Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV)
hier: Bodenrichtwertfestsetzung für den Bereich des Landkreises Fürth für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 mit Stichtag 01.01.2022
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Fürth hat die Bodenrichtwerte für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Fürth beschlossen.
Die Festsetzung der Bodenrichtwerte für den Markt Roßtal sind gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV)
vom 09.06.2022 bis einschließlich 11.07.2022
öffentlich ausgelegt und können während der Parteiverkehrszeiten
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr
nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09127/9010-552
im Rathaus, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, im Bauamt des Marktes Roßtal, 2. Stock, Zimmer 2.05
sowie auf unserer Internetseite www.rosstal.de unter der Rubrik Bauen & Wohnen eingesehen werden.
Außerhalb der Auslegungsfrist kann in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangt werden. Für schriftliche Bodenrichtwertauszüge inklusive Kartenauszug fallen hierbei beim Landratsamt Fürth Gebühren von 25,00 € an und können unter gutachterausschuss@lra-fue.bayern.de bestellt werden.
Die Bodenrichtwerte für das Gebiet des Marktes Roßtal können hier eingesehen werden:
Die zugehörigen Bodenrichtwertkarten finden Sie hier:
Bodenrichtwertkarte Roßtal, Weitersdorf
Bodenrichtwertkarte Groß- und Kleinweißmannsdorf, Oedenreuth
Bodenrichtwertkarte Clarsbach, Raitersaich
Bodenrichtwertkarte Roßtal Buttendorf, Neuses, Stöckach
Bodenrichtwertkarte Buchschwabach, Defersdorf, Trettendorf
Außerhalb der Auslegungsfrist kann in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, Zimmer 3.03 Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangt werden. Für schriftliche Bodenrichtwertauszüge inklusive Kartenauszug fallen hierbei beim Landratsamt Fürth Gebühren von 25,00 € an.
Die Bodenrichtwerte können auch kostenfrei auf der Landkreis-Homepage unter:
oder
https://www.bodenrichtwerte.bayern.de/
eingesehen werden.
Hinweis zum Datenschutz
Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Internetseite:
https://www.rosstal.de/informationen-zum-datenschutz-nach-art.-13-dsgvo
Markt Roßtal
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