Bekanntmachung der Bodenrichtwerte vom 01.01.2022-31.12.2023

Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV) vom 05.04.2005 i. d. F. vom 01.01.2023 GVBI. S. 88

hier: Bodenrichtwertfestsetzung für den Bereich des Landkreises Fürth für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 mit Stichtag 01.01.2024

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Fürth hat die Bodenrichtwerte für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Fürth beschlossen.

 

Die Festsetzung der Bodenrichtwerte für den Markt Roßtal sind gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV)

 

vom 25.04.2024 bis einschließlich 27.05.2024

 

öffentlich ausgelegt und können während der Parteiverkehrszeiten

 

Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

 

im Rathaus, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, im Bauamt des Marktes Roßtal, 2. Stock, Zimmer 2.05

 

Außerhalb der Auslegungsfrist kann in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangt werden. Für schriftliche Bodenrichtwertauszüge fallen hierbei beim Landratsamt Fürth Gebühren von 25,00 € an und können unter gutachterausschuss@lra-fue.bayern.de bestellt werden.

 

Die Bodenrichtwerte für das Gebiet des Marktes Roßtal können hier eingesehen werden:

Bodenrichtwerte Markt Roßtal

 

Die zugehörigen Bodenrichtwertkarten finden Sie hier:

Bodenrichtwertkarte Roßtal, Weitersdorf

Bodenrichtwertkarte Groß- und Kleinweißmannsdorf, Oedenreuth

Bodenrichtwertkarte Clarsbach, Raitersaich

Bodenrichtwertkarte Buttendorf, Neuses, Stöckach

Bodenrichtwertkarte Buchschwabach, Defersdorf, Trettendorf

 

Außerhalb der Auslegungsfrist kann in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, Zimmer 3.03 Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangt werden. Für schriftliche Bodenrichtwertauszüge inklusive Kartenauszug fallen hierbei beim Landratsamt Fürth Gebühren von 25,00 € an.

 

Die Bodenrichtwerte können auch kostenfrei auf der Landkreis-Homepage unter:

https://www.landkreis-fuerth.de/zuhause-im-landkreis/umwelt-und-bauen/geschaeftsstelle-des-gutachterausschusses.html

oder

https://www.bodenrichtwerte.bayern.de/

eingesehen werden.

 

 

Hinweis zum Datenschutz

Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Internetseite:

https://www.rosstal.de/informationen-zum-datenschutz-nach-art.-13-dsgvo

 

 

Markt Roßtal

- B a u a m t -

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