Bitte beachten Sie beim Lesen der Rechtsvorschriften folgendes:
Die Änderung von Satzungen wurde, soweit dies sinnvoll erschien, zur besseren Lesbarkeit redaktionell in die „ursprünglichen“ Satzungen eingearbeitet. Rechtsmaßgeblich bleiben jedoch die ausgefertigten und öffentlich im Amtsblatt bekannt gemachten Satzungen mit ihren jeweiligen Änderungssatzungen.