Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 69 „Weinleite“ des Marktes Roßtal gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)


Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB


hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 69 „Weinleite“ des Marktes Roßtal gem. § 2 Abs. 1 BauGB


Der Marktgemeinderat des Marktes Roßtal hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 69 „Weinleite“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB beschlossen. Im beschleunigten Verfahren wird auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet. Die abweichende Darstellung im Flächennutzungsplan wird im Wege einer Berichtigung des Flächennutzungsplanes nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB geändert. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes geschaffen werden. Dieser Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes des Marktes Roßtal wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. 

 

Die Bekanntmachung finden Sie hier zum Download: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 

 

Roßtal, den 25.01.2023

R. Gegner
Erster Bürgermeister

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