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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Gartenwasserzähler & Zisternen

Gartenwasserzähler

Ein Gartenwasserzähler funktioniert wie eine herkömmliche Wasseruhr. Er wird an der entsprechenden Wasserleitung, die zur Bewässerung des Gartens genutzt wird, eingebaut und misst die Menge des verbrauchten Wassers. Für diese Menge müssen Sie dann keine Abwassergebühren mehr zahlen. Damit das zulässig ist, muss der Wasserzähler jedoch fest verbaut, geeicht und doppelt verplombt sein. Vielerorts ist auch eine professionelle Installation durch einen Gas-/ Wasserinstallateur erforderlich.

In welchen Zeitabständen mussten die Gartenwasserzähler erneuert werden?

Der Gartenwasserzähler muss alle sechs Jahre ausgetauscht werden. Der Einbau bzw. Austausch des Zählers darf dabei ausschließlich durch einen anerkannten Fachbetrieb des Gas, Wasser- und Installationshandwerks auf Kosten des Gebührenpflichtigen erfolgen und muss zudem beim Markt Roßtal schriftlich angezeigt werden. Bei Fragen zum Gartenwasserzähler wenden Sie sich an unsere Abteilung "Steuern und Gebühren" für Wasser- und Abwasser.

Förderung alternativer, ökologischer Gartenbewässerungsformen

Neben dem Gartenwasserzähler fördert die Marktgemeinde Roßtal die Errichtung und den Betrieb privater Regenwasserrückhalteanlagen auf bebauten Grundstücken zur Verminderung von Rückstauproblemen im Abwassernetz und Entlastung und zur Einsparung von Trinkwasser.

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden nur bauliche, d.h. mit dem Erdboden bzw. dem Gebäude verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen, z. B. Regenrückhalteschachtanlagen (Zisternen) über die das auf den Dachflächen der vorhandenen Gebäude anfallende Oberflächenwasser (Niederschlagswasser) über ein getrenntes Leitungsnetz abgeleitet wird. Gartenteiche werden nicht gefördert.

Das Formular/den Zuschussantrag sowie die Zuschussrichtlinien zum Bau von Zisternen finden Sie hier:

Bei Fragen wenden Sie sich an die Kämmerei des Marktes Roßtal.