Bekanntmachung
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Abwasserbeseitigung Gewerbegebiet Buchschwabach, B-Plan Nr. 63, Einleitung von Niederschlagswasser in den Quellgraben und ein Hochwasserrückhaltebecken
Der Markt Roßtal beantragt mit Antragsunterlagen vom 30.04.2020 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus der Erweiterung des Gewerbegebietes Buchschwabach. Nicht Gegenstand des Antrags ist die Niederschlagswassereinleitung aus den Bauvorhaben der Dataform Dialogservice GmbH, die bereits wasserrechtlich erlaubt wurde.
Gegen das Vorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange haben zu dem Vorhaben Stellung genommen. Grundsätzlich sind die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden in einem Erörterungstermin zu behandeln.
Der Erörterungstermin hierzu findet
am Dienstag, den 02.03.2021, ab 09:00 Uhr
im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Zimmer 2.56 statt.
Der Erörterungstermin ist hiermit ortsüblich bekanntgemacht (Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG i.V.m. Art. 27 Abs. 2 GO). Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (Art. 68 Abs. 1 S. 1 BayVwVfG i.V.m. Art. 73 Abs. 6 S. 6 BayVwVfG).
Bitte beachten Sie, dass derzeit im Landratsamt Fürth FFP2-Maskenpflicht besteht.
Roßtal, den 01.02.2021
gez.
Rainer Gegner
Erster Bürgermeister