Ein Gartenwasserzähler musste alle sechs Jahre ausgetauscht werden. Der Einbau bzw. Austausch des Zählers durfte dabei ausschließlich durch einen anerkannten Fachbetrieb des Gas, Wasser- und Installationshandwerks auf Kosten des Gebührenpflichtigen erfolgen und musste zudem beim Markt Roßtal schriftlich angezeigt werden.