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Radverkehr in Roßtal

Unsere Fahrradfreundliche Kommune Roßtal

Roßtal ist auf dem Weg zur Zertifizierung der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen. Mit der Steuerungsgruppe Radverkehr, die sich intensiv um die Verbesserung   der Radinfrastruktur und Fahrrad-Freizeitangebote in unserer Kommune beschäftigt, leisten wir einen wertvollen Beitrag, die Maßnahmen bis zur Hauptbereisung 2025 und Zertifizierung der AGFK umzusetzen.

  • Fahrradwege für attraktive und sichere Verbindungen, beschilderte Radwege und Fahrradabstellanlagen, gute Vernetzung von Bike & Ride, Etablierung eines öffentl., kostenlosen Ausleihsystems für E-Bürgerlastenräder
  • Vorläufige Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Bayern seit 2021
  • Aktionen wie „Stadtradeln“ und „Lastenradtreffen“

Also treten Sie in die Pedale und genießen Sie Roßtal. Ein Ausflug mit dem Rad ist immer ein ganz besonderes Erlebnis!

Radverkehrskonzept gibt Handlungsempfehlungen

Mit dem „Radverkehrskonzept für den Markt Roßtal“ erhielt der Roßtaler Marktgemeinderat vom beauftragten Büro i.n.s. - Institut für innovative Städte einen ausführlichen Bericht an die Hand, wie es derzeit um den Radverkehr in Roßtal bestellt ist und wie die Empfehlungen für dessen Zukunft aussehen. Der Roßtaler Marktgemeinderat stimmte in seiner Sitzung am 13. Oktober 2020, diesem vorgelegten Radverkehrskonzept als Handlungsempfehlung für die weiteren Jahre zu.

Die im Konzept dargestellten allgemeinen Verbesserungsvorschläge dienen als Orientierung, wie der Radverkehr in Roßtal in Zukunft idealerweise aussehen könnte. An diesen Idealvorstellungen sind auch die dargestellten geschätzten Gesamtkosten, d.h. die von i.n.s. bei einer Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt errechneten Kosten, orientiert. Was vor Ort umgesetzt werden kann bzw. tatsächlich für eine Verbesserung der Radverkehrssituation notwendig und sinnvoll ist, wird letztlich durch die Gremien des Marktgemeinderates entschieden. Hierdurch kann dank der Ortskenntnis gesteuert werden, was den Radfahrern im Markt Roßtal am meisten hilft. So können einzelne Maßnahmen aus dem Konzept nach und nach angepasst und sinnvoll realisiert werden. Das Radverkehrskonzept hat hierbei einen Umsetzungshorizont von bis zu 20 Jahren und muss immer wieder an die aktuellen Bedingungen und Bedürfnisse angepasst werden.

Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Steuerungsgruppe Radverkehrskonzept, die aus je einem Mitglied der Marktgemeinderatsfraktionen, dem Ersten Bürgermeister, dem Referenten für Mobilität sowie Mitarbeitern der Verwaltung besteht, intensiv mit den vorgeschlagenen Maßnahmen des Konzeptes, erarbeitet an die lokalen Bedürfnisse angepasste Umsetzungsvorschläge und legt diese dem Bau- und Umweltausschuss zur Beschlussfassung vor. In Befahrungen überprüft die Steuerungsgruppe Gefahrenstellen und Mängel und erarbeitet Lösungen.

Das Radverkehrskonzept dient hierbei als Grundlage. Es enthält eine Darstellung der Bestandssituation, die Erarbeitung eines Netzplanes für den Markt Roßtal sowie weitere wichtige Punkte, die der Förderung des Radverkehrs zuträglich sind.

Hier können Sie das Konzept (PDF-Dokument, 20,2 MB, 24.06.2024) einsehen.

Winterdienst auf Geh- und Radwegen – damit Sie sicher durch den Winter kommen

Auch wenn’s draußen schneit oder glatt ist: Wir kümmern uns darum, dass Sie gut und sicher zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sein können.
Hier finden Sie den aktuellen Winterdienstplan – mit Zeiten, Routen und Infos dazu, wann und wo geräumt und gestreut wird.
Praktisch für alle, die auch im Winter gern mit dem Rad zur Arbeit, zur Schule oder einfach nur so unterwegs sind.

