Gebührenerhöhung Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser ab 2025
Warum die Gebührensteigerung für Wasser- und Kanalgebühren?
Verhältnismäßig stark stiegen neben den inflationsbedingten Ausgaben die Energiekosten, die tarifliche Steigerung der Personalkosten und – besonders im Bereich der Wasserversorgung – die exorbitant hohen Unteraltsaufwendungen, welche durch Wasserrohrbrüche (alleine in 2022 rd. 413.000 €) entstanden sind. Im neuen Kalkulationszeitraum werden alleine rund 2,10 Mio. € an Investitionen in der Wasserversorgung notwendig und darüber hinaus weitere 14 Millionen € in der Abwasserbeseitigung (Auswechslung Kanäle, Auflassung Kläranalage Großweismannsdorf, Überleitung Schwallbachtal usw.).
Diese Investitionen fließen alle in die Beitrags- und Gebührenkalkulation ein und erhöhen den Gebührenbedarf zur Deckung aller Kosten im Bereich der leitungsgebundenen Einrichtungen. Die Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung wurden wegen gesetzlicher Verschärfungen notwendig, die überwiegend umweltschutzrechtlichen Auflagen geschuldet sind. So ist z. B. die Einleitung von Abwässern der Kläranlage Großweismanndorf in den Zwieselbach ab 2027 untersagt.
Ebenso muss die Wasserentnahme aus den Buttendorfer Brunnen (überwiegend notwendig für die Versorgung der Bewohner Roßtals) neu genehmigt werden, was mit einem sehr hohen Investitionsaufwand verbunden ist.
Die Gebührenerhöhung:
Wasser/m³: von 2,93 € auf 3,99 € zzgl. 7% MwSt.
Abwasser/m³: von 3,42 € auf 3,75 €
Niederschlagswasser/m²: von 0,47 € auf 0,52 €
Im Amtsblatt Nr. 16 wurden die neuen Verbrauchsgebühren (Wasser- und Abwasser) in der Entwässerungssatzung als auch für die Wasserabgabesatzung abgedruckt; sie wurden auf Grundlage des Kommunalabgabegesetzes turnusgemäß durch den bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) neu kalkuliert. Die Satzungsänderung finden Sie im Amtsblatt 16/2024 (PDF-Dokument, 35,6 MB, 12.12.2024)
Der letzte Kalkulationszeitraum endete zum 31.12.2024, somit beauftragte der Markt die BKPV im Jahr 2024 mit der gesetzlich vorgeschriebenen Neukalkulation der Gebühren für den nächsten Kalkulationszeitraum (voraussichtlich von 01.01.2025 bis 31.12.2027).