgbare Sicherheitsschlüssel (AES 128 Bit) verwendet, die ausschließlich den zuständigen Mitarbeitenden beim Markt Roßtal bekannt sind. Die Sicherheitsstandards entsprechen den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Wie sind meine Daten beim Funkwasserzähler geschützt?
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für den Markt Roßtal höchste Priorität. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt selbstverständlich nach den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Auch behördliche Empfehlungen zum Datenschutz beim Einsatz von Funkwasserzählern werden berücksichtigt. So hat sich z. B. der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) ausführlich mit dem Thema befasst und im März 2020 eine entsprechende Stellungnahme veröffentlicht. Die darin enthaltenen Hinweise und Anforderungen werden beim Einsatz der Zähler im Markt Roßtal beachtet.
Sind die Funkwellen des Funkwasserzählers gesundheitsschädlich?
Nein – der Funkwasserzähler stellt keine Gesundheitsgefahr dar.
Er sendet etwa alle 16 Sekunden ein sehr kurzes Funksignal von nur wenigen Millisekunden mit einer sehr geringen Sendeleistung von rund 10 Milliwatt im Frequenzbereich von 868 MHz.
Die dabei entstehende Funkbelastung ist extrem gering – deutlich geringer als die alltägliche Belastung durch Mobiltelefone (vergleichsweise ca. 2.000 Milliwatt), WLAN oder Bluetooth.
Zum Vergleich: Um die gleiche Funkbelastung zu erreichen wie bei einem einminütigen Handytelefonat, müsste man sich über mehrere Jahre hinweg direkt neben dem Zähler aufhalten.
Welche Voraussetzungen gelten für den Einbau eines Funkwasserzählers?
Für den Einbau eines Funkwasserzählers ist ein geeigneter Zählerplatz nach den technischen Vorgaben (u. a. DIN EN 14154-2, DIN 1988 und DVGW-Arbeitsblatt W 406) erforderlich.
Wichtig ist, dass der Zähler spannungsfrei montiert werden kann und der elektrische Potentialausgleich sichergestellt ist hierfür wird ein sogenannter Wasserzählerbügel benötigt.
Diese technischen Anforderungen gelten unabhängig vom Alter der bestehenden Hausinstallation. Sollte beim Einbau ein Mangel festgestellt werden, beraten wir Sie gerne zu möglichen Lösungen.
Eine externe Stromversorgung ist nicht nötig: Die Funkwasserzähler verfügen über eine eingebaute Batterie und arbeiten vollkommen stromunabhängig.
Kann ich dem Einbau eines Funkwasserzählers widersprechen?
Sie können dem Einbau eines Funkwasserzählers nicht widersprechen. Der Markt Roßtal entscheidet – wie in der Wasserversorgungssatzung (§ 10 Abs. 1) festgelegt – darüber, welche Art von Wasserzählern eingesetzt wird
Steigt die Grundgebühr („Zählergebühr“) durch den Funkwasserzähler?
Dank der modernen Funktechnik fallen zum Beispiel die Kosten für das manuelle Ablesen oder den regelmäßigen Austausch alle 6 Jahre geringer aus. Diese Einsparungen gleichen die höheren Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer aus.
Wann bekomme ich einen Funkwasserzähler?
Das Wasserwerk des Marktes Roßtal tauscht die Wasserzähler schrittweise gegen moderne Funkwasserzähler aus.
Der Austausch soll bis Mitte 2026 abgeschlossen sein. Für die Terminvereinbarung wird sich das Wasserwerk rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen.
