Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV) vom 05.04.2005 i. d. F. vom 01.01.2023 GVBI. S. 88
hier: Bodenrichtwertfestsetzung für den Bereich des Landkreises Fürth für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 mit Stichtag 01.01.2024
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Fürth hat die Bodenrichtwerte für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Fürth beschlossen.
Die Festsetzung der Bodenrichtwerte für den Markt Roßtal sind gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV)
vom 25.04.2024 bis einschließlich 27.05.2024
öffentlich ausgelegt und können während der Parteiverkehrszeiten
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr
im Rathaus, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, im Bauamt des Marktes Roßtal, 2. Stock, Zimmer 2.07
Außerhalb der Auslegungsfrist kann in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangt werden. Für schriftliche Bodenrichtwertauszüge fallen hierbei beim Landratsamt Fürth Gebühren von 25,00 € an und können unter gutachterausschuss@lra-fue.bayern.de bestellt werden.
Die Bodenrichtwerte für das Gebiet des Marktes Roßtal können hier eingesehen werden:
Die zugehörigen Bodenrichtwertkarten finden Sie hier:
Bodenrichtwertkarte Roßtal, Weitersdorf
Bodenrichtwertkarte Groß- und Kleinweißmannsdorf, Oedenreuth
Bodenrichtwertkarte Clarsbach, Raitersaich
Bodenrichtwertkarte Buttendorf, Neuses, Stöckach
Bodenrichtwertkarte Buchschwabach, Defersdorf, Trettendorf
Außerhalb der Auslegungsfrist kann in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, Zimmer 3.03 Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangt werden. Für schriftliche Bodenrichtwertauszüge inklusive Kartenauszug fallen hierbei beim Landratsamt Fürth Gebühren von 25,00 € an.
Die Bodenrichtwerte können auch kostenfrei auf der Landkreis-Homepage unter:
oder
https://www.bodenrichtwerte.bayern.de/
eingesehen werden.
Hinweis zum Datenschutz
Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Internetseite:
https://www.rosstal.de/informationen-zum-datenschutz-nach-art.-13-dsgvo
Markt Roßtal
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