Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 380 v. H.

für die Grundstücke (B) 380 v. H.

 

Gewerbesteuer

380 v. H.

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