In welchen Zeitabständen mussten die Gartenwasserzähler erneuert werden?

Ein Gartenwasserzähler musste alle sechs Jahre ausgetauscht werden. Der Einbau bzw. Austausch des Zählers durfte dabei ausschließlich durch einen anerkannten Fachbetrieb des Gas, Wasser- und Installationshandwerks auf Kosten des Gebührenpflichtigen erfolgen und musste zudem beim Markt Roßtal schriftlich angezeigt werden.

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