Wie lange wird der Verbrauch meines Gartenwasserzählers noch in der Abwassergebührenabrechnung berücksichtigt?

Falls ihr Gartenwasserzähler noch geeicht ist, dürfen Sie diesen bis zum Ende der Eichfrist weiternutzen, etwaige Abzugsmengen werden berücksichtigt.

Falls ihr Gartenwasserzähler nicht mehr geeicht ist, also bereits vor 6 Jahren oder früher eingebaut wurde, wird dessen Verbrauch entsprechend der satzungsrechtlichen Regelungen hierzu bereits ab der kommenden Jahresabrechnung nicht mehr berücksichtigt, da er nicht mehr den eichrechtlichen Vorschriften entspricht.

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