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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Hof- und Fassadenprogramm

Förderprogramm

Unser Ortskern ist von vielen einzigartigen Denkmälern geprägt, die nicht nur die Geschichte unserer Gemeinde widerspiegeln, sondern auch das Erscheinigungsbild von Roßtal stark beeinflussen. Um dieses einzigartige historische Ambiente zu bewahren und gleichzeitig attraktiv und lebendig zu gestalten, unterstützt der Markt Roßtal Eigentümer und Eigentümerinnen bei der Erneuerung und Verschönerung ihrer Höfe und Fassaden.

Mit unserem Förderprogramm möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, zur Verschönerung des Ortsbildes beizutragen und den historischen Charakter Ihres Gebäudes oder auch Ihres Umfeldes zu erhalten. Ob Renovierung, Begrünung oder die Erhaltung denkmalgeschützter Bausubstanz – wir stehen Ihnen beratend zur Seite und fördern Ihre Maßnahmen finanziell. Gemeinsam gestalten wir uns historische DNA, die Tradition und Moderne verbindet.

Warum wird gefördert?

Im Rahmen der Altorterneuerung beabsichtigt der Markt Roßtal den Ortskern für Bewohner und Besucher attraktiver zu gestalten, um die Wohn- und Aufenthaltsqualität im Oberen und Unteren Markt zu stärken und zu verbessern. Mit dem Förderprogramm vom Markt Roßtal und Unterstützung der Regierung von Mittelfranken sollen private Hauseigentümer bei der Sanierung der Gebäudehülle und Außenanlagen unterstützt werden. Ein gepflegter und attraktiver Ortskern stärkt das Gemeinschaftsgefühl und fördert die Nachhaltigkeit des Altortes.

Was haben Sie von der Förderung?

Eine ansprechende Fassade oder ein saniertes Dach verbessert den Lebenszyklus der Bausubstanz, reduziert den Energieverbrauch und fördert die Vermietbarkeit des Gebäudes. Gleichzeitig steigert es den Wert Ihrer Immobilie, und Sie leisten einen bedeutsamen Beitrag zur Aufwertung des Ortskerns. Zusätzlich wird der Wohnwert und die Aufenthaltsqualität z.B. durch geschmackvolle Außenanlagen, Hofräume oder sonstige begrünte Flächen gesteigert und trägt einen bedeutungsvollen Bestandteil zur Altorterneuerung bei.

Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über die Voraussetzungen, Antragsmodalitäten und förderfähigen Maßnahmen.

Wo und was wird gefördert?

Liegt Ihr Vorhaben/Projekt auf einem Grundstück innerhalb des rot gefärbten Sanierungsgebiets?
JA! Dann können folgende Maßnahmen beispielsweise gefördert werden:

  • Die Dacheindeckung, z.B. in Biberschwanzziegel naturrot oder rotbraun
  • Die Fassadengestaltung, z.B. in gedeckten Farben oder Fachwerkkonstruktionen
  • Energetische Sanierung / Wärmedämmung i.V.m. einem Energiegutachten
  • Die Fenster, Türen und Tore, z.B. in heimischen Hölzern
  • Natursteinmauern und Teile davon
  • Hoftore und Einfriedungen
  • Begrünungen, Entsiegelungen und Vorgärten

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und beträgt bei

  • Firmenleistungen bis max. 30 %
  • Materialzuschüsse in Eigenleistungen bis max. 50%
  • Architekten- und Ingenieurleistungen bis max. 12%

Ihr Weg zur Förderung!

  1. Nehmen Sie Kontakt mit dem Bauamt auf und stellen Sie uns Ihr Projekt vor (Angabe von Adresse und Maßnahme)
  2. Sollte Ihr Vorhaben förderfähig sein und im Sanierungsgebiet liegen, werden wir mit Ihnen einen Ortstermin mit unserem Sanierungsberater vereinbaren, um die weiteren Schritte zu besprechen
  3. Planung der Maßnahme und Kostenvoranschläge einholen
  4. Förderung beantragen (Wichtig: Vor Maßnahmenbeginn!)
  5. Prüfung und Bewilligung durch das Bauamt
  6. Nach Bewilligung → Durchführung der Maßnahme
  7. Abrechnung und Prüfung der Kosten
  8. Auszahlung des Zuschusses