Hier finden Sie den Winterdienstplan mit den Zeiten und den unterschiedlichen Routen:

t3://file?uid=3199 (PDF-Dokument, 314,21 KB, 14.07.2025)

AGFK-Auszeichnungsveranstaltung – Markt Roßtal als fahrradfreundliche Kommune ausgezeichnet

Im Rahmen eines feierlichen Festaktes am 04.02.2026 in München verlieh Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter dem Markt Roßtal die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“.

Mit dieser Anerkennung wird das große Engagement des Marktes Roßtal für die Förderung des Radverkehrs gewürdigt. Der Markt Roßtal ist damit für die kommenden sieben Jahre bis 2032 dauerhaftes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e. V. (AGFK Bayern).

In der AGFK Bayern haben sich aktuell 141 Städte, Gemeinden und Landkreise zusammengeschlossen, in denen über acht Millionen Menschen leben. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, den Radverkehr gemeinsam voranzubringen, Erfahrungen auszutauschen, Synergien zu nutzen und die Interessen der Mitgliedskommunen im Bereich Radverkehr unter anderem auf Landes- und Bundesebene zu vertreten. Alle Mitglieder werden anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs regelmäßig auf ihre Fahrradfreundlichkeit überprüft.

Der Markt Roßtal hat sich diesem anspruchsvollen Verfahren erfolgreich gestellt. Besonders positiv hervorgehoben wurden:

  • die gute Ergänzung durch zwei Radverkehrsbeauftragte, bestehend aus einem ehrenamtlichen sowie einer hauptberuflichen Radverkehrsbeauftragten,
  • der sehr gute Austausch und die konstruktive Zusammenarbeit auf allen Ebenen, sowohl intern als auch mit externen Partnern,
  • das große Engagement aller Beteiligten,
  • die regelmäßig tagende Steuerungsgruppe, in der auch der Erste Bürgermeister aktiv mitwirkt,
  • das Angebot von drei kostenlosen Lastenrädern in Kooperation mit dem örtlichen Fahrradladen sowie deren gelungene Öffentlichkeitsarbeit,
  • sowie die Einrichtung von drei Fahrrad-Reparaturstationen im Gemeindegebiet.

Gemeinsam mit der Stadt Zirndorf, die ebenfalls zertifiziert wurde, und der Stadt Stein, die sich erfolgreich rezertifizieren konnte, wurden gestern insgesamt drei Kommunen aus dem Landkreis Fürth ausgezeichnet.

Die Auszeichnung wurde durch Staatsminister Christian Bernreiter gemeinsam mit dem Vorsitzenden der AGFK Bayern Robert Niedergesäß überreicht. Der Markt Roßtal darf sich nun offiziell bis 2032 „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ nennen – ein wichtiger Meilenstein für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilität in unserer Gemeinde. 

Steuerungsgruppe Radverkehrskonzept (SG RVK)

Radverkehr in Roßtal – gemeinsam für eine fahrradfreundliche Gemeinde

In Roßtal setzen wir uns aktiv für die Förderung des Radverkehrs ein. Eine zentrale Rolle spielt dabei unsere Steuerungsgruppe Radverkehr, in der Mitglieder des Marktgemeinderats, der Erste Bürgermeister, die hauptamtliche Radverkehrsbeauftragte sowie der ehrenamtliche Radverkehrsbeauftragte zusammenarbeiten.

Die Steuerungsgruppe trifft sich regelmäßig, um aktuelle Themen rund um den Radverkehr zu besprechen, Maßnahmen zu entwickeln und konkrete Projekte anzustoßen. Ziel ist es, die Bedingungen für Radfahrende in Roßtal kontinuierlich zu verbessern – sei es durch Infrastrukturmaßnahmen, Sicherheitsthemen oder Informationsangebote.

Darüber hinaus organisiert die Steuerungsgruppe auch öffentlichkeitswirksame Aktionen wie das Lastenradtreffen oder die Teilnahme am Stadtradeln, um das Thema Radfahren in der Gemeinde sichtbar zu machen und Bürgerinnen und Bürger zum Mitmachen zu motivieren.

Wir freuen uns über das Engagement aller Beteiligten – für ein nachhaltiges und lebenswertes Roßtal!

