Ortsübliche Bekanntmachung TenneT: Ankündigung Kartierungen 2026
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Bau der neuen 380-Kilovolt (kV)-Leitung von Raitersaich über den Raum Ingolstadt nach Sittling als Ersatz- bzw. Parallelneubau.
Für den geplanten Ersatz- und Parallelneubau sind Aktivitäten zur Beobachtung und Erfassung (Kartierung) der raumordnerischen und umweltfachlichen Situation geplant. Ab März 2026 bis voraussichtlich November 2026 finden entlang der Bestandsleitung sowie im erweiterten Suchraum nordöstlich von Ingolstadt weitere Kartierungsarbeiten statt. Die dafür notwendigen Begehungen erfolgen je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen. Ziel der Kartierungsarbeiten ist die Gewinnung von Erkenntnissen zum Umweltschutz, die anschließend zur möglichst umweltfreundlichen Planung des Projekts genutzt werden.
Allgemeine Informationen zu Kartierungsarbeiten im Rahmen von TenneT-Projekten
Zielsetzung
TenneT führt im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahrens Kartierungen als Vorarbeiten durch. Durch die Kartierungen werden Landschafts- und Habitatstrukturen in einem definierten Gebiet auf sogenannten Datenkarten erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf Grundstücken, die von möglichen Trassenkorridoren betroffen sind. Um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen, werden eine Reihe von Methoden eingesetzt, die im Nachfolgenden näher beschrieben werden und der Darstellung, Sammlung und Auswertung von raumbezogenen Daten dienen.
Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Flora und Fauna und hängt auch von äußeren Umständen wie der Witterung ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern. Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums von jeder Kartierungsmethode betroffen sind. Vielmehr finden auf den einzelnen Flurstücken für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum angepasste Kartierungen statt. Für die Kartierungen müssen unter Umständen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Der zeitliche Umfang der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und beträgt zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden. Teilweise müssen die Kartierungen wiederholt werden, das heißt, es erfolgen mehrere Begehungen. Sollten für einzelne Maßnahmen Kar-tierhilfen nötig sein, so verbleiben diese ggf. über einen längeren Zeitraum auf den Flächen und werden regelmäßig kontrolliert. Die nachfolgend genannten Kartierungen können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. Das heißt: Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Untersuchungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchgeführt wird oder dass die Grundstücke mehrfach betreten werden müssen.
Art und Umfang der bevorstehenden konkreten Voruntersuchungen
Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. der Artengruppe, die kartiert wer-den soll. Folgende Kartierungsmaßnahmen wer-den mit vorliegendem Schreiben ortsüblich bekanntgemacht:
- Revierkartierung von Brutvögeln, inkl. Feldvögel und Eulen – Begehungen (März bis Ende August)
Ziel der Methode ist das Erfassen aller im Untersuchungsraum brütenden Vogelarten. Die Begehung erfolgt teilweise abends und nachts, z.B. zur Kartierung von Eulen, in der freien Landschaft soweit möglich entlang von Wegen oder Nutzungsgrenzen. In Einzelfällen kann eine Betretung der Flächen erforderlich werden. Hausgärten, Hofstellen etc. müssen nicht betreten werden.
- Haselmäuse – Begehungen und Ausbringung von Tubes (März bis November)
Zur Kartierung von Haselmäusen erfolgt auf einzelnen Flächen die Ausbringung von Niströhren (Tubes) in Bereich von Wald- und Gehölzen, um gegebenenfalls den Nachweis eines Vorkommens der Haselmaus zu erbringen. Dabei werden die in Frage kommenden Flächen zu Fuß begangen, um möglichst geschützte und störungsarme Standorte zu finden. Dort werden kleine Plastikröhren in Büschen und Bäumen befestigt in denen Haselmäuse ihre Nester bauen können.
- Fledermäusen – Transektbegehungen und Aus-bringung von Horchboxen (April bis Oktober)
Zum Nachweis von Fledermausarten werden im Bereich von Wäldern und Gehölzen Horchboxen (sog. Batcoder, Fledermausdetektoren) ausgebracht, mit denen Fledermausrufe aufgezeichnet werden und anschließend einzelne Fledermausarten identifiziert werden können. In denselben Bereichen finden bei Bedarf entlang von Wegen nächtliche Begehungen statt.
Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberech-tigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung
Beauftragte Unternehmen
Die Kartierungen erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Büros Dr. Schober Gesell-schaft für Landschaftsplanung mbH und TNL Energie GmbH (bzw. beauftragten Drittunternehmen).
Ansprechpartner
Für Fragen zum Projekt, den geplanten Maßnahmen sowie Mitteilungen steht Ihnen unser Bürgerreferent zur Verfügung:
Wolfgang Weinseis
Telefonnummer: +49 (0) 921 50740-7382
Mobiltelefon: +49 (0)174 780 2861
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Weitere Informationen
Mehr zu den Hintergründen, Zielen und Maßnahmen im Rahmen des Westbayernrings finden Sie auf unserer Projektwebsite
https://www.tennet.eu/de/projekte/westbayernring
