Grundsteuerreform / Versand der Änderungsbescheide
Erstelldatum25.11.2024
Aufgrund der aktuellen Grundsteuerreform ergibt sich ab dem Jahr 2025 eine neue Grundsteuer für alle Grundstückseigentümer.
Grundsteuerreform / Versand der Änderungsbescheide
Aufgrund der aktuellen Grundsteuerreform ergibt sich ab dem Jahr 2025 eine neue Grundsteuer für alle Grundstückseigentümer. Ab dem 29.11.2024 werden die Änderungsbescheide an die Grundstückseigentümer versandt.
Derzeit müssen noch einige Daten geprüft oder vervollständigt werden, daher können nicht alle Bescheide am genannten Stichtag den 29.11. 2024 versendet werden und werden erst nach ihrer Prüfung herausgegeben. Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern und wird sich bis in das Jahr 2025 ziehen.
Bei Fragen zur Berechnung der Grundsteuer ist der Bereich Steuern telefonisch zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo: 08:00 – 11:00 Uhr
Do: 08:00 – 11:00 Uhr
Hierzu stehen wir Ihnen telefonisch unter Telefonnummer: 09127/9010-901 oder per E-Mail unter veranlagung(@)rosstal.de zur Verfügung.
Bei Fragen zur Bewertung ihres Grundstücks, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt informiert darüber, dass die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt5)“ und dazugehörigen Ausfüllanleitungen in den Finanzämtern ausliegen. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar.
Die Kommunen erhalten keine Vordrucke.
Sollten Sie bereits eine Grundsteueränderungsanzeige bei ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht haben, kann es hier noch zu Überschneidungen mit den aktuell zu versendenden Bescheiden kommen.Wir bitten Sie um Geduld und von telefonischen Sachstandsfragen abzusehen, da dies zu weiteren Verzögerungen in unserer Datenprüfung und Vervollständigung führt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzverwaltung des Marktes Roßtal