(v.l.n.r.: Peter Altinger, Renate Krach, Katharina Betz, Jürgen Baumann, Hartmut Igel, Reiner Bettschnitt, Knut Schalldach, Rainer Gegner)

Rücksichtnahme im Straßenverkehr (Fußgänger – Radfahrer)

Radfahrer auf Gehwegen oder Fußgänger auf Radwegen – solche Situationen führen immer wieder zu gefährlichen Momenten. Da sich beide Verkehrsteilnehmer häufig Flächen teilen, zum Beispiel auf gemeinsamen Geh- und Radwegen oder freigegebenen Gehwegen, kommt es leicht zu Konflikten. Oft spielt dabei auch Unklarheit darüber eine Rolle, wer welchen Weg benutzen darf.

Grundlage für alle im Straßenverkehr ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Ihr wichtigster Grundsatz ist die gegenseitige Rücksichtnahme:
Alle Verkehrsteilnehmer müssen aufmerksam sein und sich so verhalten, dass niemand gefährdet oder unnötig behindert wird. Das gilt auch dann, wenn man eigentlich „im Recht“ ist.

Für Radfahrer heißt das zum Beispiel, die Geschwindigkeit anzupassen und an unübersichtlichen Stellen bremsbereit zu sein. Fußgänger wiederum sollten aufmerksam bleiben, besonders beim Überqueren von Radwegen oder auf gemeinsamen Wegen.

Wo dürfen Radfahrer fahren?
Grundsätzlich gilt: Radfahrer dürfen nicht auf Gehwegen fahren – außer

  • der Gehweg ist ausdrücklich für den Radverkehr freigegeben,
  • es handelt sich um einen gemeinsamen Geh- und Radweg oder
  • der Radfahrer ist unter 10 Jahre alt (Kinder unter 8 Jahren dürfen von einer erwachsenen Person begleitet werden).

Bitte nehmen Sie Rücksicht aufeinander – so tragen alle zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei.

Getrennter Geh- und Radweg

Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg des getrennten Rad- und Gehwegs benutzen (Radwegbenutzungspflicht).

Die Wege von Radfahrer und Fußgänger können durch optische Markierungen oder durch bauliche Verschiedenheit voneinander getrennt sein. Fußgänger und Radfahrer sollten auf jeden Fall nur die ihnen zugewiesene Seite nutzen.

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).

Nur Fußgänger und Radfahrer dürfen diesen Weg nutzen. Hier sind Fußgänger und Radfahrer gleichberechtigt. Allerdings haben Radfahrer aufgrund ihrer höheren Geschwindigkeit und Fahrdynamik mehrSorgfaltspflichten als die Fußgänger. Dies bedeutet, dass Radfahrer hier verstärkt darauf achten müssen, wo sich Fußgänger aufhalten, und jederzeit bremsbereit sein müssen. Vor allem auf betagte Personen sowie Kinder müssen Radfahrer aufpassen, mit Unaufmerksamkeiten und Schreckreaktionen muss der Radfahrer rechnen.

Gehweg, der für Radfahrer freigegeben ist

Auf für Radfahrer freigegeben Gehwegen haben Fußgänger Vorrang, da das Zusatzschild „Radfahrer frei“ dem Radverkehr nur ein Benutzungsrecht einräumt. Dies bedeutet, dass Radfahrer hier nicht verpflichtet sind, auf dem Gehweg zu fahren – sie können auch die Straße nutzen. Wenn Radfahrer auf dem Gehweg fahren möchten, so müssen sie den Fußgängern Vorrang einräumen und Schrittgeschwindigkeit fahren.

Radweg

Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht). Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese Wege nicht nutzen.

Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)

Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen d.h. in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und ist grundsätzlich nicht erlaubt. In Einzelfällen wird dies durch die angebrachten vorgenannten Verkehrszeichen ermöglicht.

Neue Markierungen in Roßtal: Radbedarfsstreifen in der Pelzleinstraße und Sichersdorfer Straße

Mehr Sicherheit und Rücksicht im Straßenverkehr
In den vergangenen Wochen wurden in Roßtal auf der Pelzleinstraße und der Sichersdorfer Straße neue Radbedarfsstreifen markiert. Viele Bürgerinnen und Bürger haben diese neuen Linien bereits bemerkt und fragen sich: Was genau bedeuten sie – und wie verhält man sich richtig?

Was ist ein Radbedarfsstreifen?
Ein Radbedarfsstreifen (auch Schutzstreifen für den Radverkehr genannt) ist ein mit einer unterbrochenen weißen Linie markierter Bereich am rechten Fahrbahnrand. Er ist für Radfahrende vorgesehen, gehört aber weiterhin zur Fahrbahn. Das heißt: Er darf nicht als zusätzlicher Fahr- oder Parkstreifen für Autos genutzt werden.

