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Verkehrsbehörde des Marktes Roßtal

Verkehrsbehörde des Marktes Roßtal

Aufgaben der örtlichen Verkehrsbehörde

Die örtliche Verkehrsbehörde des Marktes Roßtal ist für eine Vielzahl von Aufgaben rund um die Verkehrssicherheit und die Verkehrsregelung im Gemeindegebiet zuständig. Zu den Kernaufgaben der Verkehrsbehörde gehören unter anderem:

  1. Verkehrsregelung und -lenkung
    Die Verkehrsbehörde erarbeitet Maßnahmen zur sicheren und effizienten Lenkung des Straßenverkehrs. Dazu zählen das Anordnen und Überwachen von Verkehrszeichen, Ampelanlagen und Fahrbahnmarkierungen sowie die Anpassung der Verkehrsführung bei Bauarbeiten oder besonderen Anlässen.
     
  2. Verkehrsrechtliche Anordnungen
    Die Verkehrsbehörde ist zuständig für verkehrsrechtliche Anordnungen, etwa für die Einrichtung von Straßensperrungen, Einrichtung von Umleitungen und/oder bei der Einrichtung von Halteverboten im Rahmen von Baustellen.
     
  3. Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen
    Für die Nutzung öffentlicher Straßen über den üblichen Verkehr hinaus, wie z. B. Baustellen, Veranstaltungen, Verkaufsstände und Plakaten ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
     
  4. Erlaubnisse für Veranstaltungen auf öffentlichen Grund
    Wenn eine Veranstaltung erfolgen soll, die auf öffentlichen Straßen stattfindet oder den Straßenverkehr beeinflusst, müssen bestimmte Regeln beachtet werden. Für Veranstaltungen wie Umzüge, Demonstrationen, Sportveranstaltungen oder größere Feste wird eine Erlaubnis benötigt.

Alle Anträge im Bereich Verkehr finden sie unter Online-Prozesse oder Lokale Formulare

Weitere Informationen

Verkehrsrechtliche Anordnungen - § 45 Abs. 6 StVO

Wann wird eine verkehrsrechtliche Anordnung benötigt?

Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird zum Beispiel benötigt, wenn:

  1. Baustellen bzw. Arbeitsstellen eingerichtet werden, die den Straßenverkehr behindern oder einschränken und abgesichert gehören (zum Beispiel auf Straßen, Gehwegen oder Plätzen).
  2. Veranstaltungen auf Straßen stattfinden, die den Verkehr beeinflussen, abgesichert gehören oder dadurch Straßensperrungen erforderlich sind (Straßenfeste, Umzüge, Sportereignisse).
  3. Vorübergehend Verkehrsschilder oder Sperrungen einrichten werden sollen (z. B. Halteverbote bei Umzügen oder Lieferungen).

Wie beantragen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung?

  1. Frühzeitig einen Antrag stellen: Reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig bei unserer Verkehrsbehörde ein. Im Antrag müssen Sie detailliert angeben, welche Maßnahmen Sie planen und wie lange diese gelten sollen.
    1. Antrag verkehrsrechtliche Anordnung für Arbeitsstellen
  2. Erforderliche Unterlagen: Im Antrag finden Sie eine Auflistung der notwendigen Unterlagen und Angaben.
  3. Genehmigung und Auflagen: Nach Prüfung des Antrags erteilt die Verkehrsbehörde die Genehmigung und informiert Sie über die erforderlichen Auflagen (z. B. über die Art der Beschilderung oder Absperrung).

Warum ist das wichtig?

Die Regelungen im § 45 Abs. 6 StVO dienen dazu, den sicheren und reibungslosen Verkehr auf öffentlichen Straßen zu gewährleisten. Durch die Genehmigungspflicht wird sichergestellt, dass alle Maßnahmen im Straßenverkehr gut durchdacht und sicher umgesetzt werden. Dies schützt sowohl Verkehrsteilnehmer als auch diejenigen, die an der Baustelle oder Veranstaltung beteiligt sind.

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - § 29 Abs. 2 StVO

Diese Regelung gilt, wenn Ihre Veranstaltung auf öffentlichen Straßen oder Plätzen durchgeführt wird.

Typische Beispiele sind:

  • Straßenfeste,
  • Demonstrationen oder Kundgebungen,
  • Sportereignisse wie Radrennen oder Laufveranstaltungen,
  • Umzüge (z. B. Karnevalsumzüge oder Festzüge).

Was müssen Sie tun?

  1. Frühzeitige Beantragung: Melden Sie Ihre Veranstaltung frühzeitig bei der örtlichen Verkehrsbehörde mit einem Antrag an. Diese prüft, ob die Veranstaltung genehmigt werden kann.
    1. Antrag für Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsgrund
    2. Anzeige einer ortsüblichen kirchlichen Veranstaltung oder kleineren örtlichen Brauchtumsveranstaltung
       
  2. Erforderliche Genehmigung: Sie brauchen eine Erlaubnis der Verkehrsbehörde, damit Ihre Veranstaltung stattfinden darf. Ohne diese Genehmigung dürfen Sie keine Veranstaltungen abhalten, die den Straßenverkehr beeinflussen.
  3. Auflagen einhalten: Die Verkehrsbehörde kann bestimmte Auflagen erteilen, um sicherzustellen, dass der Verkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und die Sicherheit aller Teilnehmer gewährleistet ist.
    Das könnten z. B. sein: Einsatz von Ordnern oder Sicherheitspersonal oder Zeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden darf.

Verantwortung des Veranstalters: Sie als Veranstalter sind dafür verantwortlich, dass die Regeln eingehalten werden und die Veranstaltung sicher durchgeführt wird.

Warum ist das wichtig?

Die Straßenverkehrsordnung soll sicherstellen, dass alle Verkehrsteilnehmer geschützt sind und der Verkehr trotz Veranstaltungen möglichst reibungslos läuft. Durch die Genehmigungspflicht wird auch sichergestellt, dass wichtige Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.