Wasserzählerablesung 2024
Erstelldatum11.12.2024
Der Zählerstand, welcher einmal im Jahr abgelesen werden muss, ist für die Erstellung der Jahresabrechnung von den Wasser- und Abwassergebühren erforderlich. In der Kalenderwoche 49 ging Ihnen unser Ableseanschreiben für die Mitteilung Ihres Wasserzählerstandes zur Erstellung der Verbrauchsgebühren-Jahresabrechnung 2024 für Wasser und/oder Abwasser zu.
Wasserzählerablesung 2024
Der Zählerstand, welcher einmal im Jahr abgelesen werden muss, ist für die Erstellung der Jahresabrechnung von den Wasser- und Abwassergebühren erforderlich. In der Kalenderwoche 49 ging Ihnen unser Ableseanschreiben für die Mitteilung Ihres Wasserzählerstandes zur Erstellung der Verbrauchsgebühren-Jahresabrechnung 2024 für Wasser und/oder Abwasser zu.
Wir bitten Sie, wie alljährlich, Ihren Hauptwasserzähler selbst abzulesen und den Stand in das vorbereitete Feld auf der Rückseite dieses Ableseschreibens einzutragen.
Sie können den Zählerstand auch online übermitteln!
Folgen Sie hierzu dem Link: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/rosstal/bsp_fis_webablesung#/
oder über Ihr mobiles Gerät per QR-Code, den Sie als Beiblatt in Ihrem Anschreiben bekommen haben.
Alternativ können Sie, die Rückseite von dem erhaltenen Schreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben in den Rathaus-Briefkasten einwerfen oder ausreichend frankiert zurücksenden. Sie können die Ablesung auch per E-Mail zurücksenden - E Mail: wasserzaehler(@)rosstal.de
Wir möchten Sie darum bitten, auf dem Ableseschreiben Ihre Kontaktadresse in Form von einer Telefon-Nr. oder einer E-Mail-Adresse zu vermerken, um evtl. Rückfragen bei nicht plausiblen Zählerständen zeitsparend klären zu können.
So lesen Sie den Zähler richtig ab
Oben unter dem Deckel des Wasserzählers, auf dem (Messing-)Ring oder auf dem Glas ist die Wasserzähler-Nummer zu erkennen. Darunter oder daneben steht der Zählerstand. Es sind alle schwarzen Zahlen abzulesen, auch wenn sich die letzte Zählstelle gerade im Umbruch befindet. Bitte die roten Nachkommastellen bzw. Drehzeiger NICHT ablesen!
Worauf Sie beim Ablesen achten müssen
- Prüfen Sie Ihre Adresse und Ihre Verbrauchsstelle, teilen Sie uns evtl. Änderungen mit
- Tragen Sie den abgelesenen Zählerstand in die Spalte „Neuer Zählerstand“ ein
- Lesen Sie alle Zähler (Zählernummer prüfen!), die auf dem Schreiben aufgeführt sind, ab
- Tragen Sie Ihre Telefonnummer für evtl. Rückfragen ein
- Tragen Sie das Ablesedatum und die Unterschrift ein.
Eine Meldung der Zählerstände ist dann bis zum 31.12.2024 möglich.
Danach eingehende Daten können nicht mehr für die laufende Abrechnung berücksichtigt werden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung über eine Schätzung.
Bei Fragen rund um die Ablesung Ihres Wasserzählers steht Ihnen Frau Roser oder Frau Schinnagel von der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 09127/9010-229 oder -225 oder per Email: wasserzaehler(@)rosstal.de gerne zur Verfügung.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns bei Ihnen im Voraus.