Ziel der neuen Markierungen
Mit der Markierung der Radbedarfsstreifen möchte die Marktgemeinde Roßtal den Radverkehr sichtbarer und sicherer machen. Gerade auf Strecken wie der Pelzleinstraße und der Sichersdorfer Straße, die sowohl von Radfahrenden als auch von Autofahrenden stark genutzt werden, soll so das Miteinander im Straßenverkehr verbessert werden.

Verhalten für Autofahrerinnen und Autofahrer

  • Nicht befahren: Der Radbedarfsstreifen ist in der Regel nicht zum Befahren gedacht.
  • Parken verboten: Das Halten oder Parken auf dem Streifen – auch teilweise – ist nicht erlaubt.
  • Abstand halten: Beim Überholen von Radfahrenden ist innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Ausnahmefälle: Nur wenn es unvermeidbar ist – etwa bei engem Gegenverkehr – darf der Streifen kurzzeitig und mit besonderer Vorsicht überfahren werden.

Verhalten für Radfahrerinnen und Radfahrer
Radfahrende dürfen den Radbedarfsstreifen nutzen und sollen dies auch grundsätzlich tun, sofern kein anderer Radweg vorhanden ist. Sie dürfen ihn aber verlassen, wenn es die Verkehrssituation erfordert, etwa um Hindernisse zu umfahren oder sich zum Abbiegen einzuordnen. Gemeinsam sicher ans Ziel Die neuen Radbedarfsstreifen in Roßtal sind ein weiterer Schritt hin zu mehr Sicherheit und Rücksicht im Straßenverkehr. Sie machen den Radverkehr sichtbarer, fördern das gegenseitige Verständnis und tragen dazu bei, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden – ob mit dem Auto, Fahrrad oder zu Fuß – sicher und wohl fühlen können.

Die Marktgemeinde Roßtal bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich mit den neuen Markierungen vertraut zu machen und durch achtsames Verhalten zum Gelingen dieser Maßnahme beizutragen.

Erlebnisradweg Hohenzollern

Auf den Spuren der Hohenzollern in Franken

Geschichte entdecken, Natur genießen, aktiv sein – der Hohenzollern-Radweg in Franken bietet Spaß und Abwechslung für die ganze Familie!

Auf etwa 95 Kilometern führt der Themenradweg von Nürnberg bis nach Ansbach und gibt spannende Einblicke in die Geschichte der Hohenzollern.

Das Highlight: Mit der begleitenden App können Sie per Augmented Reality – also „erweiterter Realität“ – eine virtuelle Zeitreise ins Mittelalter unternehmen. An elf Stationen entlang der Strecke werden historische Orte und Geschichten lebendig – ein echtes Erlebnis auf zwei Rädern!

Entdecken Sie den ErlebnisRadweg Hohenzollern

Sehenswürdigkeit in Roßtal

Kirche - St. Laurentius

Die große Kirche zeigt Baustile aus verschiedenen Epochen und bietet im Inneren spannende Einblicke in ihre Geschichte.

Das können Sie entdecken:

  • Die Wappen der Hohenzollern außen und im Kircheninneren
  • Den Kirchturm mit Figurenverzierungen und Sonnenuhren auf der Südseite
  • Das Grab der Stifterin Irmingard im Kirchenraum
  • Die Krypta – der älteste Teil der Kirche, früher Grabstätte, heute Raum für Ausstellungen, Gebet oder Meditation

Adresse: Schulstraße 17, 90574 Roßtal
Kontakt: Evang.-Luth. Pfarramt Roßtal, 09127 57416

Ein Blick in die Geschichte:

  • Das Langhaus und der Turm entstanden zwischen dem 12. und frühen 13. Jahrhundert.
  • Zwischen 1415 und 1442 wurde die Kirche im gotischen Stil umgestaltet. Dabei spielte Elisabeth von Bayern-Landshut, Ehefrau von Friedrich I. von Hohenzollern, eine wichtige Rolle. Sie war wegen ihrer Schönheit als „Schöne Else“ bekannt.
  • 1627 zerstörte ein Blitzschlag große Teile der Kirche. Der Wiederaufbau wurde durch den Markgrafen von Ansbach unterstützt und schnell umgesetzt.