Wasserzähler müssen nach sechs Jahren gewechselt werden

Wasseruhr

Zur Messung des Volumens der durchgeflossenen Wassermenge, also dem Wasserverbrauch, gibt es in jedem Haus Wasserzähler. Durch deren regelmäßige Ablesung wird gewährleistet, dass die tatsächlich genutzte Wassermenge korrekt abgerechnet werden kann.

 

Damit die Wasserzähler allerdings zuverlässige Verbrauchsmengen anzeigen können, müssen sie nach der gesetzlich festgelegten Zahl von 6 Jahren, der sogenannten Eichfrist, gewechselt werden.

Das Wechseln der Wasserzähler nach Ablauf der Eichfrist wird durch Mitarbeiter/innen des Wasserwerks des Marktes Roßtal vorgenommen und ist für alle Hauseigentümer/innen im Marktgebiet verpflichtend. Die Gemeindemitarbeiter/innen kündigen sich dabei einige Wochen vor dem Zählerwechsel per Brief an und vereinbaren mit den Bürger/innen auf Wunsch einen eigenen Termin zum Zähleraustausch.

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass das Wechseln der Wasserzähler nach Ablauf der Eichfrist verpflichtend ist und dass den Mitarbeiter/innen des Wasserwerks dementsprechend Zutritt zu den Geräten gewährt werden muss.

 

Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr kooperatives Verhalten beim Wechsel der Wasserzähler!

 

Ihr Markt Roßtal

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