Informationen des StMI für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen in den Bereichen Asyl und Integration

Das StMI informiert im Folgenden über wesentliche Maßnahmen und Neuregelungen für aus der Ukraine Geflüchtete sowie über allgemeine Änderungen in den Bereichen Asyl und Integration.


1. Aufenthaltserleichterungen für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird bis zum 31. August 2022 verlängert. Dies hat der Bundesrat mit seiner am 8. April 2022 beschlossenen Zustimmung ermöglicht. Geflüchtete aus der Ukraine, die noch keine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten haben, können sich damit weiterhin legal in Deutschland aufhalten. Diejenigen, die noch nach Deutschland kommen, können vereinfacht in das Bundesgebiet einreisen.


Die aktuell geltende, bis 23. Mai 2022 befristete Ausnahmeverordnung befreit einen weiten Kreis von Kriegsflüchtlingen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels und bestimmt, dass diese einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen können. Durch die nun beschlossene Änderungsverordnung gelten die aktuellen Ausnahmeregelungen bis zum 31. August 2022 fort.


2. Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften

Geflüchtete aus der Ukraine müssen bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft – wie alle anderen Geflüchteten auch - gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Rund-unkbeitragsstaatsvertrag keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Umfangreiche Informationen in mehreren Sprachen – in Kürze auch in Ukrainisch – und alle notwendigen Antragsformulare rund um den Rundfunkbeitrag finden sich auch auf der Website www.rundfunkbeitrag.de.

3. Jobplattform der vbw „sprungbrett into work“

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw) hat die Jobplattform „sprungbrett into work für geflüchtete Menschen aus der Ukraine“ ins Leben gerufen. Damit soll Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine der Zugang zum Arbeitsmarkt in Bayern erleichtert werden. Die Durchführung des Projektes erfolgt in enger Abstimmung mit der Bayerischen Staatsregierung, der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit sowie weiteren Netzwerkpartnern. Weitere Informationen finden Sie hier: https://ukraine.sprungbrett-intowork.de/


4. Ukrainische Kinder beim Ankommen in Bayerns Schulen unterstützen

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus richtet Pädagogische Willkommensgruppen ein, die ein tages- bzw. wochenstrukturierendes Angebot bilden und den Bedürfnissen der geflohenen Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen sollen. Ukrainische Geflüchtete können sich als Willkommenskraft engagieren und die aus der Ukraine geflohenen Kinder unterstützen. Nähere Informationen – auch in ukrainischer Sprache – finden Sie hier: https://www.km.bayern.de/ukra-ine/willkommenskraft-werden/deutsch.html

5. Neue Homepage zur Orientierung von Geflüchteten aus der Ukraine
Im Rahmen des vom StMI geförderten Projekts „Lernen – Lehren – Helfen“ der LMU München wurde eine neue Homepage zur Orientierung von Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung gestellt. Die Homepage ist in ukrainischer Sprache erstellt und unter www.wir-in-deutschland.daf.lmu.de zu erreichen.

 

Folgende Themenbereiche werden behandelt:
Grundgesetz Koнституція
Grundrechte Основні права
Politik Політика
Verwaltung Управління
Kultur Культура
Gesundheit Здоровʼя
Bildung Oсвітa
Arbeit Рoбота
Zusammenleben Спільне проживання


Die Themenbereiche sind in mehrere Unterkapitel mit generellen und aktuellen Informationen und nützlichen Links versehen.
Die entsprechenden Informationen in deutscher Sprache sind auf den beiden folgenden Apps zu finden:
NAVI-D Deutsch für den Alltag: https://qrco.de/bbduOa
WIR in Deutschland 2.0: https://qrco.de/bbe22s


6. Hilfsmaßnahmen des bayerischen Sports

Mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen unterstützt der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) die geflüchteten Menschen aus der Ukraine.
Informationen dazu finden Sie hier: https://www.blsv.de/news/hilfsmassnah-men_fuer_gefluechtete/
Auch viele Sportvereine vor Ort haben Programme und/oder Hilfsaktionen aufgelegt. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei den lokalen Sportvereinen.


7. Sonderprogramm für Ukrainische Führungskräfte der Universität Speyer

Die Universität Speyer das StMI ist mit dem Bund und den anderen Ländern Träger der Universität Speyer) hat ein Sonderprogramm für ukrainische Geflüchtete aus dem Bereich öffentlicher Dienst sowie Studierende und Forschende der Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-speyer.de/en/university/institution/welcome
und hier: https://www.uni-speyer.de/en/study/translate-to-englisch-ergaenzungsstu-dium/translate-to-englisch-zertifikatsstudium-fuer-ukrainische-studierende/goal-and-scope


8. Corona: Maskenpflicht in Asylunterkünften und Übergangswohnheimen
In Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Gebäuden und geschlossenen Räumen außerhalb privater Räumlichkeiten (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 der 16. BayIfSMV). Für dort Beschäftigte gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Rahmen ar-beitsschutzrechtlicher Bestimmungen (§ 2 Abs. 3 S. 4 der 16. BayIfSMV).

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